Gesetzliche Pflicht ab 2024 Eine effiziente Digitalisierung für deutsche Handelslogistiker ist wichtiger denn je
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Die internationale Vernetzung sowie die Abhängigkeit von Dienstleistern, Kunden und Lieferanten spielen in der Handelslogistik eine große Rolle. Doch die aktuellen geopolitischen Herausforderungen machen es der Branche nicht gerade leichter. Dazu erfordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das in Deutschland bereits seit 2023 gilt und ab 2024 ausgeweitet wird, verpflichtende Risiko-Analysen sämtlicher Lieferanten.

Die zunehmende Globalisierung des Handels bietet Unternehmen viele Chancen, macht die Akteure der Branche aber auch anfälliger dafür, in das Spannungsfeld internationaler Krisen zu geraten. Beispiele dafür liefern die diversen Handelsblockaden und Importverbote, die etwa das Getreide aus der Ukraine getroffen haben. Warum es in diesem Zusammenhang trotzdem mehr Digitalisierung braucht und wie es Handelslogistiker schaffen, moderne und systematische Prozesse einzuführen, erläutert das Beratungsunternehmen CNT Management Consulting.
Maria Truong, Standortleiterin bei CNT Management Consulting in Deutschland, sagt: „Einerseits steht die Erkennung und Vermeidung von Unterbrechungen der Lieferkette im Fokus. Wenn man frühzeitig weiß, dass es ein Problem beim Nachschub geben wird, können Unternehmen Maßnahmen setzen und beispielsweise die Lieferquelle wechseln.“
Auf der anderen Seite müssten Daten wie Chargen oder Seriennummern in der Logistikkette mitgeführt werden, um die Herkunft von Gütern nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies werde immer wichtiger, da auch Konsumenten diese Informationen verstärkt einforderten. „Darüber hinaus unterstütze die Digitalisierung auch dabei, Transportwege zu optimieren und CO2 einzusparen sowie bei der Neuausrichtung auf nachhaltige Lieferketten.“
Gesetz verpflichtet zu Risiko-Analysen
Doch nicht nur die internationalen wirtschaftspolitischen Herausforderungen sorgen für Handlungsbedarf, sondern auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Deutschland federführend in der EU bereits umsetzt. Damit soll die Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechten innerhalb der Wertschöpfungsketten sichergestellt werden.
Aktuell gilt das Gesetz für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeiter:innen in Deutschland, ab 2024 dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten. Susanne Wagner, Executive Spend Management bei CNT Management Consulting, kommentiert: „Diese Unternehmen müssen dann Wege finden, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Das beginnt bei einer abstrakten Risiko-Analyse aller Lieferanten und endet bei einer individuellen und spezifischen Risikoanalyse bei jenen Lieferanten mit identifiziertem Risiko.“
Relevante Daten von einer Vielzahl an Lieferanten zu erheben, sei ohne Datenquellen kaum möglich. Um hier gesetzeskonform zu agieren, brauche es nun einmal ein systematisches Vorgehen und technische Unterstützung. Unternehmen, die ab dem nächsten Jahr von dem Gesetz betroffen sind, bis jetzt jedoch noch keine Maßnahmen gesetzt haben, rät Wagner, sich dringend damit auseinanderzusetzen.
Effizienter durch Abbau von 'Systemlandschaft'
An klaren Strukturen, vereinfachten Prozessen und digitaler Transparenz führe kein Weg vorbei. Hier orten die CNT-Expertinnen durchaus noch Optimierungsbedarf: Da die Anforderungen an Handelslogistiker sehr individuell sind, sei es in der Vergangenheit häufig zur Verwendung vieler unterschiedlicher Drittsysteme gekommen.
„Die Systemlandschaft wurde sukzessive komplexer und isolierte Prozessabläufe waren die Folge“, erinnert Truong. Der Einsatz der richtigen Software und die Reduktion verschiedener Systeme und Werkzeuge biete hingegen großes Potenzial, die Effizienz zu steigern: „Anstatt drei oder vier Systeme bedienen zu müssen, sollte es das erklärte Ziel sein, das operative Geschäft bestmöglich mit einer Software abdecken zu können.“
Das würde auch den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden vereinfachen und viele manuelle Tätigkeiten obsolet machen. So kann beispielsweise eine Lösung wie „SAP Ariba Risk“ die Datenerfassung für Risiko-Analysen von Lieferanten nicht nur LkSG-konform gestalten, sondern auch deutlich erleichtern und Dokumentationen in Excel, über E-Mail und ähnliche Kanäle hinfällig machen.
Und eine Warnung zum Schluss: „Sämtliche gesetzliche Anforderungen benötigen Zeit und Ressourcen. Systematische Lösungen können Unternehmen helfen, den Aufwand für die Umsetzung deutlich zu reduzieren“, so Wagner.
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