Der Kampf um das YMOS-Gelände AWS-Rechenzentrum auf der In­dus­t­rie­bra­che spaltet Obertshausen

Von Dr. Dietmar Müller 6 min Lesedauer

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AWS plant ein Rechenzentrum auf der Fläche eines ehemaligen Automobilzulieferers. Während Amazon und Insolvenzverwaltung die Chance aufzeigen, treffen die Pläne bei Bürgern und der Opposition auf Kritik in Sachen Umwelt, Lärm und Transparenz.

Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL(Bild:  OpenStreetMap)
Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL
(Bild: OpenStreetMap)

Das rund 5,8 Hektar große Areal der ehemaligen YMOS AG im Industriegebiet Ost gilt seit zwei Jahrzehnten als prägendes Wahrzeichen des Stadtteils Hausen, wenngleich es sich um ein brachliegendes Gewerbegebiet handelt. Bereits 2015 begannen Planungen für eine Um­struk­tu­rie­rung – ein im Mai 2018 gefasster Aufstellungsbeschluss zielte darauf ab, ein gemischtes Quartier aus Wohnen und Gewerbe zu entwickeln.

Dieses Wohnbau-Entwicklungsziel erwies sich jedoch in Abstimmung mit dem Re­gie­rungs­prä­si­di­um als finanziell und praktisch nicht umsetzbar. Hauptgrund ist die erhebliche chemische Kontamination des Bodens: Wie aus Unterlagen der Insolvenzverwaltung hervorgeht, würde der natürliche Abbau der Altlasten ohne Sanierungsmaßnahmen rund 12.000 Jahre dauern.

In einem zweistufigen Bieterverfahren, bei dem über 20 nationale und internationale Interessenten kontaktiert wurden und zehn den Datenraum nutzten, gaben le­dig­lich vier Bieter indikative Angebote ab – kein einziger davon aus dem Bereich Wohnungsbau. Die Verhandlungen mit den verbleibenden drei Bietern führten schließlich zum Vertragsschluss mit Amazon Web Services (AWS). Aus Sicht der Gläu­bi­ger­ver­samm­lung stellt das Rechenzentrum nach 15 Jahren Aufarbeitung die einzige und letzte Chance zur Revitalisierung des Areals dar.

Das geplante Vorhaben von AWS

Die Präsentationsdaten des Vorhabenträgers verdeutlichen die Dimension des Projekts: AWS plant, baut und betreibt seine Rechenzentren zu 100 Prozent aus Eigenkapital ohne Bankenfinanzierung. Für das Projekt Obertshausen wird eine unverbindliche räumliche Planungsidee skizziert, die Gebäudehöhen von bis zu 29 Metern inklusive technischer Dachaufbauten vorsieht. Der Stromanschluss ist stufenweise getaktet: 20 Megawatt (MW) ab 2030, 40 MW im Jahr 2031, 80 MW 2032 und das Endausbauziel von 100 MW ab 2033. Der weitere Kapazitätsaufbau hängt maßgeblich vom Ausbau des regionalen Stromnetzes und des Umspannwerks Obertshausen ab.

Bezüglich der Nachhaltigkeit verweist AWS auf Konzernziele wie die 100-prozentige Versorgung aller Betriebsabläufe mit erneuerbaren Energien ab 2025, eine positive Wasserbilanz bis 2030 und vollständige CO2-Neutralität bis 2040. Als technisches Referenzmodell für die Abwärmenutzung führt AWS ein Projekt aus Dublin an, bei dem Abwärme über ein Transfer-Kiosk und eine Wärmepumpe mit mindestens 23 Grad Celsius Temperaturerhöhung in ein lokales Nahwärmenetz eingespeist wird.

Auf Standortfragen in Obertshausen reagiert das Unternehmen bisher allerdings bedeckt und verweist darauf, dass 95 Prozent der deutschen AWS-Standorte mit freier Luftkühlung arbeiten. Unbeantwortet blieben bisher genaue Auskünfte zu Lärmschutzkonzepten, Verkehrsaufkommen oder dem konkreten Umgang mit den Altlasten.

