Für VNC bestätigt die jüngste Entscheidung der Datenschutzkonferenz die eigene Einschätzung: Herstellerexklusiv gehostete Closed-Source-Software ist prinzipiell nicht konform mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht.
Andrea Wörrlein von VNC kommentiert die jüngste Entscheidung der Datenschutzkonferenz zu gehosteter Closed-Source-Software.
(Bild: peterschreiber.media - stock.adobe.com)
Das Ziel ist verfehlt, die Unsicherheit bleibt. Trotz umfangreicher Änderungen an den Nutzungsbedingungen („Products and Services Data Protection Addendum“) ist „Microsoft 365“ weiterhin nicht datenschutzkonform. Zu diesem ebenso richtigen wie vernichtenden Urteil kommt die aktuelle 104. Datenschutzkonferenz, in der die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vertreten sind.
Geschäftsführer und IT-Leiter, die Microsoft 365 in ihren Unternehmen einsetzen, verstoßen demnach nach wie vor gegen die DSGVO, riskieren also hohe Strafzahlungen und stehen mit einem Bein im Gefängnis. Gleiches gilt für Behörden, Organisationen und kritische Infrastrukturen (Kritis). Auch hier verbietet sich der Einsatz von Software, die nachweislich und erklärtermaßen gegen geltendes Recht verstößt, quasi von selbst.
„Fast könnte man Mitleid haben ....“, so Andrea Wörrlein, Geschäftsführerin von VNC in Berlin und Verwaltungsrätin der VNC AG in Zug.
(Bild: VNC)
Fast könnte man Mitleid haben mit einem Konzern, der verzweifelt versucht, aus seinem notorisch löchrigen Flaggschiff mit allerlei juristischem Flickzeug ein vermeintlich sicheres Datenvehikel zu machen - oder ihm zumindest diesen Anschein zu geben. Allein, mit sicherer, datenschutzkonformer Software hat dieser Schritt ebenso wenig zu tun wie mit der digitalen Souveränität der Nutzer.
Die Gründe
Das liegt an dem Grundproblem von Closed Source: Niemand weiß, was in der hermetischen Black Box tatsächlich passiert. Keiner außer Microsoft selbst und einigen amerikanischen Behörden hat Zugriff oder Einblick. Was dort passiert, welche Daten wie, wann und von wem analysiert, genutzt und weitergegeben werden, bleibt exklusives Herrschaftswissen. Die Unvereinbarkeit von Microsoft 365 mit Datenschutzgesetzen ist also kein handwerklicher Fehler, sondern prinzipbedingt und unverzichtbarer Teil des Geschäftsmodells.
Wie es anders geht, zeigt Open-Source-Software: individuell adaptierbar, eigenständig kontrollierbar, unabhängig auditierbar und auf vielen Plattformen verfügbar. Statt blauäugig auf vollmundige, aber unkontrollierbare Versprechen vertrauen zu müssen, bleiben Nutzer mit Open Source die Herren ihrer eigenen Daten und werden nicht in eine rechtliche Grauzone mit alternativlosem Vendor-Lock-in gezwungen. Wer Vertrauen nicht mit Naivität verwechselt, liegt mit Open Source richtig.
* Andrea Wörrlein ist Geschäftsführerin von VNC in Berlin und Verwaltungsrätin der VNC AG in Zug.
(ID:48801119)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.