Die „Negativliste“ der AVV Klima ist positiv! Prior1: Nur noch Klimatisierung mit natürlichen Kältemitteln
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Am 1. Januar 2022 ist die „AVV Klima“, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen, in Kraft getreten. Sie enthält Entscheidungen, die wir von Prior1 für richtig halten, sagt Oliver Fronk für das Unternehmen. Die Vorschrift gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Dienststellen des Bundes – und sie hat es in sich. Prior1 geht gar darüber hinaus.

Regierungen müssen in Zeiten der Bedrohung eine Stütze sein und die richtigen Entscheidungen treffen. Die dramatischen Auswirkungen des Klimawandels sind – wie der Weltklimarat erst wieder betont hat – eine Gefahr für die Menschheit. Sie bedrohen die Sicherheit der Menschen und den Frieden zwischen ihnen.
Durch ihre klaren Vorgaben gibt die AVV Klima dem Klimaschutz deutlich mehr Gewicht (mit dem Ziel, zur Erreichung der Pariser Klimaziele beizutragen), stellt anbietende Unternehmen aber auch vor große Herausforderungen. Warum? Das hat mehrere Gründe:
Einer liegt in der so genannten „Negativliste“ von Leistungen, die von Behörden des Bundes nicht mehr beschafft werden dürfen. Dazu gehören unter anderen:
- Baustoffe, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden. Denn beide Stoffe dienen bislang als Kältemittel in Klimageräten, etwa bei der Klimatisierung von Rechenzentren, und sind weit verbreitet. Beide Stoffe tragen aber über den Treibhauseffekt zur Erderwärmung bei. Durch die Listung auf der Negativliste können Dienststellen des Bundes Anlagen oder Bauteile, die diese Stoffe enthalten, nicht mehr kaufen.
- Multisplit/VRFKlimageräte (VFR= Variable Refrigerant Flow) mit mehr als 10 Kilowatt Nennkälteleistung - Sie werden bislang für die Klimatisierung mittlerer und großer Rechenzentren beziehungsweise Gebäude eingesetzt und sind in hoher Zahl in Deutschland im Einsatz.
- Flüssigkeitskühler mit mehr als 10 Kilowatt Nennkälteleistung mit Kältemittel GWP ≥150 - GWP (Global Warming Potential) ist eine Kennzahl für den relativen Beitrag einer Substanz zum Treibhauseffekt. Die meisten HFKW und H-FCKW-Kältemittel liegen deutlich über dem Grenzwert von 150. Natürliche Kältemittel dagegen haben ein sehr geringes GWP:
Propan R290 etwa hat ein GWP von 3, Ammoniak R717 hat ein GWP von 0. Die Vorschrift macht deutlich, dass nur Kältemittel mit einem GWP kleiner als 150 zukunftsfähig sind, sollen die klimaschädlichen Emissionen nachhaltig gesenkt werden. Hersteller von Kältemaschinen, die sich an Ausschreibungen der Bundesdienststellen beteiligen wollen, werden somit angehalten, auf neue, zukunftssichere Kältemittel zu setzen.
- Schwefelhexafluoridhaltige Mittelspannungsschaltanlagen - Schwefelhexafluorid (SF6) wird in Schaltanlagen zur Isolation und Löschung eingesetzt. Aber: Die Substanz hat ein sehr hohes Treibhauspotenzial. Mittlerweile gibt es Alternativen für Mittelspannungsanlagen, sodass für Bundesaufträge derlei Anlagen nicht mehr zulässig sind.
Durch diese Negativliste sind Hersteller und Anbieter, die keine Alternativen zu den genannten Stoffen und Anlagen im Programm haben, de facto von Ausschreibungen der Bundesdienststellen ausgeschlossen. Das ist für viele Anbieter mit Sicherheit hart, aber diese Weichenstellungen sind im Sinne der Umwelt höchst an der Zeit.
Energie-Effizienz über den gesamten Lebenszyklus
Ein weiterer Grund für die Skepsis beziehungsweise Ablehnung der Vorschrift durch zahlreiche anbietende Unternehmen und deren Verbände sind die vorgeschriebenen Prüf- und Berücksichtigungspflichten der AVV Klima. Denn in die Beschaffungsentscheidung einbezogen werden muss nun auch die Energie-Effizienz über den gesamten Lebenszyklus der Leistung hinweg: Herstellung, Nutzung, Wartung sowie Abholung, Recycling oder Entsorgung nach Beendigung der Nutzung. Dabei muss insbesondere der Aspekt der Energie-effizientesten Systemlösung sowie, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus berücksichtigt werden.
Nur ein Beispiel: Für alle Einzel-Komponenten einer Datacenter-Klima-Anlage sowohl die Energie-Effizienz als auch die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus angeben zu müssen ... Das ist, zugegeben, ein echter Brocken. Denn in der globalisierten Wirtschaft kommen sowohl die Rohstoffe als auch die Bauteile aus aller Welt und in der Praxis gibt es nur wenig Transparenz in Sachen Energie-Effizienz und Treibhausgasemissionen.