Auch die Versorgungsverträge befinden sich im Fluss. „Noch sind wir in guten Gesprächen mit dem potenziellen Be­trei­ber über die Bereitstellung von Kapazitäten. Weder existiert bisher ein entsprechender Vertrag zur Bereitstellung des Bedarfs noch eine Vereinbarung zum Zeitraum. Prinzipiell können wir aber den Bedarf decken und die zeitlichen Vorstellungen das Be­trei­bers erfüllen. Grundlage dafür ist, dass wir unser Hochspannungsnetz massiv ausbauen und die Kapazität in Stadt und Kreis Offenbach um das Sechsfache erhöhen“, erklärte ein Pressevertreter der Energienetze Offenbach gegenüber DataCenter-Insider.

Man habe aber keinen Einfluss darauf, ob der von AWS bezogene Strom tatsächlich aus regionalen, zusätzlichen erneuerbaren Energiequellen stammt. „Der potenzielle Be­trei­ber kann seinen Stromlieferanten frei wählen und damit auch den Strommix bestimmen“, so der Pressesprecher. AWS seinerseits verweist neben den Investitionen auf gesellschaftliches Engagement über Vor-Ort-Programme in den Bereichen MINT-Bildung, Qualifizierung und Nachhaltigkeit sowie auf Referenzobjekte wie das Rechenzentrum im benachbarten Kelsterbach.

Der politische Prozess und der Magistratsantrag

Um die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, brachte der Magistrat unter dem Ersten Stadtrat Michael Möser im August 2026 die Drucksache XII/179 ein. Da das Areal derzeit dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen ist, reicht das bisherige Baurecht nicht aus. Der Beschluss sieht vor, den alten Wohnquartiers-Aufstellungsbeschluss von 2018 offiziell aufzugeben und ein zweistufiges Regelverfahren zur Aufstellung eines Angebotsbe­bau­ungs­plans nach § 30 BauGB einzuleiten.

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Ein Kernbaustein der Magistratsvorlage ist der Auftrag an die Verwaltung, mit der Erwerbsgesellschaft von AWS (AGSF Real Estate GmbH) beziehungsweise der Be­trei­ber­ge­sell­schaft (A100 Row GmbH) einen städ­te­bau­lichen Vertrag (Kos­ten­über­nah­me­vertrag) abzuschließen. Dieser verpflichtet den Investor, sämtliche Gutachter-, Planungs- und Folgekosten sowie die Kosten der Altlastensanierung vollständig zu übernehmen. Während die Stadt Obertshausen die Planungshoheit behält, soll in vertiefenden Gesprächen ein Katalog an Ansiedlungsbedingungen erarbeitet werden – von der städ­te­bau­lichen Verträglichkeit über Notstromaggregate, Fassadenbegrünung und Lärmschutz bis hin zu Wasserverbrauch und Abwärmenutzung.

Be­bau­ungs­planverfahren und erforderliche Fachplaner

Das vorgesehene zweistufige Be­bau­ungs­planver­fah­ren nach § 30 BauGB erfordert eine umfassende Gutachter- und Abwägungsstruktur. Zur Bearbeitung der rechtlichen und Umweltfragen werden verschiedene spezialisierte Fachplaner eingebunden:

