Da kommt etwas auf die Rechenzentrumsbetreiber zu.
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Achten Sie auf eine faire Vertragsgestaltung auf Augenhöhe und auch darauf, dass Ihnen nicht mehr verkauft wird, als das, was Sie wirklich brauchen!
Individuell zugeschnittene Vertragsgestaltung und deren Anpassungsmöglichkeiten sollten wie selbstverständlich zur DDoS-Schutzstruktur gehören. Insgesamt sollte eine DDoS-Schutzlösung in einem exakten Äquivalent zum Datenverkehr des Internet-Auftrittes stehen.
Eine geschützte Rechtsanwalts-Seite erhält vermutlich weniger DDoS-Datenverkehr als eine geschützte Online-Shop-Seite. Zumindest ist die Gefahr für die Größe der zu erwartenden DDoS-Angriffe anhand von Erfahrungswerten zunächst geringer einzuschätzen. Die Schutzbandbreite sollte aber jederzeit ausgebaut werden können. Dementsprechend geringer sind auch die zu erwartenden Kosten für die DDoS-Schutzbandbreite.
6. Analytische Kontrolle einteilen
Achten Sie darauf, dass der Anbieter der DDoS-Schutzlösung durch eigenes Personal, ähnlich wie bei der Flugsicherung, den DDoS-Datenverkehr und die DDoS-Schutzlösung gegen-kontrolliert.
Nur durch zusätzliche, menschliche Beobachtung der jeweils aktuellen Angriffs-Szenarien kann sichergestellt werden, dass der Datenverkehr während eines DDoS-Angriffes sauber sortiert wird – in die Kategorien erwünscht / unerwünscht / neutral / Sonderbefugnisse. Bei vollständig automatisierten Sortierungs-Prozessen würde es zu zahlreichen Fehleinschätzungen kommen.
7. Aktualisierung dynamisieren
Achten Sie darauf, dass der Anbieter Ihrer DDoS-Schutzlösung auch alle aktuelle DDoS-Angriffs-Szenarien bekämpfen kann!
Es gibt nicht nur einzelne, belanglose oder längst „veraltete“ DDoS-Angriffsmethoden. Im Gegenteil: Manche aktuellen Angriffs-Taktiken sind äußerst „interessant“ bis intelligent und manchmal sogar ziemlich raffiniert. Der Anbieter sollte Ihnen also keine starre, vorgefertigte DDoS-Schutzlösung weiterverkaufen, sondern ein dynamisch aktuelisiertes Produkt.