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Weniger Strom konsumieren, mehr Wärme nachnutzen ist das Ziel des EnEfG Was ist das Energie-Effizienzgesetz und was davon betrifft Rechenzentren?

Von lic.rer.publ. Ariane Rüdiger Lesedauer: 2 min |

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Energie-Effizienz wird zum neuen Credo einer großen gesellschaftlichen Transformation. Davon sind auch Rechenzentren nicht ausgeschlossen. Das Mttel dazu ist in Deutschland das im September verabschiedete Energie-Effizienzgesetz (EnEfG).

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt explizit Anforderungen an Rechenzentren über 300 kW.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt explizit Anforderungen an Rechenzentren über 300 kW.
(Bild: Prior1)

Das Energie-Effizienzgesetz (EnEfG), das der Bundesrat am 20. Oktober 2023 gebilligt hat und demnächst in Kraft tritt, soll die Effizienz der Energienutzung in der Industrie und im öffentlichen Bereich erheblich anheben. Davon sind auch Rechenzentren betroffen, sofern sie mehr als 1 Megawatt (MW) bei privaten Unternehmen, respektive 300 kW bei der Öffentlichen Hand Anschlussleistung haben.

Der Abschnitt 4 (Paragraphen 11 bis 15) des Gesetzes, der sich explizit mit Rechenzentren befasst, sorgte im Vorfeld in der Branche für Unmut. Er wurde im Diskurs mit Lobby-Verbänden der IT- und Datacenter-Industrie mehrfach überarbeitet und erheblich abgeschwächt. Insbesondere die Vorgaben in Paragraph 11 und hier über die Abwärmenutzung sorgten für erregte Debatten.

§11 EnEfG: Klimaneutrale Rechenzentren

Der §11 EnEfG beschreibt, welche Vorgaben Rechenzentren erfüllen müssen, um dem Ziel der Klimaneutralität näher zu kommen. Dazu gehören eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen.

Das wichtigste Kriterium ist die effiziente Nutzung der Energie. Hier wird unterschieden zwischen Rechenzentren mit Inbetriebnahme vor 1.7.2026 und RZ, die danach in Betrieb gehen. Erstere müssen ab 1.7.2027 eine Power Usage Effectiveness (PUE) von 1,5 oder besser und ab 1.7.2030 eine PUE von 1,3 oder besser haben. Später in Betrieb gehende Rechenzentren brauchen eine PUE von 1,2 oder besser.

Differenzierte Anforderungen gibt es bei der Abwärmewiederverwendung, und die gelten nur für RZ, die ab dem 1.7.2026 in Betrieb gehen. Die Mindestrate beträgt hier (für RZ mit Inbetriebnahme ab 1.7.2026) 10 Prozent. Diese Anforderungen steigen pro Jahr späterer Betriebsaufnahme um fünf Prozent. Das Maximum sind 20 Prozent für RZs, die ab 1.7.2028 den Betrieb aufnehmen.

Dazu gibt es einige Ausnahmeregeln, die gewichtigste ist vielleicht das Fehlen von Abnehmern für die Abwärme. Neu eingerichtete RZs müssen die angegebenen Werte spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme erreichen.

In Augsburg entsteht das „LEW Green Data Center“ von LEW Telnet mit insgesamt vier Rechenzentrumsmodulen und 1.900 Kilowatt Anschlussleistung,  eigener Photovoltaik-Anlage und Verdunstungskälte, deren Abwärme die Nachbarschaft mit Nahwärme versorgen wird.
In Augsburg entsteht das „LEW Green Data Center“ von LEW Telnet mit insgesamt vier Rechenzentrumsmodulen und 1.900 Kilowatt Anschlussleistung, eigener Photovoltaik-Anlage und Verdunstungskälte, deren Abwärme die Nachbarschaft mit Nahwärme versorgen wird.
(Bild: LEW TelNet)

§11, Absatz 5 regelt die Stromversorgung. Der Paragraf schreibt vor, dass Rechenzentren ab 1.1.2024 zur Hälfte, ab 1.1.2027 vollständig mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben werden sollen.

Umwelt-Management-System ab 300 kW

§ 12 verpflichtet Rechenzentren ab 1.1.2026 zum Betrieb eines Energie- oder Umwelt-Management-Systems (EMAS/UMAS) sowie ständigen Leistungs- und Energiebedarfsmessungen an allen wesentlichen Komponenten und der kontinuierlichen Verbesserung der Verbrauchswerte.

Falls sie mehr als 1 MW (öffentliche Träger: 300 kW Leistung haben, müssen sie ab 1.1.2026ihr Energie- beziehungsweise Umwelt-Managment-System (EMAS/UMAS) validieren oder zertifizieren lassen. Auch Betreiber ab 500 KW (öffentliche Träger: 300 kW), also die Kunden von Co-Lokation-Rechenzentren müssen ihr UMAS/EMAS ab 1.1.2026 validieren/zertifizieren. Auch hier gibt es einige Ausnahmen.

Berichtspflichten

§13 enthält eine Informationspflicht bezüglich der Messungen gemäß §11 gegenüber dem Bund §13 skizziert das geplante Energie-Effizienzregister für Rechenzentren, zu dem die Rechenzentren Daten beitragen müssen.

§15 schließlich schreibt Informationspflichten von Kolokationsanbietern gegenüber ihren Kunden fest. Sie betreffen die Energieverbräuche der IT-Systeme und die der Anteile an den Energieverbräuchen der gesamten Rechenzentrumsanlage.

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