Klare Rahmenbedingungen, Raum für Innovationen in der Abwärmenutzung SDIA unterstützt Gesetzentwurf zur Energie-Effizienz und Abwärmenutzung von Rechenzentren

Quelle: Pressemitteilung Sustainable Digital Infrastructure Alliance e.V.

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Der Sustainable Digital Infrastructure Alliance e.V. (SDIA) begrüßt den Gesetzesentwurf des BMWK bezüglich der Energie-Effizienz von Rechenzentren. Die Richtlinien, insbesondere die zur Abwärmenutzung, leisteten einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen Deutschlands und bänden die Datacenter in die Wärmewende ein.

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bindet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Rechenzentren in die Wärmewende ein, so der Sustainable Digital Infrastructure Alliance e.V.. Der Verband begrüßt den Gesetzentwurf.
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bindet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Rechenzentren in die Wärmewende ein, so der Sustainable Digital Infrastructure Alliance e.V.. Der Verband begrüßt den Gesetzentwurf.
(Bild: Holger Luck - stock.adobe.com)

Aus Sicht der Alliance ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nicht nur ein wichtiger Schritt sondern auch ein konkreter Beitrag des Sektors zur nachhaltigen Entwicklung von digitaler Infrastruktur für Deutschland. Der Entwurf schaffe Raum für neue Innovationen im Bereich der Abwärmenutzung und zeige, dass Deutschland - wie schon bei erneuerbaren Energien - auch bei der Sektorenkopplung eine Vorreiterrolle einnehmen kann.

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Anders als die Branchenverbände German Datacenter Association (GDA), der Bitkom und die Eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. gegründete Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland, die etwa die konkreten Vorgaben von zunächst 30 Prozent der Abwärmenutzung, ab 2027 von 40 Prozent, ab 2023 mindestens 50 Prozent Grünstrom und ab 2024 zu 100 Prozent Grünstrom-Bezug sowie ein PUE-Wert von maximal 1,3, bekritelt (siehe: „Kritik der Branchenverbände am EnEfG; Das Energieeffizienzgesetz und die Rechenzentren“), wertet die Allianz die konkreten Vorgaben positiv: „Durch die Anforderung, thermische Leistung, deren zeitliche Verfügbarkeit, Temperaturniveau und Preis für potenzielle Wärmeabnehmer transparent zu machen, schafft der Gesetzesentwurf zudem die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit mit dem Energiesektor“, teilt SDIA mit.

Tatsächlich hat die Allianz bereits 2019 eine Analyse zu den Synergie-Effekten zwischen digitaler Infrastruktur, zu denen auch Rechenzentren zählen, und dem Energie-Sektor veröffentlicht (siehe: „Energieversorger und Datacenter stehen an einem Wendepunkt; Rechenzentren sind mit Power-to-Heat eine Ressource der Zukunft“. Zudem hat SDIA vor Kurzem gemeinsam mit dem Branchen-Verband European Partnership for Energy and the Environment EPEE mögliche Collaboration-Modelle für Wärmenetzbetreiber und Rechenzentren auf europäischer Ebene diskutiert.

Ohnehin zeigten Projekte von Projekte von Google und Microsoft in Finnland, dass die Abwärmenutzung technisch möglich sei. Zudem werde etwa in den Niederlanden die Abwärmenutzung bereits von großen Rechenzentrumsbetreibern wie NorthC, Switch Data Center, Interxion und anderen bereits praktiziert. Und: Der dortige Branchenverband „Dutch Data Center Association“ setze sich seit diesem Jahr für „Datathermie“ ein, um weitere Abwärmenutzungsprojekte der Mitglieder zu fördern.

Der Standort Deutschland

Auch auf die Befürchtungen, das EnEfG könne Deutschland als Standort für Rechenzentren gefährden, geht SDIA ein: „Eine Abwanderung von Rechenzentren aus Deutschland ist derweil nicht zu befürchten, da der Internet-Knoten „DE-CIX“, Europas führende Datendrehscheibe, weiterhin eine hohe Attraktivität für digitale Infrastruktur hat. Zusätzlich führen die Effizienzmaßnahmen aus dem Entwurf auch zu Kosteneinsparung für die Betreiber - ein weiterer positiver Effekt, insbesondere bei weiter steigenden Energiepreisen“, argumentiert der Verband.

Während vor allem die German Datacenter Association die Co-Location-Betreiber in einen 'Topf' geworfen sieht mit Enterprise und Cloud-Anbietern beispielsweise, die selbst für die IT in ihren Rechenzentren und damit für deren Auslastung, deren Effizienz, deren energiesparenden Betrieb zuständig sind, im Gegensatz zu den Anbietern, die Fläche, Verfügbarkeit und Connectivity vermieten, sieht SDIA in dem Gesetzentwurf eine „ klare Unterscheidung zwischen Rechenzentrums- und IT-Betreibern“. Diese sei wichtig, weil diese Trennung auch in Zukunft dabei helfen könne, klare Verantwortungen zuzuweisen.

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