Datacenter-Expansion Darmstadt schafft Planungsrecht für KI-Campus

Von Paula Breukel 1 min Lesedauer

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In Darmstadt-Eberstadt soll ein Campus für digitale Infrastruktur und Künstliche Intelligenz entstehen. Der Magistrat hat dafür den Bebauungsplan E 58 auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist auch die Nutzung der Rechenzentrumsabwärme.

In Darmstadt soll ein Rechenzentrum entstehen. Das geht aus der Pressemitteilung der Stadt hervor.(Bild:  Darmstadt /Matthias Rosenkranz / CC BY-SA 2.0)
In Darmstadt soll ein Rechenzentrum entstehen. Das geht aus der Pressemitteilung der Stadt hervor.
(Bild: Darmstadt /Matthias Rosenkranz / CC BY-SA 2.0)

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 26. August die Aufstellung des Bebauungsplans E 58 für das Gebiet zwischen Marienburg- und Industriestraße beschlossen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Campus für digitale Infrastruktur und Künstliche Intelligenz (KI) sowie die zugehörigen technischen Nebenanlagen und Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden. Zusätzlich sieht der Plan weitere gewerbliche Nutzungen, Grünstrukturen und Erschließungsflächen vor.

Das Plangebiet liegt im Westen Eberstadts in einem überwiegend gewerblich geprägten Bereich. In der Umgebung befinden sich unter anderem Wohnnutzungen, die Justizvollzugsanstalt Darmstadt, eine Bahntrasse, die Bundesautobahn A 5 und Waldflächen.

Der Bestehende Bebauungsplan reicht nicht aus

Der neue Bebauungsplan überlagert den seit 1982 rechtskräftigen Bebauungsplan E 18.1 „Marienburg-/Industriestraße Nord“. Dieser lässt das geplante Vorhaben nach Angaben der Stadt unter anderem wegen der geltenden Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise nicht zu. Auch die dort festgelegten Baufelder seien für das geplante Rechenzentrum nicht ausreichend dimensioniert.

Abwärmenutzung

Das Rechenzentrum soll zum Zeitpunkt der Bauantragstellung nach dem aktuellen Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Dabei sollen ein ressourcenschonender und energieeffizienter Betrieb berücksichtigt werden. Die entstehende Abwärme soll nach Angaben der Stadt für die Wärmeversorgung im Umfeld des Rechenzentrums genutzt werden.

Das Vorhaben wird zudem im derzeit erarbeiteten städtebaulichen Ansiedlungskonzept für Rechenzentren der Stadt Darmstadt berücksichtigt. Ein städtebaulicher Vertrag nach Paragraph 11 Baugesetzbuch (BauGB) liegt bereits vor und wurde von der Vorhabenträgerin einseitig unterzeichnet. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll die Stadt den Vertrag gegenzeichnen.

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