Behörden in Bund, Ländern und Kommunen Beschaffung und Nutzung von Open-Source-Software

Autor Susanne Ehneß |

In welchen Bundesbehörden welche Betriebssysteme derzeit eingesetzt werden und inwieweit die Nutzung von Open-Source-Software zulässig und sinnvoll ist, hat vor Kurzem die Bundesregierung erläutert.

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Lizenzkosten sollen gesenkt werden, aber eine Bevorzugung von Open-Source-Lösungen in Ausschreibungen ist nicht erlaubt
Lizenzkosten sollen gesenkt werden, aber eine Bevorzugung von Open-Source-Lösungen in Ausschreibungen ist nicht erlaubt
(© Ivelin Radkov - stock.adobe.com)

Wie die Bundesregierung betont, spiele die Verwendung von offenen, nicht proprietäten Standards in der Bundesverwaltung eine „wichtige Rolle“. Daher würden auch Modelle der Zusammenarbeit zwischen Standardisierungsorganisationen und Open-Source-Initiativen geprüft.

Kriterien

Die in der Bundesverwaltung eingesetzte Software werde nach folgenden Kriterien ausgesucht:

  • gewünschte Funktionalitäten,
  • IT-Sicherheit,
  • Interoperabilität,
  • Usability,
  • Realisierungs-,
  • Ausbildungs- sowie
  • Pflegeaufwand.

Abhängigkeiten vermeiden

Die Ausschreibungen erfolgen laut Bundesregierung produktneutral. Falls dennoch eine Festlegung auf ein spezielles Produkt vonseiten des Bedarfsträgers gewünscht wird, werde dies zunächst durch das Beschaffungsamt vergaberechtlich geprüft und gegebenenfalls in eine neutrale Formulierung abgewandelt.

Als Grundlage hierfür soll die Richtlinie „ÜBAV-08: Sicherstellung der Herstellerunabhängigkeit“ aus der „Architekturrichtlinie des Bundes“ dienen, die im Rahmen des Projekts zur IT-Konsolidierung des Bundes erlassen wurde. Diese Richtlinie wird laut Bundesregierung „seitens der Ressorts und deren Geschäftsbereiche sukzessive verbindlich eingeführt“.

Bei der Konsolidierung der Bundes-IT soll gesamtheitliches Software-Lizenzmanagements eingeführt werden. Damit sollen die „Etablierung eines einheitlichen Einkaufssystems sowie ein vertragliches und technisches Managementsystem für Softwarelizenzen“ erreicht werden. „Eine Festlegung in Bezug auf bestimmte Produkte wurde bisher nicht getroffen“, betont die Bundesregierung.

Lizenzkosten senken

Die Senkung der Kosten für Softwarelizenzen dürfte auch der Bundesregierung am Herzen liegen. Wie sie ausführt, bündelt das Beschaffungsamt Software-Ausschreibungen, „um Skaleneffekte nutzbar zu machen und gerade gegenüber den monopolistischen Anbietern durch die gebündelte Nachfragemacht das Verhandlungspotential zu erhöhen“.

Eine explizite Bevorzugung von Open-Source-Lösungen sei aber „vergaberechtlich nicht zulässig“. Um den Zugang von Open-Source-Anbietern zu erleichtern, werde bei der Entwicklung der IT-Landschaft darauf geachtet, dass IT-Systeme anhand offener Schnittstellen beschafft und entwickelt werden.

„Libre Office“

Die Bundesregierung hat sich auch zu kostenfreier, quelloffener Büro-Software wie „LibreOffice“ geäußert. Demnach werde der Einsatz solcher Software derzeit geprüft. „In die gesamtwirtschaftliche Betrachtung fließt eine Vielzahl von Kriterien ein“, heißt es. Dies seien beispielsweise

  • Abdeckung fachlicher Funktionen,
  • Lizensierungsbedingungen,
  • Integrationsmöglichkeiten,
  • nachhaltige Supportbarkeit,
  • funktionale und technische Softwaresicherheit,
  • Betriebs-, Wartungs- und Einführungsaufwand sowie
  • Benutzbarkeit und
  • Barrierefreiheit.

Welche Software in welchen Bundesbehörden derzeit eingesetzt wird, hat die Bundesregierung hier aufgelistet (Auszug):

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Bund, Länder und Kommunen

Entwicklung, Betrieb und Einsatz von IT für die Verwaltung von Ländern und Kommunen liegen in deren eigener Zuständigkeit. Dennoch sollen mit den Standards des IT-Planungsrats für die Öffentliche Verwaltung und den gemeinsamen IT-Infrastrukturen die Voraussetzungen für einen standardisierten IT-Einsatz zusammen mit den Ländern festgezurrt werden. Daraus ergebe sich „auch langfristig ein Weg der Kostensenkung für IT bei Ländern und Kommunen“.

EU-weite Initiative

Auch auf EU-Ebene ist die Interoperabilität zwischen Verwaltungen erwünscht. Hier gibt es bereits eine entsprechende Initiative. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorgehen, zudem sollen die nationalen Vereinbarungen zur OZG-Umsetzung auch EU-weit eingebracht werden.

„Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der grenzüberschreitenden Interoperabilitätsanforderungen der Verordnung beteiligt sich Deutschland mit dem Konsortium STRAVV.DE unter Leitung des BMI und Beteiligung des Bundesverwaltungsamtes (BVA), der Universität Koblenz Landau (UKL) sowie der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) und dem internationalen Dienstleister PÖYRY an dem EU-Pilotprojekt ‚The Once Only Principle‘ (TOOP) finanziert aus dem Horizon 2020 Framework Programme for Research and Innovation. Das EU Pilotprojekt wird auch 2019 fortgeführt“, erläutert die Bundesregierung.

Die Ausführungen der Bundesregierung zu Open Source fanden im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke statt.

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