Service Level Objectives (SLOs) sind ein wesentlicher Teil der weit bekannteren Service Level Agreements (SLAs). Sie beschreiben die spezifischen Ziele, die ein Dienstleister für seine Kunden erreichen muss.
Im Basiswissen geht es um SLO ....
(Bild: OpturaDesign - stock.adobe.com)
Der Begriff Service Level Objective (SLO) klingt ähnlich wie Service Level Agreement (SLA), bedeutet aber etwas anderes. Ein SLA ist eine Vereinbarung zwischen einem Anbieter von IT-Dienstleistungen und einem Kunden, in der genaue Leistungsmerkmale und Gütestufen (Service Levels) eines Dienstleistungsvertrags beschrieben werden. Ein SLO ist dagegen das konkrete Ziel, das erreicht werden muss, um die getroffene Vereinbarung zu erfüllen.
Hohe Verfügbarkeiten
Am besten lassen sich SLOs anhand einer Handvoll Beispiele beschreiben. So wird in einem SLO oft eine bestimmte Verfügbarkeit festgelegt, die der Dienst erreichen muss.
Das kann dann etwa 99,9 Prozent der Zeit oder auch mehr sein. Ein SLO von 99,9 Prozent bedeutet also, dass der Dienst maximal 0,1 Prozent der vereinbarten Zeit ausfallen darf.
Auf ein ganzes Jahr bezogen, darf der besagte Dienst also nicht länger als 8,76 Stunden nicht verfügbar sein. Bei einem Tag sind es sogar maximal 1,44 Minuten. Bei noch strengeren SLOs sinkt die Zeit entsprechend. Wird die vereinbarte Dienstgüte nicht eingehalten, führt dies zu Zugangsproblemen und Unzufriedenheit bei den Kunden und Nutzern.
Maximale Reaktionszeiten
Ein weiteres Beispiel für ein SLO ist das Laden einer Webseite innerhalb einer definierten Zeitspanne. So bedeutet etwa ein SLO von zwei Sekunden, dass die meisten Benutzeranfragen innerhalb dieser Zeit vollständig bearbeitet werden müssen. Die Reaktionszeit wird in der Regel ab dem Zeitpunkt gemessen, an dem der Nutzer eine Anfrage stellt (zum Beispiel klickt, um eine Webseite aufzurufen), bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Server die vollständige Antwort liefert.
Da in vielen Fällen davon ausgegangen wird, dass es eine Handvoll Ausreißer geben darf, wird meist festgelegt, dass beispielsweise fünf bis zehn Prozent der Anfragen die Vorgabe von zwei Sekunden nicht erfüllen müssen. Längere Ladezeiten einer Webseite führen zu Frust und Verärgerung bei Nutzern, so dass sie den Besuch abbrechen oder zur Konkurrenz wechseln.
Tolerierbare Fehlerquoten
Ein drittes Beispiel für SLOs sind vorgegebene Fehlerquoten. So könnte vertraglich definiert werden, dass nicht mehr als 0,1 Prozent der Anfragen an einen Dienst fehlschlagen dürfen. Eine solche Vereinbarung umfasst meist Server-Fehler, Verbindungsabbrüche oder andere technische Probleme, die dazu führen, dass eine Anfrage nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden kann.
Ein SLO von 0,1 Prozent bedeutet, dass beispielsweise bei einer Million Anfragen maximal 1.000 einen Fehler aufweisen dürfen, um die Vereinbarung noch zu erfüllen. Eine zu hohe Fehlerquote kann auf systemische Fehler hinweisen, die behoben werden sollten. Nur so lässt sich die dauerhafte Stabilität und Zuverlässigkeit des betroffenen Systems gewährleisten.
Die Zeit bis zur Behebung von Fehlern
SLOs können aber auch bestimmen, wie lange es maximal dauern darf, bis ein aufgetretenes Probleme behoben sein muss. So bedeutet ein Service Level Objective von vier Stunden, dass Probleme innerhalb dieser Zeitspanne durch Techniker des Dienstleisters behoben sein müssen.
Oft werden hier unterschiedliche Schweregrade vereinbart, da für kritische Probleme in der Regel engere Zielvorgaben benötigt werden als für weniger schwerwiegende Fehler. Nach der Entdeckung eines Problems beginnt meist ein vordefinierter Eskalationsprozess, der mehrere Stufen umfasst. Sie reichen vom 24/7 erreichbaren Support bis zum Einsatz der Techniker.
Wird ein solches SLO zur Fehlerbehebung nicht eingehalten, ist weiterer Ärger mit den Kunden vorprogrammiert, da sie unter den Ausfallzeiten leiden. Das trifft besonders auf Branchen mit einer hoher Verfügbarkeitserwartung wie dem Finanzwesen oder der Telekommunikation zu. Längere Verzögerungen können zudem gravierende Folgen auf den weiteren Geschäftsbetrieb haben.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Service Level Objectives sind also messbare Zielvorgaben für die Leistung eines Dienstes oder Systems. Sie definieren, welches Leistungsniveau von einem bestimmten Service erwartet wird und eingehalten werden muss. Gleichzeitig dienen sie nicht nur als Messlatte, sondern auch als Benchmark. Mit ihnen lässt sich damit sicherstellen, dass ein Service die vereinbarten Qualitätsstandards auch tatsächlich erfüllt. Ansonsten kommt es zu den im Vorfeld vereinbarten Vertragsstrafen.