München, 18.02.2019 (PresseBox) - Wenn Großbritannien wie geplant Ende März die Europäische Union verlässt, könnte es nach derzeitigen Stand einen „harten Brexit“ geben. In diesem Fall gäbe es keine Vereinbarungen den Handel mit EU-Mitgliedsstaaten betreffend, sodass Zoll- und Einfuhrbestimmung in Kraft träten wie sie bei der Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Mitgliedern und Nicht-EU-Ländern bereits gelten. Es wird befürchtet, dass die dann erforderliche Erledigung von Zollformalitäten zu Verzögerungen bei der Lieferung in EU-Mitgliedsländer wie Deutschland führen könnte.CompuRAM wird diese Problematik jedoch nicht betreffen: unser etabliertes, internationales Netzwerk an Lieferanten gibt uns stets die Möglichkeit, identische Produkte über verschiedene Anbieter beziehen zu können. Dementsprechend ist CompuRAM nicht einzig auf die Partner aus dem Vereinten Königreich angewiesen. Darüber hinaus haben alle von CompuRAMs Zulieferern mit Stammsitz in Großbritannien weitere Niederlassungen außerhalb UKs, von wo aus bereits in der Vergangenheit regelmäßig Ware an CompuRAM geliefert wurde.
Demzufolge wird CompuRAM unabhängig von der Art des Brexits weiterhin uneingeschränkt in der Lage sein, seine Kunden zügig und zuverlässig aus seinem umfangreichen Lager zu beliefern.