Die Verordnungen stehen auf grün

Die öffentliche Hand könnte schon längst Energie-effizient beschaffen

Seite: 3/4

Anbieter zum Thema

3. Energie-Effizienz im Beschaffungsablauf – Aspekte der Unternehmereignung

Die Eignungsprüfung ist eine unternehmensbezogene Untersuchung. Es ist zu prüfeb, ob ein Unternehmen nach seiner personellen, finanziellen und technischen Ausstattung in der Lage sein wird, den Auftrag auszuführen, § 19 EG Abs. 5 VOL/A (bzw. § 16 Abs. 5 VOL/A) – ob im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs oder im Rahmen der Angebotslegung.

Vom Unternehmer ist der Nachweis zu bringen, für die ausgeschriebene Leistung sachkundig, leistungsfähig und auch zuverlässig zu sein. Besonders geeignet ist dabei der Nachweis von Referenzen im Bereich der umweltfreundlichen Ausführung oder Wertung.

Umwelt-Management-Verfahren können die im Rahmen dieser Eignungsprüfung zu erbringenden Eignungsnachweise/Erklärungen oder Angaben unter Umweltaspekten zu einem umweltrelevanten Know-how und zur Ausrüstung des Unternehmens sinnvoll ergänzen.

Aspekte des Umwelt-Management

Bei einer grünen Beschaffung kann insbesondere relevant sein, ob die Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllen, siehe § 7 EG Abs. 11 VOL/A. Soweit der Auftraggeber hier zum Nachweis nicht auf die unternehmenseigene Erklärung allein vertrauen will, kann die Vorlage unabhängiger Stellen verlangt werden.

Hiermit ist dann allerdings auf das Gemeinschaftssystem für das Umwelt-Management und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) oder erneut auf Normen für das Umweltmanagement Bezug zu nehmen, die auf den einschlägigen europäischen oder internationalen Zertifizierungsnormen entsprechen. Ein rein nationaler Bezug ist mithin nicht möglich. Darüber hinaus haben Auftraggeber auch andere Nachweise für Umwelt-Management-Maßnahmen anzuerkennen, die von den Unternehmen vorgelegt werden.

weiter mit: 4. Energie-Effizienz im Beschaffungsablauf – Auswahl und Wirtschaftlichkeit

Artikelfiles und Artikellinks

(ID:2052424)