Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das in Deutschland seit 2023 gilt, wird 2024 ausgeweitet.  (Bild: frei lizenziert: Gerd Altmann)
Gesetzliche Pflicht ab 2024

Eine effiziente Digitalisierung für deutsche Handelslogistiker ist wichtiger denn je

Die internationale Vernetzung sowie die Abhängigkeit von Dienstleistern, Kunden und Lieferanten spielen in der Handelslogistik eine große Rolle. Doch die aktuellen geopolitischen Herausforderungen machen es der Branche nicht gerade leichter. Dazu erfordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das in Deutschland bereits seit 2023 gilt und ab 2024 ausgeweitet wird, verpflichtende Risiko-Analysen sämtlicher Lieferanten.

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