Rechenzentrumsbau Späte Gutachten können Re­chen­zen­t­rums­pro­jekte ausbremsen

Ein Gastbeitrag von Ulrich Terrahe* 4 min Lesedauer

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Schall, Brandschutz, Baugrund und Immissionsschutz beeinflussen Genehmigungen und Bauabläufe. Werden Gutachter früh eingebunden, lassen sich Risiken erkennen und kostspielige Umplanungen vermeiden.

Damit das Bauprojekt nicht ins Stocken gerät, sollten Gutachter bereits früh in die Rechenzentrumsplanung einbezogen werden.(Bild:  New data center /conceptphoto.info / CC BY 2.0)
Damit das Bauprojekt nicht ins Stocken gerät, sollten Gutachter bereits früh in die Rechenzentrumsplanung einbezogen werden.
(Bild: New data center /conceptphoto.info / CC BY 2.0)

Technische Umwelt- und Baugrundübersicht.(Bild:  KI-generiert)
Technische Umwelt- und Baugrundübersicht.
(Bild: KI-generiert)

Rechenzentren stellen Planer und Bauherren vor eine besondere Kombination aus technischen, genehmigungsrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen. Notstromkapazitäten, Kälteinfrastrukturen, hohe Techniklasten und strenge Immissionsvorgaben entscheiden nicht nur über die Genehmigungsfähigkeit, sondern auch über Termin- und Kostensicherheit. Gutachter und Genehmigungsspezialisten sind deshalb keine nachgelagerten Berichtsersteller. Richtig eingebunden, werden sie zu zentralen Risikomanagern und Schnittstellenpartnern des gesamten Projekts.

Entscheidend ist nicht allein, welche Gutachter beauftragt werden, sondern wann und mit welchem Auftrag sie in das Projekt eintreten. Ihre Beiträge müssen von der Standortbewertung über Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zur Bauüberwachung und Inbetriebnahme systematisch in die jeweiligen Entscheidungen einfließen. Werden Gutachter erst hinzugezogen, wenn die Planung bereits weitgehend festgelegt ist, lassen sich erkannte Konflikte häufig nur noch mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand lösen.

Rollen und Aufgaben im Projektablauf

Das Spektrum erforderlicher Experten ist vielschichtig: Neben Baugrundgeotechnikern, Altlasten- und Kampfmittelgutachtern nehmen Immissionsschutz-, Schallschutz- und Naturschutzexperten sowie BImSchG-Spezialisten eine Schlüsselrolle ein.

Ihre Hauptaufgabe umfasst die fachliche Bewertung von Schutzgütern, die Prognose von Betriebsauswirkungen (zum Beispiel Schallleistungspegel von Kühl- und Notstromanlagen) sowie das Erstellen rechtssicherer Fachbeiträge für Behördenverfahren.

Die Einbindung beginnt idealerweise bereits bei der Standortprüfung und setzt sich in der Angebots-, Genehmigungs-, Planungs- und Bauphase fort. In jeder Phase verändern sich Fragestellungen und erforderliche Bearbeitungstiefe: Während anfangs die grundsätzliche Machbarkeit und erkennbare Ausschlusskriterien im Vordergrund stehen, geht es später um belastbare Nachweise, konkrete Planungsparameter und die Kontrolle der Umsetzung.

Gutachten sind weder ein notwendiges Übel noch reine Ablageprodukte. Ihr Wert entsteht erst dann, wenn die Ergebnisse in konkrete Planungsentscheidungen übersetzt werden. Anforderungen und Randbedingungen müssen deshalb fortlaufend in die Arbeit von Architektur, Tragwerksplanung und Technischer Gebäudeausrüstung sowie später in Ausschreibung, Ausführung und Inbetriebnahme einfließen.

Eine klare Leistungs- und Schnittstellenabgrenzung ist unverzichtbar:

Gutachter bewerten definierte Sachverhalte und liefern die erforderlichen Prognosen, Nachweise und Empfehlungen. Sie ersetzen jedoch nicht die Fachplanung. Die Fachplaner müssen die gutachterlichen Vorgaben in technische Lösungen, Dimensionierungen, Leistungsverzeichnisse und ausführbare Planunterlagen übersetzen.

BImSchG-Koordination und Baufeldfreimachung

Eine besonders anspruchsvolle Schnittstelle bilden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

Notstromaggregate und zugehörige Kraftstofflager können abhängig von Anlagenkonfiguration, Leistung und Standort ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auslösen oder wesentliche Beiträge zu einem solchen Verfahren erfordern. Diese Frage sollte frühzeitig und projektspezifisch geklärt werden, weil sie Umfang, Ablauf und Terminierung der Genehmigungsplanung beeinflusst.

