Ein KI-Campus mit bis zu einem Gigawatt Leistung, Gespräche mit der Bundesregierung und Strom aus Frankreich: Warum das Milliardenprojekt nicht zustande kam und was das über den Wettbewerb um KI-Infrastruktur verrät.
Altman verspreche „das Blaue vom Himmel“, sagt ein hoher Beamter dem Handelsblatt. Was hinter den gescheiterten Verhandlungen zu einem deutschen OpenAI-Rechenzentrum steckt.
Ein Gigawatt für Deutschland, hinter verschlossenen Türen verhandelt: Laut Handelsblatt-Recherche führte OpenAI-Chef Sam Altman im vergangenen September Gespräche mit Bundeskanzler Friedrich Merz, Vizekanzler Lars Klingbeil und Digitalminister Karsten Wildberger, über den Bau eines KI-Rechenzentrums in Deutschland.
Das Angebot sei an eine Voraussetzung geknüpft gewesen: eine Ansiedlung nahe der französischen Grenze, um Atomstrom von dort importieren zu können. Zu einer Einigung kam es nicht. Nach Angaben des Handelsblatts fehlte es den Gesprächen an der notwendigen Detailtiefe.
Energieverfügbarkeit entscheidet über den Standort
Entscheidend ist die Energieversorgung: Auf dem deutschen Rechenzentrumsmarkt sind Stromanschlüsse hart umkämpft, insbesondere bei großen KI-Rechenzentren mit mehreren hundert Megawatt Leistung.
Frankreich hat einen strukturellen Vorteil im europäischen KI-Wettlauf: verfügbare Strommengen und zwar zu wettbewerbsfähigen Preisen. Präsident Emmanuel Macron hatte diese Position erst im März auf einem Gipfel zur Kernenergie bekräftigt, an dem Deutschland nicht teilnahm. Macron positioniert Kernenergie seit Monaten als Grundlage für den Ausbau energieintensiver KI-Infrastruktur.
Die deutsche Debatte verläuft seither vor allem entlang der Stromkosten – die German Datacenter Association (GDA) hat beim Politischen Jahresauftakt kritisiert, dass Rechenzentren trotz hoher Energie-Intensität nicht vom geplanten Industriestrompreis profitieren sollen.
Der französische Rechenzentrumsmarkt
Frankreich macht es vor: Softbanks 5-Gigawatt-Plan
Altman ist mit seiner Strategie nicht allein: Softbank plant in Frankreich Investitionen von bis zu 75 Milliarden Euro für bis zu 5 GW KI-Rechenzentrumskapazität, mit Standorten in Dunkerque, Le Bosquel und Bouchain. Bis 2031 sollen in der Region Hauts-de-France allein 3,1 GW IT-Kapazität entstehen. Mehr, als Deutschlands gesamte installierte Rechenzentrumsleistung heute umfasst. Laut Borderstep lag diese 2025 bei knapp 3 GW, die German Datacenter Association beziffert die aktuelle Gesamtkapazität auf rund 2,5 GW. Beide erwarten bis 2030 einen Anstieg auf etwa 5 GW. Ein Wert, den Softbank in Frankreich allein mit einem Projekt erreichen will. Auch hier ist der günstige, verfügbare Atomstrom das zentrale Argument, ergänzt um ein Industriecluster mit Schneider Electric in Dunkerque und eine Kooperation mit Électricité de France (EDF) für den Standort Bouchain. Mehr Hintergründe: 5 GW – Was Softbank in Frankreich plant, erreicht Deutschland erst 2030
Das Altman-Projekt hätte den Ausbau der KI-Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland auf ein neues Niveau gehoben. Die Bundesregierung strebt bis 2030 mindestens eine Verdoppelung der Rechenkapazität und eine Vervierfachung der Kapazitäten für KI und High-Performance-Computing an.
Zur Einordnung der Dimension aus Sicht von OpenAI: In Ohio plant das Unternehmen einen 20-jährigen Pachtvertrag für einen 10-GW-Campus, entwickelt von der Softbank-Tochter SB Energy, mit Nvidia als Hardware-Lieferant und finanziellem Bürgen.
Die Strategie von OpenAI: groß ankündigen und dann relativieren
Die gescheiterten Deutschland-Gespräche fügen sich in ein Muster, das OpenAI seit der Stargate-Ankündigung im Januar 2025 begleitet:
Damals hatten OpenAI, Oracle und Softbank gemeinsam mit Donald Trump ein 500-Milliarden-Dollar-Investitionsprogramm in KI-Rechenzentren verkündet, zunächst 100 Milliarden Dollar für das Gemeinschaftsunternehmen „Stargate“.
Laut Handelsblatt kursieren in der Bundesregierung unterschiedliche Erklärungen für das Scheitern: Altman mache große Ankündigungen, die dann im Sand verliefen. Laut Informationen des Handelsblatts habe ein hoher Beamter gesagt, dass der Amerikaner „das Blaue vom Himmel“ verspreche.
OpenAI konzentriert sich laut eigener Aussage nun auf die Partnerschaft mit SAP im Bereich souveräner KI: Der Konzern soll „ChatGPT“ und weitere OpenAI-Angebote ab 2026 deutschen Behörden über eine SAP-eigene Cloud zur Verfügung stellen.
Parallel verfolgt ein Konsortium aus SAP, Deutscher Telekom, Ionos und der Schwarz-Gruppe (Stackit) einen eigenen Anlauf: Den Bau eines Gigafactory-Rechenzentrums im Rahmen der EU-Initiative, die bis zu 20 Milliarden Euro für vier bis fünf hochskalierbare KI-Standorte bereitstellt.
Deutschland bleibt trotz des gescheiterten Rechenzentrumsprojekts ein wichtiger Markt für OpenAI.
Als strukturelle Gründe für das Scheitern nennt die Bundesregierung laut Handelsblatt auch die regulatorischen Vorgaben hierzulande: Vorgaben zur Abwärmenutzung im Energie-Effizienzgesetz und die ursprünglich für 2027 vorgesehene Pflicht, Rechenzentren komplett mit Ökostrom zu betreiben.
Das Kabinett habe die Vorgaben im Juni gelockert, zudem sollen Kommunen künftig über einen höheren Anteil an Gewerbesteuereinnahmen einen stärkeren Anreiz zur Ansiedlung erhalten.
Ob das reicht, um im Vergleich zu Frankreichs Atomstrom-Argument oder Softbanks Milliardenplänen wettbewerbsfähig zu bleiben, bleibt offen. Kanzler Merz selbst schließt eine Rücknahme des Atomausstiegs kategorisch aus: „Der Beschluss ist irreversibel.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.