Umwelt und Unternehmen profitieren von neuer EU-Verordnung Mehr Öko für Server – mehr Freiheit für die IT

Von Klaus Stöckert*

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Über den Stromverbrauch in Rechenzentren wird viel geredet und geschrieben. Aber das ist nur ein Nachhaltigkeitsaspekt. Eine seit März 2021 geltende EU-Verordnung adressiert den gesamten Lebenszyklus von Servern und Online-Datenspeichern und ermöglicht einen längeren, sicheren Betrieb von Hardware. Das schafft für IT-Abteilungen mehr Spielraum in den Budgets und mehr Freiheit bei der Wartung.

Die seit März 2021 geltende Ökodesign-Richtlinie der EU hat Auswirkungen auf den Rechenzentrumsbetrieb - positive, sagt Technogrpoup-CEO Klaus Stöckert.
Die seit März 2021 geltende Ökodesign-Richtlinie der EU hat Auswirkungen auf den Rechenzentrumsbetrieb - positive, sagt Technogrpoup-CEO Klaus Stöckert.
(Bild: Gemeinfrei: Prixabay)

Als Verbraucher haben wir zahlreiche europäische Maßnahmen zum Umweltschutz längst verinnerlicht: Wir vergleichen die Energie-Effizienzklassen von Kühlschränken, wir erkennen die Labels von ökologisch produzierter Kleidung und wir sortieren unseren Müll.

Umweltschutz ganzheitlicher zu denken, das versucht die Europäische Union mit der so genannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) (siehe: Links). Deren mittelfristiges Ziel ist eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft, ein System, das den gesamten Lebenszyklus von Produkten umfasst und auf Vermeidung beziehungsweise Minimierung ausgerichtet ist: weniger Ressourceneinsatz in der Herstellung, weniger Energieverbrauch und Emissionen im Betrieb und weniger Abfallproduktion bei der Beseitigung.

Ein entscheidender Hebel dafür ist die verlängerte Nutzungszeit von Geräten, bevor diese durch neue ersetzt werden. Das gilt nicht nur für Kühlschränke oder Bohrmaschinen, sondern auch für Server in Rechenzentren.

Autor Klaus Stöckert, CEO Technogroup IT-Service GmbH, beschreibt die Auswirkungen der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) auf die Rechenzentrumsbetreiber.
Autor Klaus Stöckert, CEO Technogroup IT-Service GmbH, beschreibt die Auswirkungen der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) auf die Rechenzentrumsbetreiber.
(Bild: Annika List)

Ausdrücklich diesen widmet sich die EU-Verordnung 2019/424. Sie ist eine von zehn Durchführungsverordnungen, die 2019 von der EU-Kommission beschlossen wurden, um aus der allgemein gehaltenen Ökodesign-Richtlinie von 2009 verbindliche Anforderungen abzuleiten und die Hersteller schrittweise darauf zu verpflichten.

Eine stufenweise Veränderung

In einer ersten Stufe müssen Server- und Online-Datenspeicher-Modelle, die nach dem 1. März 2020 auf den Markt gekommen sind, Mindestanaforderungen erfüllen. Dazu zählen klassische Fragen der Energie-Effizienz – beispielsweise durch Vorgaben zum Wirkungsgrad von Netzteilen.

Zudem nahm Stufe 1 auch die Reparaturfähigkeit und Nachrüstbarkeit der Geräte in den Blick: einerseits durch ungehindert erreichbare Komponenten wie Speicher, Prozessoren oder Erweiterungskarten; andererseits, weil die OEMs seitdem umfassende Produktinformationen und (De-)Montage-Anweisungen für Installateure und Endnutzer zu ihren neuen Modellen bereitstellen müssen.

2021 – das Jahr der Firmware-Freiheit!?

Mit der aktuellen, zweiten Stufe, die seit März diesen Jahres gilt, adressiert die Verordnung einen anderen Punkt, um die Nutzungsdauer der Geräte auszuweiten: Die Hersteller von Servern sind ab sofort verpflichtet, ihre Geräte länger mit Sicherheitsaktualisierungen und aktualisierter Firmware zu versorgen. Konkret heißt es, dass „[…] die neueste verfügbare Version der Firmware […] „ […] für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos oder zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Kosten zur Verfügung gestellt […]“ werden muss. Die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware müssen OEMs sogar kostenlos anbieten.

Die Verordnung sieht Ausnahmen vor (unter anderem Server mit mehr als vier Prozessorsockeln, vollständig fehlertolerante Server). Dennoch dürfte sie für rund 80 bis 90 Prozent der in Rechenzentren eingesetzten Geräte gelten.

Etwas weniger Klarheit besteht vorläufig noch bei der Frage, was „faire Kosten“ bedeutet und in welcher Form die Aktualisierungen künftig bereitgestellt werden müssen. Bis hier verbindliche Standards festgeschrieben sind, können noch ein bis zwei Jahre vergehen.