Der BImSchG-Spezialist bündelt die erforderlichen Fachbeiträge, ordnet ihre Abhängigkeiten und führt sie zu einem konsistenten Antrag zusammen. Dazu gehören beispielsweise Schallimmissionsprognosen, Angaben zu Luftschadstoffen, wasser- und bodenschutzrechtliche Bewertungen sowie die Beschreibung der technischen Anlagen und Betriebsweisen.

Er führt das Antragsregister, koordiniert Abstimmungen mit den Fachplanern und steuert die Bearbeitung behördlicher Nachforderungen.

Parallel sichern Umwelt-, Kampfmittel- und Baugrundgutachter die Baufeldfreigabe.

Brandschutz und Entrauchung

Dem Brandschutzgutachter kommt eine weitere tragende Rolle zu: Er erarbeitet das Brandschutzkonzept, definiert Brandabschnitte, Fluchtwege sowie Entrauchungsanforderungen und legt die Grundlagen für die Brandfallmatrix fest.

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Schallschutz: Rückkühler, Transformatoren und Notstromaggregate

Ein kritischer Erfolgsfaktor im Immissionsschutz ist der technische Schallschutz.

Rechenzentren vereinen erhebliche Lärmquellen, die insbesondere nachts strenge Richtwerte der TA Lärm einhalten müssen.

Ein Schallschutzgutachter benötigt exakte Schallleistungspegel und Betriebsdaten für seine Berechnungen. Durch ihren 24/7-Betrieb erfordern Rückkühler oder Chiller bauliche Schallschutzwände, Kulissenschalldämpfer oder eine optimierte Dachaufstellungen.

Transformatoren: Die Brummfrequenz von Leistungstransformatoren erfordert körperschallentkoppelte Aufstellungen und schallgedämmte Trafozellen.

Und Dieselgeneratoren erzeugen bei Testläufen extreme Schallpegel weswegen Abgasschalldämpfer, Schalldämmkulissen und gekapselte Räume erforderlich werden.

Schnittstellen und Auflagenmanagement

Eine klare Leistungs- und Schnittstellenabgrenzung ist unverzichtbar: Gutachter bewerten definierte Sachverhalte und liefern die erforderlichen Prognosen, Nachweise und Empfehlungen. Sie ersetzen jedoch nicht die Fachplanung.

Die Fachplaner müssen die gutachterlichen Vorgaben in technische Lösungen, Dimensionierungen, Leistungsverzeichnisse und ausführbare Planunterlagen übersetzen.

In der Bauphase müssen die ausführenden Unternehmen die aus Gutachten, Genehmigungen und Freigaben resultierenden Anforderungen nachweisbar umsetzen. Dazu gehören beispielsweise brandschutztechnische Vorgaben, naturschutzrechtliche Zeitfenster, Anforderungen an Schallschutzmaßnahmen und Dokumentationspflichten.

Die Projektsteuerung muss sicherstellen, dass diese Auflagen eindeutig zugeordnet, termingerecht verfolgt, geprüft und für Abnahme beziehungsweise Inbetriebnahme vollständig dokumentiert werden.

So fließen alle Auflagen nahtlos in Bau und Betrieb ein.

Über den Autor:
Ulrich Terrahe (dc-ce RZ-Beratung GmbH & Co. KG) ist Geschäftsführer und seit fast 30 Jahren in der Rechenzentrumsbranche zu Hause.
Sein Fokus liegt auf der strategischen Planung und zukunftsfähigen Dimensionierung von Rechenzentren – mit besonderem Blick auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Sein Fazit lautet: „Aus meiner Erfahrung liegt der größte Nutzen von Gutachtern nicht im fertigen Bericht, sondern in der frühzeitigen Übersetzung ihrer Erkenntnisse in konkrete Planungsentscheidungen.

Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, belastbare Eingangsdaten, definierte Übergabepunkte und ein konsequentes Auflagenmanagement. Werden diese Voraussetzungen geschaffen, leisten Gutachter einen wesentlichen Beitrag dazu, Genehmigungsrisiken zu reduzieren, kostspielige Umplanungen zu vermeiden und die technische Qualität des Rechenzentrums dauerhaft abzusichern.“

Bildquelle: dc-ce RZ-Beratung GmbH & Co. KG

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