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Die bautechnische Grundlagen
Das grundlegende Konstruktionsprinzip eines Doppelbodens besteht aus höhenverstellbaren Stahlstützen und industriell vorgefertigten, quadratischen Doppelbodenplatten (Kantenlänge in der Regel 600 Millimeter) die auf die Stützen gelegt oder montiert werden. Durch Zusatzmaßnahmen wie Rasterträger oder Schaltwartenkonstruktionen lässt sich die Stabilität und Tragfähigkeit deutlich erhöhen.

Die stoßweise aneinander gefügten Platten bilden die Tragschicht dieser Bodenkonstruktion und gewähren an jedem Punkt der Fläche den Zugang zum Bodenhohlraum. Aufgrund des immer höher werdenden Installationsgrades und erforderlichen Freiraum zur Luftführung in Rechenzentren können Doppelböden heute mit Bauhöhen weit über 1000 Millimetern ausgeführt werden.
Die Norm
Die technischen Anforderungen für Doppelböden und entsprechende Prüfverfahren werden in Deutschland mit der DIN EN 12825 Doppelboden geregelt. Begleitend dient eine Anwendungsrichtlinie zur Umsetzung der Norm.
Die wichtige Anforderung der Tragfähigkeit wird in einer Punktlast ausgedrückt. Flächenlasten spielen auf Grund ihrer statischen Wirkungsweise keine Rolle.
Im Rahmen der Planung, Ausschreibung und Ausführung wird diese Punktlast einer Laststufe beziehungsweise Elementklasse zugeordnet. Für den Nachweis, dass eine ausgeführte Konstruktion den zugesicherten Eigenschaften entspricht, dient ein normengerechtes Konformitätszertifikat. Mit dem Fortschreiben der bautechnischen Regularien rückt die Übereinstimmungs- beziehungsweise Leistungserklärung entsprechend den aktuellen Baubestimmungen immer weiter in den Focus.
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