EU Datenschutz-Grundverordnung Schwinden die Standortvorteile für deutsche Rechenzentren?
Seit 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Rein rechtlich wurde damit das Datenschutzniveau in den Staaten der EU angeglichen. Die neue EU-DGSVO folgt in vielen Punkten den bisherigen Regelungen in Deutschland. Schwindet jetzt der Standortvorteil, den Deutschland in Bezug auf Datenschutz bisher hatte und der ein Grund für den Boom der Rechenzentrumsbranche in den letzten Jahren war?
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Auch aktuell boomt der Rechenzentrumsmarkt in Deutschland weiter. Ein Grund dafür wird das hohe Niveau des Datenschutzes in Deutschland. Große internationale Cloud-Konzerne bauten und bauen immer noch aus diesem Grunde Rechenzentren in Deutschland auf. Eine NeRZ-Befragung von Rechenzentrumsbetreibern zeigt: Datenschutz und Rechtssicherheit sind gemeinsam mit einer zuverlässigen Stromversorgung und der Anbindung an das Internet die wichtigsten Standortfaktoren für Rechenzentren. Und Deutschland schneidet hier in der Bewertung im internationalen Vergleich auch hervorragend ab (Grafik). Bedeutet eine Angleichung des Datenschutzniveaus auf europäischer Ebene jetzt, dass dieser Standortvorteil verloren geht? Oder kann Deutschland auch weiterhin mit dem Argument der sicheren Daten punkten?
Eine erste Analyse nach Einführung der EU-DSGVO zeigt, dass es eine Reihe von Gründen dafür gibt, dass Deutschland auch künftig vom Standortvorteil Datenschutz bei Rechenzentren profitieren kann. Hier seien drei wichtige Punkte kurz aufgeführt:
- Die EU-DSGVO basiert in vielen Punkten auf den schon bisher hohen Standard des Datenschutzes in Deutschland. Für inländische Unternehmen und insbesondere IT-Dienstleister waren viele der Regelungen also gar nicht neu und werden bereits seit Jahren umgesetzt. In anderen EU-Staaten muss man sich erst einmal auf viele der neuen Regelungen einstellen. Eine tatsächliche Angleichung des Niveaus des Datenschutzes innerhalb der EU wird also nicht von heute auf morgen passieren.
- Außerdem sieht die EU-DSGVO mehr als 70 Öffnungsklauseln vor, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestehende Datenschutzregeln beizubehalten oder neue zu erlassen. Einige Fachleute – wie z.B. Rechtswissenschaftler der Uni Kassel – gehen daher davon aus, dass es kaum ein einheitliches Datenschutzniveau in Europa geben wird. So hat Österreich bereits ein Datenschutz-Deregulierungsgesetz verabschiedet.
- Das gewichtigste Argument für den Datenschutz in deutschen Rechenzentren ist jedoch wohl, dass hier nicht nur ein hohes Niveau bei den rechtlichen Regelungen existiert, sondern auch in Behörden, Unternehmen und bei IT-Dienstleistern ein vergleichsweise hohes Datenschutzniveau gelebt wird. Deutschland ist dafür bekannt, dass die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen auch überprüft wird. Und deutsche Unternehmen sind weltweit deutlich führend beim Datenschutz in der Cloud. Dies gilt sowohl für den vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten als auch für Anwendung von Schutzmechanismen wie Verschlüsselung und Tokenisierung.
Fazit: Auch mit der EU-DSGVO wird Deutschland den Standortvorteil des hohen Datenschutzniveaus für Rechenzentren noch lange beibehalten.