Die Jury Umweltzeichen aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, angefangen bei Gewerkschaften über Umweltverbände bis hin zum BDI, hat Anfang Dezember bei den Richtlinien für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ im Umfeld Rechenzentren konkrete Neuerungen beschlossen. Hier ein Überblick.
Viele habe zur Überarbeitung des 'Blauen Engels' für Rechenzentren beigetragen. Stößt das Umweltzeichen damit nun auf breitere Akzeptanz?
(Bild: nadtytok28 - stock.adobe.com)
Der Blaue Engel für Rechenzentren erregt seit der Veröffentlichung im Jahr 2012 die Gemüter der Branche. Und trotzdem orientieren sich Bauherren und Verantwortliche der Rechenzentren an dessen Kriterien. Das liegt unter anderem auch daran, dass das Umweltzeichen der Bundesregierung eine hohe Glaubwürdigkeit genießt, weil es unabhängig ist und nach fester Überzeugung des Umweltbundesamtes (UBA) die Kriterien die richtigen und wichtigen Bereiche des Rechenzentrums adressieren.
Der Blaue Engel hat bewirkt, dass sich die Branche mit Themen auseinandersetzen muss, die bis dato nicht im Fokus der Nachhaltigkeitsdebatten standen, wie Klimaschädlichkeit der Kältemittel, Auslastung der Server und Gebäudetechnik sowie Monitoring der Energie-Effizienz.
Mit der aktuellen Überarbeitung wurden die beiden Blauen Engel für den Energie-effizienten Rechenzentrumsbetrieb (DE-UZ 161) und für die klimaschonende Co-Location (DE-UZ 214) zusammengeführt. Damit wird das Problem behoben, dass die Geschäftsmodelle der Rechenzentren nicht immer eindeutig dem einen oder anderen Umweltzeichen zugeordnet werden können. Außerdem können sich jetzt auch Betreiber von Informationstechnik mit dem Blauen Engel auszeichnen lassen, sofern Sie die IT auf der Fläche einer zertifizierten Co-Location betreiben und die Anforderungen erfüllen, die an die IT gestellt sind.
Der Geltungsbereich wurde erweitert um:
Rechenzentren, deren Geschäftsmodell nicht eindeutig dem Geltungsbereich des DE-UZ 161 oder dem des DE-UZ 214 zugeordnet werden kann.
Kunden in einem Co-Location-Rechenzentrum.
Außerdem wurden Kriterien angepasst und neue Kriterien aufgenommen. So wird etwa die Laufzeit der Vergabekriterien auf drei Jahre, bis zum 31.12.2025, festgesetzt.
Die bisherigen Umweltzeichen 161 und 214
Die bisherigen, noch bis Ende 2023 gültigen Blaue-Engel-Produktgruppen im Themenbereich Rechenzentren sind:
Gebäudetechnik Energie-effizient und ressourcenschonend
Langfristige Strategie zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz
Flächeneffizienz …
Die Überarbeitung bestehender Kriterien
Die Mindestanforderung an die Effizienz der Infrastruktur-Technik, Power Usage Effective-ness (PUE) und die Energie-Effizienz des Kühlsystems (CER) wurde um das Jahr 2024 erweitert. Für neue Rechenzentren gelten abweichende Werte, die eine geringere Auslastung berücksichtigen. Der Kennwert Jahresarbeitszahl (JAZ) ist durch den identisch definierten Wert Cooling Efficiency Ratio (CER) aus dem Normenteil EN 50600-4-7 ersetzt worden.
Neue Anforderung
1. Energie-Management-System: Das Rechenzentrum muss über ein Energie-Management-System verfügen. Dieses soll sich an DIN EN 50600-3-1, DIN EN ISO 50001 oder an EMAS III anlehnen. Es werde so sichergestellt, dass die vorhandenen Energie-Effizienzpotenziale aufgezeigt und entsprechende Maßnahmen geplant und umgesetzt und dass Verbesserungsprozesse implementiert und überprüft würden.
