Überprüfbare Nachhaltigkeit und Arbeitsstandards Neues Lieferkettengesetz: Neue Pflichten

Margit Kuther |

Anbieter zum Thema

Jetzt ist es amtlich: Lieferanten sollen in Zukunft auf Arbeits- und Umweltstandards hin geprüft werden..

Neues Lieferkettengesetz: mehr Schutz etwa für die Umwelt.
Neues Lieferkettengesetz: mehr Schutz etwa für die Umwelt.
(Bild: gemeinfrei/Gerd Altmann / Pixabay)

Die Bundesregierung hat im Juni das neue Lieferkettengesetz beschlossen. Unternehmen müssen daher handeln. Welche Änderungen das Lieferkettengesetz erfordert, und wie Sie diese erfüllen können, zeigen Jurist Michal Kacperek und Paula Müller, beide sind Consultants bei Comarch.

Das neue Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, sowohl unmittelbare als auch mittelbare Lieferanten nach bestimmten Kriterien zu überprüfen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

Wer ist wann vom Gesetz betroffen?

Ab dem 1.1.2023 gilt das Sorgfaltspflichtengesetz für alle deutschen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Ab dem 1.1.2024 sind alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern betroffen. Dies umfasst auch ausländische Firmen mit Zweitniederlassung in Deutschland.

Die Mitarbeiterzahl wird pro Mitarbeiter berechnet, eine Unterscheidung in Vollzeit oder Teilzeit wird nicht vorgenommen. Zudem werden auch Zeitarbeiter, die mindestens sechs Monate bei einem Unternehmen beschäftigt sind, als Mitarbeiter gezählt.

Welche Risiken und Strafen ergeben sich aus dem Gesetz?

Die Behörden werden in Zukunft die Einhaltung des Gesetzes prüfen. Bei Vorfällen, welche die Pflichten verletzen, drohen Bußgelder bis zu 2 Prozent des globalen Umsatzes, die entsprechend der Schwere der Verletzung angepasst werden. Zudem können diese Unternehmen mit dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bestraft werden. Neben den hohen Strafen droht auch ein Imageschaden bei Nichteinhaltung des Gesetzes.

Die Erfüllung des Gesetzes wird mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein. Diese Compliance-Anforderungen erfordern die Sicherstellung von sauberen Lieferketten. Dafür bedarf es entsprechenden Personals wie auch entsprechender Prozesse, darunter ein Risiko-Management-System mit Risiko-Analyse, die ermittelt, wo in den Lieferketten Probleme entstehen können.

Die damit verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich in der Preisentwicklung widerspiegeln. Hinzu kommt die Wettbewerbsfähigkeit, da ausländische Konkurrenten ohne Niederlassung in Deutschland nicht betroffen sind.

Wie lässt sich das Lieferkettengesetz umsetzen?

Viele Unternehmen stehen jetzt vor der Frage, wie diese neuen gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden können und ob es bereits etablierte Standards, Normen oder technische Lösungen gibt. Bereits heute können Lösungen wie EDI (Electronic Data Interchange) und MDM (Master Data Management) bei der Einhaltung des Lieferkettengesetzes helfen.

Hinweis:Diesen Artikel haben wir vom Partnerportal „Elektronik Praxis“ übernommen.

(ID:47636830)

Jetzt Newsletter abonnieren

Täglich die wichtigsten Infos zu RZ- und Server-Technik

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung