Im European Accessibility Act hat die Europäische Union im Jahr 2019 verbindliche Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit formuliert. Dies soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu IT, Technik und Telekommunikation sowie Software und Cloud-Diensten ermöglichen.
Die Digitalisierung bietet hinsichtlich der Barrierefreiheit große Möglichkeiten, der European Accessibility Act vepflichtet auch Unternehmen zur Umsetzung.
Barrierefreiheit im Allgemeinen bedeutet, dass jede Person unabhängig von Alter oder etwaiger Behinderungen den Zugang zu Dienstleistungen, Waren oder Einrichtungen erhalten kann. Der European Accessibility Act legt für die EU fest, inwieweit der EU-interne Markt auf mehr Barrierefreiheit hin ausgerichtet werden kann und welche Regel- und Gesetzesänderungen die einzelnen Mitgliedsstaaten bis zur Umsetzung noch anstoßen müssen.
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Als Ergänzung der Web Accessibility Directive von 2016 hat die EU mit dem European Accessibility Act 2019 noch einmal nachgelegt und spezifischere Richtlinien für digitale Dienstleistungen von Smartphones über Bankautomaten, Fernsehprogrammen bis hin zu E-Commerce-Websites ergänzt. Grundlage für die Erwägungen stellt die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung dar.
Bis zur Veröffentlichung entsprechender Gesetze haben die Mitgliedsstaaten bis zum Juni 2022 Zeit, komplett umgesetzt werden muss der European Accessibility Act bis 2025.
Der European Accessibility Act ersetzt Gesetze und Richtlinien der Nationalstaaten
Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Services gibt es in den EU-Staaten nicht erst seit dem European Accessibility Act (EAA), Bereits davor waren viele Anbieter bereits aufgrund nationaler Regeln zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet, mit dem EAA werden einzelne Regelungen nun EU-weit vereinheitlicht.
Der European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) soll es durch die einheitliche Regelung Unternehmen ermöglichen, ihren Binnenmarkt ohne nachträgliche Anpassungen der Barrierefreiheit auszuweiten. Für öffentliche Anbieter gibt es entsprechende Regelungen bereits seit einigen Jahren, der EAA weitet diese europaweit nun auf Privatanbieter aus. Ausgenommen sind lediglich sogenannte Mikrounternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Zu den Produkten und Dienstleistungen, die der European Accessibility Act umfasst, gehören:
Computer und Betriebssysteme
Smartphones und Tablets
Bankautomaten, Fahrschein- und andere Ticketautomaten und Check-In Kiosks
Telefoniedienstleistungen und verbundene Peripherie
Fernseher und digitale TV-Dienste
Zugang zu audiovisuellen Medien (wie beispielsweise Fernsehprogramme)
Systeme und Dienstleistungen des öffentlichen Transports (Bus, Bahn, Flug- und Schifffahrtsverkehr)
Bankdienstleistungen
E-Commerce-Dienstleistungen
E-Books
Gesellschaftliche Gerechtigkeit und freie Kaufkraft
Für alle diese Waren, Dienstleistungen und Einrichtungen ermöglicht der European Accessibility Act Menschen unabhängig von Alter und Behinderung eine faire und gerechte gesellschaftliche Teilhabe. Das Prinzip „Design for All“ ist dabei nicht nur ein Akt zur Gleichstellung aller Menschen und macht digitale Technik auch Personen fortgeschrittenen Alters und mit Behinderung zugänglich.
Laut statistischem Bundesamt (2017) leben alleine in Deutschland 7,8 Millionen Menschen, die als schwerbehindert eingestuft sind. 97 Prozent dieser Gruppe haben ihre Behinderung im Laufe des Lebens durch Alter oder Krankheit erworben, zu mehr als drei Vierteln sind sie über 55 Jahre alt. Die Kaufkraft dieser Gruppe wird auf ca. 720 Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Der European Accessibility Act ist in gleichen Teilen somit auch ein wirtschaftlicher Triebmotor, da er durch mehr Zugänglichkeit gleichzeitig eine Vergrößerung des Marktes anstrebt. Barrierefreiheit ist also nicht nur aus humanistischen Gründen essentiell für die Privatwirtschaft, die Vereinheitlichung schafft einen direkten, ökonomischen Anreiz.
Doch nicht nur für Senioren und Menschen mit dauerhafter Behinderung ist die einheitliche Barrierefreiheit eine echte Erleichterung. Selbst wenn sich Nutzer*innen nur den Arm gebrochen haben, auf ihr Kind aufpassen müssen oder Videos ohne Ton sehen müssen, schaffen die Richtlinien des European Accessibility Act eine bessere User Experience.
Design for All – digitale Barrierefreiheit durch den European Accessibility Act
Der EAA wurde von der EU-Kommission mit Experten unterschiedlicher, beteiligter Gruppen erarbeitet und soll garantieren, dass die Europäische Union und deren digitale Dienstleistungen, Waren, Verkehrsmittel und Informationswege barrierefrei zugänglich werden.
Die EU verspricht sich hiervon nicht nur eine weitere Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und älteren Bürger*innen, sondern auch eine Stärkung des Binnenmarktes und die Chance, mit der benötigten Expertise bei Umrüstung und Design Jobs zu schaffen und Preise durch den EU-weiten Wettbewerb verbraucherfreundlich zu halten.
Stand: 08.12.2025
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