KI-Lügen in der Suche Münchner Gericht entscheidet: Google haftet

Von Ulrike Ostler 2 min Lesedauer

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Das Münchner Landgericht hat entschieden, dass Google unmittelbar für die Aussagen seiner KI-Übersicht, die mit einer Suchanfrage geliert wird, haften muss. Prinzipiell sind Suchmaschinenanbieter von solcher Haftung weitgehend freigestellt

Auszug aus den des von Google erzeugten KI-Zusammenfassungen, die zum Gegenstand der Verhandlungen wurden. (Bild:  LG München I, Endurteil v. 28.05.2026 – 26 O 869/26)
Auszug aus den des von Google erzeugten KI-Zusammenfassungen, die zum Gegenstand der Verhandlungen wurden.
(Bild: LG München I, Endurteil v. 28.05.2026 – 26 O 869/26)

Geklagt hatten zwei Münchner Verlage. Das Gericht gab ihnen Recht (nachzulesen in „Bayernrecht“. Die durch die Google-eigene Künstliche Intelligenz (KI) „Gemini“ automatisch zusammengestellte Zusammenfassung hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Das Urteil ist auf den 28. Mai datiert, ist aber jetzt erst bekannt geworden.

Google hatte die KI-Übersichten, die mittlerweile standardmäßig bei vielen Suchanfragen eingeblendet wird, im vergangenen Jahr eingeführt. Sie ergänzen die bisherigen Suchergebnislisten. In einem dem zur Anzeige gebrachten Fall wurde dem Verlagshaus24 (bekannt auch als Medienverlag 24) beziehungsweise der zugehörigen SEO Dienstleistungs GmbH und der Geramont Verlag fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellt. Der Verleger klagte und gewann. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Google mehrere der Behauptungen zu unterlassen.

Ausschnittsweise heißt es, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld im Einzelfall von maximal 250.000 Euro anfallen oder wenn nicht gezahlt wird eine Ordnungshaft von insgesamt höchstens zwei Jahre verhängt werden kann, zu vollstrecken an den Mitgliedern der Geschäftsführung. Von den gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits (Gerichtskosten) tragen die Kläger 10 Prozent und das beklagte Unternehmen 80 Prozent.

Verantwortung und falsche Bezugnahmen

Bisher galt allerdings, dass Suchmaschinenbetreiber fremde Angebote nicht präventiv auf Rechtsverletzungen überprüfen, lediglich auf etwaige Beschwerden reagieren müssen. Der Argumentation der Richter zufolge handele es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht nur um einen Suchmaschinenschnipsel, der lediglich eine Vorschau auf eine verlinkte Website darstelle.

Vielmehr sei der KI-Text ein eigenständiger Beitrag von Google, für den das Unternehmen unmittelbar einzustehen habe. Dafür spreche auch, dass die verlinkten Quellen einige Vorwürfe aus der vermeintlichen Zusammenfassung gar nicht stützten, sondern sich teils auf ganz andere Unternehmen bezogen haben.

Mehr als die Hälfte der korrekten Antworten waren unbegründet

Das Urteil sorgt auch international für Schlagzeilen. So verweist die US-Publikation „New York Times“ auf eine Studie, die das Blatt Eine in diesem Frühjahr in Auftrag gegeben hatte. Dabei wurden 4.326 Google-Suchanfragen mit dem SimpleQA-Benchmark verglichen. Die Analyse ergab, dass die KI-Übersichten zwar eine Genauigkeit von etwa 91 Prozent aufwiesen, die Quellenangaben jedoch weitaus weniger zuverlässig waren. Mehr als die Hälfte der zitierten Quellen stützte die aufgestellten Behauptungen nicht vollständig. „Bei der Größenordnung von Google könnte selbst eine Fehlerquote im einstelligen Bereich zu einer enormen Anzahl falscher, von KI generierter Antworten führen", wertet etwas US-Autor Shelly Palmer.

Immerhin bearbeitet Google jährlich mehr als fünf Billionen Suchanfragen. Das bedeutet, dass laut einer Analyse des KI-Start-ups Oumi (Open Universal Machine Intelligence), dass stündlich mehrere zehn Millionen fehlerhafte Antworten oder jede Minute mehrere hunderttausend Ungenauigkeiten ausgegeben werden.

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