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Der generelle Aufbau

Teil 2 der Norm unterteilt sich in die Abschnitte 1 bis 6 (EN 50600-2-1 bis -6). Dort werden Details zur Bauausführung und Konstruktion, der Stromversorgung, Kühlung und Klimatisierung, Telekommunikationstechnik- und Sicherheitstechnik und sogar zur Betriebsführung geregelt.
Die Vier-Klassen-Gesellschaft
Für die Einordnung der unterschiedlichen Rechenzentren sieht die Norm vier Klassen vor, die sich an der unterschiedlichen Verfügbarkeit orientieren. Verfügbarkeitsklasse 1 ist die niedrigste („low“). Sie schreibt für die Stromversorgung nur eine einfache Verkabelung vor. Für die Klasse zwei („medium“) reicht zwar auch die einfache Verkabelung aus, allerdings mit einer Redundanz von N+1.
In Verfügbarkeitsklasse drei („high“) steigt auf, wer für die Stromversorgung mehrere Versorgungswege und auch für die Kontroll- und Wartungsaufgaben Redundanz anbieten kann. Die höchste Kategorie („very high“) bietet Mehrwegeverkabelung für alle Versorgungsleitungen mit redundanten Komponenten sowie Fehlertoleranz auch in der Zeit von Wartungsaufgaben an.
Der Zeitplan für die EU-Norm
Das umfangreiche neue Regelwerk wird Zug um Zug veröffentlicht werden. Fertig gestellt ist bislang das allgemeine Grundkonzept, das am 22. Oktober 2012 ratifiziert wurde. Die weiteren Regelungen EN 50600-2-1 und EN 50600-2-2 befinden sich nach Angaben von Jens Dittrich, Vorstand der DVT Consulting AG und Convener der CENELEC TC 215 WG3, in der technischen Abstimmungsphase. Dittrich, der anlässlich der Verleihung des Deutschen Rechenzentrumspreises in Frankfurt einen Expertenvortrag zu diesem Thema halten wird, geht davon aus, dass alle weiteren Teile bis Jahresende 2013 verfügbar sind.
Die Autorin:
Kriemhilde Klippstätter ist freie Autorin und Coach in München.
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