Einsparpotenziale für Betreiber

Doch dieser Zeitraum steht bis zur Klärung ohnehin zur Verfügung: Denn die Vorgaben gelten zwar seit dem 1. März – allerdings erst mit Wirkung für die Zeit „zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells“. Wenn ein OEM also heute eine neue Modellreihe auf den Markt bringt, kann er über die Konditionen, wie er neue Firmware-Versionen bereitstellt, die ersten zwei Jahre lang frei bestimmen. Ab dann greift die oben beschriebene Regelung.

Bedeutet das für die Betreiber von Rechenzentren, dass sich für sie vorerst nichts ändert? Keineswegs!

Zum einen haben sie jetzt Gewissheit, dass sie künftige Server-Modelle über viele Jahre nutzen können – ohne Sicherheitseinbußen. Damit entfällt ein Argument für den vorzeitigen Austausch von technisch einwandfreier und performanter Hardware.

Hardware lebt länger

Viele Unternehmen nutzen schon heute Hardware im Rechenzentrum über den Service-Zeitraum der Hersteller hinaus. Eine Studie der Technogroup IT-Service GmbH von 2019 zeigt, dass knapp ein Drittel der befragten Unternehmen seine Datacenter-Hardware sieben bis zehn Jahre einsetzt, weitere 28 Prozent noch lange darüber hinaus. Würden diese Anteile steigen, wäre das ein klarer Gewinn für das Ökodesign-Ziel, den Lebenszyklus der Geräte zu verlängern.

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Zum anderen sollten Betreiber die EU-Verordnung im Hinterkopf behalten, wenn sie sich in nächster Zeit mit der Neuanschaffung von Hardware befassen. Denn üblicherweise möchten die Hersteller mit dem Verkauf ihrer Geräte zugleich auch möglichst langfristige (und teure) Wartungsverträge abschließen.

Diese waren bisher oft die Voraussetzung, dass die Hersteller die wichtige Firmware den Unternehmen überhaupt zur Verfügung stellten. Das ändert jetzt die EU-Verordnung. Wer sich nicht durch langfristige OEM-Verträge binden will, kann stattdessen auf herstellerunabhängige Drittwartung (Third-Party Maintenance/TPM) setzen.

Mit der neuen Regelung haben Betreiber die Sicherheit, dass Firmware-Updates auch ohne Herstellerbeteiligung verfügbar sein werden. Das macht Unternehmen und IT-Abteilungen in der wichtigen Wartungsfrage von den Herstellern unabhängiger und gibt ihnen mehr Handlungsspielraum – was sich auch positiv auf das Budget auswirken kann: Die Analysten von Gartner beziffern das Einsparpotenzial beim Wechsel von der Hersteller- zur Drittwartung auf bis zu 70 Prozent.

Die wirtschaftlichen Vorteile für Datacenter-Betreiber zeigen sich auch an einer weiteren Stelle: Rechenzentren sind häufig organisch gewachsene Anlagen mit Hardware verschiedenster Anbieter. Laut der Technogroup-Studie verwaltet fast die Hälfte der Betreiber Wartungsverträge mit mindestens fünf verschiedenen OEMs.

Das bedeutet verschiedene Vertragskonditionen und mehrere Ansprechpartner im Problemfall. Unter dem Dach eines allein verantwortlichen TPM-Anbieters ließe sich der Administrationsaufwand minimieren.

Einsparungen beim Energiekonsum sind enorm

Noch sind die mittelfristigen Auswirkungen der Ökodesign-Verordnung nicht zu beziffern. Aber die Europäische Kommission geht von einer jährlichen Energie-Einsparung aus, die bei rund 9 Terawattstunden liegt. Das entspricht etwa dem Stromverbrauch Estlands im Jahr 2014. Die erwartete Gesamteinsparung verschiedenster Ressourcen durch länger nutzbare Hardware benennt die Kommission verständlicherweise nicht. Aber auch sie dürfte beträchtlich sein.

Außerdem verfolgt die EU-Verordnung das indirekte Ziel, den Wettbewerb fairer und freier zu gestalten – indem die Geräte leichter reparierbar und aufrüstbar sind und länger mit aktueller Firmware versorgt werden. Man kann davon ausgehen, dass herstellerunabhängige und herstellerübergreifende Services zunehmen werden, weil sie für die Betreiber jetzt noch attraktiver sind.

Vielleicht bietet sich ein Vergleich mit der Automobilindustrie an: Dort sorgte die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 461/2010 dafür, dass Autobesitzer auch bei freien Werkstätten einen umfassenden Service erhalten können – zu teils deutlich besseren Konditionen.

* Klaus Stöckert ist CEO der Technogroup IT-Service GmbH.

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