Leitfaden für IT-Projekte Für alle Partner ausgewogene IT-Verträge formulieren

Autor Sarah Gandorfer |

Anders als bei den 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen', die einseitig einer Vertragspartei formuliert sind, braucht es bei IT-Projekten den Konsens aller Verhandlungspartner. Was sowohl rechtlich wie auch in einen ausgewogenen Vertrag gehört, zeigt der Bitkom.

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Bei Vertragsverhandlungen haben sich die Beteiligten mit Regelungen auseinanderzusetzen, in denen die unterschiedlichen Interessen hervortreten. Ein Leitfaden ist hilfreich.
Bei Vertragsverhandlungen haben sich die Beteiligten mit Regelungen auseinanderzusetzen, in denen die unterschiedlichen Interessen hervortreten. Ein Leitfaden ist hilfreich.
(Bild: fotomek - stock.adobe.com)

Bei Vertragsverhandlungen möchte jeder für sich das Bestmögliche herausholen. Damit Streitigkeiten gar nicht erst aufkommen oder diese entschärft werden können, hat der Bitkom einen Leitfaden für eine ausgewogene Vertragsverhandlung entworfen. Die hier vorgeschlagenen Klauseln können modular in einen Vertrag eingepasst werden. Zudem werden mehrere Alternativen für eine Vertragsklausel zur Verfügung gestellt.

Der Verband will damit eine neutrale Richtschnur für die Verhandlung von IT-Projektverträgen bereitstellen. „Das Konzept unserer Empfehlungen sieht vor, dass die typischen Interessen beider Parteien eines IT-Projektvertrages angemessen zum Ausgleich gebracht werden und sich keine Partei benachteiligt fühlen muss“, betont Thomas Kriesel, Bereichsleiter Unternehmensrecht.

Der 76 Seiten lange Leitfaden deckt in eigenständigen Regelungsmodulen einen wesentlichen Teil typischer Fragenkomplexe in IT-Verträgen ab, darunter Haftung, Gewährleistung, Mitwirkungspflichten, Rechteverteilung und Verzug. „Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Coronapandemie haben wir auch ein Modul zu Höherer Gewalt aufgenommen, das unverschuldete Leistungsverzögerungen thematisiert. Hierfür gibt es im deutschen Recht bisher keine gesetzlichen Regelungen“, erläutert Kriesel.

Vertragsmodule

Die Vorschläge geben Anregung für Absprachen, die in IT-Verträgen getroffen werden sollten oder können als Grundlage für weitere lösungsorientierte Vertragsverhandlungen dienen. Allerdings sind die Empfehlungen weder für das Geschäft mit Verbrauchern (B2C) noch für das Massengeschäft geeignet. Denn nach der Konzeption der vorgestellten Vertragsmodule müssen die Vertragsparteien über die Aufnahme jeder einzelnen vorgeschlagenen Regelung in den Vertrag und über ihre Ausgestaltung im konkreten Anwendungsfall Einigung erzielen. Die präsentierten Vertragskonzepte sind vor allem auf Projekt- und Beratungsverträge ausgerichtet.

Der Leitfaden soll rein als Orientierungshilfe für die zu lösenden Fragen gelten und zeigt praxisorientierte Regelungsmöglichkeiten auf. Er ersetzt keine juristische Beratung. Interessenten finden die „Praxishilfe Ausgewogene Vertragskonzepte“ hier als PDF.

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