In diesem Punkt stehen die Hersteller vor einer großen, aber aus unserer Sicht notwendigen Aufgabe. Die AVV Klima zwingt alle Bewerberunternehmen, die Komfortzone zu verlassen und die notwendigen Informationen, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, einzuholen und bereitzustellen. Wir von Prior1 sehen das positiv und als wichtigen Schritt hin zu mehr Klimaschutz.
Lamentieren hilft nicht
Jammern hilft jedenfalls nicht, wenn Unternehmen an öffentlichen Aufträgen interessiert sind. Denn es ist zu erwarten, dass das, was momentan auf Bundesebene gilt, in absehbarer Zeit auch im Landes- und Kommunenbereich wirksam sein wird. Zudem hält die AVV Klima die Dienststellen des Bundes dazu an, vor Einleitung des Vergabeverfahrens auch Alternativen zum klassischen Kauf von Lieferleistungen zu überprüfen, um auf diesem Weg vom Prinzip „Nutzen statt Besitzen“ im Hinblick auf die Klimawirkung zu profitieren und damit der Berücksichtigungspflicht gerecht zu werden.
In jedem Fall sind Bewerberunternehmen in der Pflicht, die Vorgaben der AVV Klima zu erfüllen. Durch Gütezeichen, wie etwa „Blauer Engel“, können sie belegen, dass ihre Liefer-, Dienst- und Bauleistung bestimmten Nachhaltigkeitsmerkmalen entspricht.
Ab 2023 im Rechenzentrum
Prior1 selbst wird ab 1. Januar 2023 für die Kühlung der IT-Komponenten in Rechenzentren nur noch Klimatisierungsprodukte mit natürlichen Kältemitteln anbieten. Der freiwillige Verzicht auf klimaschädliche Kältemittel übertrifft somit die gesetzlichen Bestimmungen deutlich.
Die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft führt zu einem Boom im Bereich der Rechenzentren. Sie sind das unverzichtbare Herz der Digitalisierung. Rund 53.000 Datacenter gibt es nach Angaben des Energieversorgers E.ON bereits in Deutschland.
Die Entwicklung birgt aber auch eine ganze Reihe von Herausforderungen. Eine der größten ist das Thema der Klimatisierung. Denn Rechenzentren müssen gekühlt werden, damit die empfindliche IT-Technologie darin optimal arbeiten kann. Die Klimatisierung verbraucht nicht nur sehr viel Energie, sondern emittiert auch große Mengen an umweltschädlichen Treibhausgasen.
Rund 8 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen sind auf die Kälte-/Klimatechnik zurückzuführen. Ein Viertel davon entfällt auf die Freisetzung klimaschädlicher Kältemittel.
Die Kältemittel, die bisher in Klimageräten eingesetzt werden, sind fluorierte oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), die zwar für die Ozonschicht unbedenklich sind, aber ein hohes Treibhauspotenzial aufweisen. Die Verwendung dieser fluorierten Treibhausgase (F-Gase) ist in der so genannten EU F-Gase-Verordnung reglementiert, um die Inverkehrbringung und den Einsatz dieser klimaschädlichen Stoffe deutlich zu reduzieren. Allerdings besteht auch ein florierender Schwarzmarkt für HFKW-Kältemittel, der den EU-Zielen entgegenwirkt.
HFO-Kältemittel sind kein sinnvoller Ersatz
Als Alternative werden von der Kältemittelindustrie so genannte HFO-Kältemittel angepriesen, die aber inakzeptable Nachteile haben, etwa dass sie in der Natur zu persistenter Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut werden, die sich in Oberflächengewässern, im Grundwasser und in den Meeren anreichert. TFA ist bereits in verdünnter Form schädlich für Wasserorganismen und steht in Verdacht, auch das menschliche Zentralnervensystem zu beeinflussen.
Die wahre Alternative: Natürliche Kältemittel - Prior1 setzt nun auf natürliche Kältemittel, wie Wasser, Propan, CO2 oder Ammoniak, und wird ab 2023 nur noch Kälte-Anlagen mit solchen Kältemitteln anbieten. „Diese Entscheidung bringt eine ganze Reihe von Herausforderungen, technischer und kommerzieller Natur, mit sich. Wir sind uns bewusst, dass es vielleicht zu geschäftlichen Nachteilen kommen kann“, so Stefan Maier, Geschäftsführer bei Prior1, und setzt hinzu: „Das nehmen wir in Kauf. Die gesetzlichen Bestimmungen sind uns zu wenig strikt. Daher wenden wir ab 2023 unsere eigenen, strengeren Regeln an.“
Die Vorteile natürlicher Kältemittel
Natürliche Kältemittel punkten in erster Linie durch ihr geringes Treibhauspotential. Da es sich um Stoffe handelt, die natürlich in der Umwelt vorkommen, besitzen sie keine bisher unbekannten negativen Umweltauswirkungen, die später zu einer Regulierung oder einem Verbot führen könnten.
Zudem sind sie kostengünstig in der Herstellung, der Anlageninstallation, im Betrieb und in der Entsorgung. Und: Sie sind langfristig verfügbar und preisstabil, was für Betreiber von Rechenzentren essenziell ist. Denn sie benötigen für ihre hochverfügbaren Datacenter auch hochverfügbare Kältemittel.
* Oliver Fronk ist, Teamkoordinator Sales bei Prior1.
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