  • Stadtplaner: Entwurf der Be­schluss­vor­la­gen, planungsrechtliche Steuerung, Abstimmung mit der Verwaltung und Koordinierung aller Fachgutachten im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 und 4 BauGB).
  • Bodengutachter: Untersuchung der Altlasten und Bodenverunreinigungen, Abstimmung eines eventuell erforderlichen Rahmensanierungsplans mit dem Re­gie­rungs­prä­si­di­um Darmstadt sowie Baugrunduntersuchungen zur Tragfähigkeit.
  • Klimagutachter: Analyse der lokalklimatischen Bedingungen (Frischluftschneisen, Kaltluftentstehung, Hitzeinseln) und Bewertung der Auswirkungen der 29 Meter hohen Bebauung auf das Mikroklima inklusive Anpassungsmaßnahmen.
  • Gutachter Wasserwirtschaft: Analyse der bestehenden Wasserwirtschaft, Bewertung von Starkregen- und Hochwasserrisiken, Konzept zum Umgang mit Niederschlagswasser und Abwassertechnik.
  • Schallgutachter: Ermittlung bestehender Lärmimmissionen, Berechnung künftiger Lärmkarten (Tag-/Nachtbewertung) und Erarbeitung von Schallschutzauflagen für den Be­bau­ungs­plan.
  • Artenschutzgutachter und Landschaftsplaner: Erfassung geschützter Arten (§ 44 BNatSchG), Erstellung eines Umweltberichts inklusive Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie Integration eines Grünordnungsplans.
  • Verkehrsgutachter: Prognose des induzierten Verkehrsaufkommens und Prüfung der Leistungsfähigkeit angrenzender Knotenpunkte.

Forderungen der Bürger und der Grünen

In der lokalen Politik und der Bürgerschaft stößt das Verfahren auf aufmerksamen Prüfungsbedarf. Die Bürgerinteressenvertretung Lokale Agenda 21 um Kurt Müller fordert in einem Kriterienkatalog Transparenz ab Betriebsbeginn: die vollumfängliche Offenlegung des Strom- und Wasserbedarfs, den Einsatz von echtem Ökostrom mit Herkunftsnachweis, Verpflichtungen zu lokalen Klimafonds sowie eine verlässliche steuerliche Beteiligung der Kommune ohne spätere Verrechnung.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen – unter anderem durch Landtagsabgeordnete Katy Walther und Fraktionschef Alexander Roth – kritisiert das Vorgehen des Magistrats und der Koalition aus CDU und Bürger für Obertshausen als zu vorschnell. In einem umfassenden Änderungsantrag forderten sie, dass vor dem Abschluss vertraglicher Vereinbarungen zunächst verbindliche Gutachten vorliegen müssen – insbesondere Ausbreitungsrechnungen nach TA-Lärm und TA-Luft für Notstromgeneratoren im Rahmen des Immissionsschutzrechts nach § 4 BImSchG, ein Mikroklimagutachten und ein Netzkapazitätsgutachten. Zudem drängen die Grünen auf vertragliche Garantien zur Abwärmeabgabe, Photovoltaik-Pflicht, strengen PUE-/JAZ-Effizienzwerten sowie die Verlegung des Be­trei­ber­sitzes nach Obertshausen, um die Gewerbesteuer lokal zu sichern.

Stand der politischen Beschlussfassung (September/Oktober 2026)

Der politische Fahrplan verdichtete sich im September 2026. In der Sitzung des Umwelt-, Verkehr- und Bauausschusses (UVB) am 7. September 2026 wurden die Magistratsvorlage XII/179 sowie die Änderungsanträge der Grünen und weiterer Stadtverordneter eingehend beraten. Der Ausschuss entschied mit 9 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen, zunächst keine formelle Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abzugeben.

In der anschließenden Stadtverordnetenversammlung setzte die Mehrheit aus CDU und Bürger für Obertshausen den Grundsatzbeschluss schließlich durch. Damit ist das zweistufige Be­bau­ungs­planverfahren formell gestartet. Während die Stadtverwaltung nun auf Basis der Fachgutachten in vertiefende Verhandlungen mit AWS und den Fachplanern eintritt, bleiben die Ausgestaltung des städ­te­bau­lichen Vertrags, die ökologischen Auflagen sowie die Sicherung der Strom- und Wasserversorgung die zentralen Themen der kommenden Verfahrensschritte.

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