2. Öffentlich zugängliche Informationen:
Der Antragsteller auf das neue Umweltzeichen Blauer Engel veröffentlicht jährlich mindestens Informationen zu:
Power Usage Effectiveness (PUE)
Cooling Efficiency Ratio (CER)
Energy Reuse Factor (ERF)
Water Usage Effectiveness (WUE)
Als Manko erweist sich, dass es derzeit noch keine Vergleichsmöglichkeit für die Energie-Effi-zienz und Klimaneutralität von Rechenzentren gibt. Es fehlen transparente, verlässliche und vergleichbare Informationen für den Einkauf von energieeffizienter und klimaneutraler Rechenzentrumsleistung (siehe: Projekt PeerDC).
3. Abwärmenutzung
Neue Rechenzentren, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb gehen, müssen folgende Einzelkriterien erfüllen:
Die Abwärme aus den Rechenzentren soll nicht mehr wie bisher überwiegend in die Umgebung abgeführt, sondern für den Wärmebedarf genutzt werden.
Ein Teil der Abwärme muss in eigenen Gebäuden oder Anlagen verwendet werden (ERF > 0).
Rechenzentren ab einer elektrischen Anschlussleistung von 100 Kilowatt (kW) müssen für die Nutzung der Abwärme außerhalb des Rechenzentrums vorbereitet sein.
Nach Ausschöpfung von Energieeffizienzmaßnahmen soll auch die verbleibende unvermeidbare Abwärme sinnvoll eingesetzt werden.
4. Reuse-Management
Neu aufgenommen in das zusammengeführte Umweltzeichen Blauer Engel ist auch, dass die Informationstechnik, die das Rechenzentrum verlässt, nicht einfach verschrottet oder zerstört werden darf. Es muss vielmehr eine vertragliche Vereinbarung mit einem Abnehmer für Altgeräte vorliegen.
Um den Grundsätzen der Abfallvermeidung zu genügen (vgl. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 6 Abfallhierarchie), wird die Nachnutzung der Informationstechnik (Server und Speichergeräte) nach ihrem Nutzungsende im Rechenzentrum angestrebt.
Von Anfang an gleich auf die neuen Kriterien setzen
Die Kriterien der bisherigen Umweltzeichen 161 für Rechenzentren und 214 für den Co-Location-Betrieb gelten noch bis einschließlich 31.12.2023. Nach Einschätzung der Initiatoren macht es aber gar keinen Sinn mehr, noch eine Zertifizierung nach den bisherigen Richtlinien anzustreben.
Ende Januar 2023 werden bereits die neuen Antragsformulare herausgegeben. Marina Köhn, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Umweltbundesamt (UBA): „Bis der Zertifizierungsprozess abgeschlossen wäre, müssten Sie sich schon wieder mit den neuen Kriterien befassen und sich erneut zertifizieren lassen.“ Vor diesem Hintergrund rät das UBA, sich ab sofort ausschließlich mit den neuen Kriterien auseinanderzusetzen und sich auf ihrer Grundlage auszeichnen zu lassen.
Wer heute schon mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist, kann sein Zertifikat bis zum Jahresende führen. Ab dem 1.1.2024 muss das Data Center-Unternehmen beweisen, dass es auch die neuen Kriterien erfüllt. Die Initiatoren geben allen aktuellen Trägern schon einmal den Tipp, bei der gängigen Abschlussvalidierung, wo noch einmal „alle Karten auf den Tisch gelegt“ werden müssen, gleich die erneute Zertifizierung nach den neuen Kriterien zu beantragen.
Stand: 08.12.2025
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Im Februar kann's losgehen
Marina Köhn: „Wenn ein Rechenzentrum die neuen Kriterien bereits erfüllt und einen Antrag gemeinsam mit dem Abschlussbericht einreicht, kann man sich in demselben Arbeitsschritt gleich mit dem neuen Blauen Engel zertifizieren lassen.“ Dafür haben alle Interessenten jetzt noch bis zum Jahresende Zeit und können sich entsprechend vorbereiten.
Die Antragsunterlagen für die rundüberholten Kriterien des Blauen Engels werden ab Ende Januar 2023 auf der Website des UBA veröffentlicht. Potenzielle Interessenten können, so-fern die feste Absicht besteht, sich auch zertifizieren zu lassen, auch weiterhin auf die kostenfreie Beratungsleitung durch qualifizierte UBA-Berater zurückgreifen.