Abwärmenutzung ist derzeit der große Zankapfel bei der Datacenter-Regulierung. Der folgende Artikel zeigt an zwei Beispielen, wo und unter welchen Umständen sie funktionieren kann und wann eher nicht.
Es könnte alles so schön sein: Datacenter verfügen über zu viel Wärme und müssen diese abführen an anderer Stelle wird sie benötigt; doch die Wärmenetze fehlen ganz, sind veraltet, Temperaturlevel passen nicht und die Administration etwa in den Kommunen stehen sich und anderen im Weg.
(Bild: parallel_dream - stock.adobe.com)
Abwärme ist – neben Berechnungen aller Art – das wichtigste Produkt von Rechenzentren. Da wäre es schön, wenn man sie auch nutzen könnte. Manchmal entstehen Bedingungen, unter denen das gesetzliche Regulierung funktioniert.
Zum Beispiel bei der x-ion GmbH. Der Dienstleister bot zunächst Softwareservices an, die bei externen Co-Location-Anbietern gehostet wurden. „In Hamburg, unserem Standort, gibt es in den Co-Location-Rechenzentren im Schnitt nur vier Prozent Leerstand“, sagt Andreas Janker, General Manager bei x-ion. „Ein mittelgroßer Kunde wie wir steht da immer auf der Warteliste.“ Die Zukunft des Unternehmens war unter diesen Umständen nicht sauber planbar.
Neues Rechenzentrum auf der grünen Wiese
Daher entschloss man sich schon vor drei Jahren zu grundlegendem Umdenken. Die Wertschöpfungskette sollte durch den Bau eines eigenen Co-Location-Rechenzentrums erweitert werden.
Entwickelt und betrieben wird das Rechenzentrum durch die Tochtergesellschaft dataR GmbH. Janker: „Dies auch, um unseren Kunden die zuverlässige Einhaltung der DSGVO-Regeln anzubieten.“
Nachbargemeindee erkennt das Datacenter-Abwärmepotential
Da traf es sich gut, dass die Nachbargemeinde Rellingen, etwa zehn Kilometer vom Standort in der Reeperbahn entfernt, gerade ein bislang unbebautes Gebiet von etwa 6 Hektar (ha) Fläche (60.000 Quadratmeter) entwickeln wollte. Rellingen hat ein eigenes, an den norddeutschen Telekommunikations-Provider Wilhelm.tel verpachtetes Glasfasernetz. Das nächste Umspannwerk liegt 1,5 Kilometer entfernt: ideale Bedingungen also für ein Rechenzentrum, auch unter Abwärmenutzungsgesichtspunkten.
Denn der Bürgermeister erkannte das Abwärmepotential der Anlage. „Er kann damit Einrichtungen wie eine Schule, eine Mehrzweckhalle und Büros günstig mit Wärme versorgen“, sagt Janker.
Ammoniak-Kühlung und SF6-freie Schaltanlagen geplant
So entstehen im Rellinger Entwicklungsgebiet bis 2025 rund 6,3 Megawatt Datacenter-Kapazität, die dataR an anspruchsvolle Kunden zum Teil aus dem TK-Bereich verpachten wird. Geplant sind für das wassergekühlte Co-Location-Rechenzentrum unter anderem eine Ammoniak-Kühlung und andere besonders nachhaltige Elemente wie etwa SF6-freie Schaltanlagen.
"Schule, Mehrzweckhalle und Büros werden günstig mit unserer Abwärme versorgt", Andreas Janker, General Manager x-ion.
(Bild: x-ion)
Ein Drittel des Rechenzentrums werden Kunden belegen, die vor allem mit GPU rechnen. Dieser Teil wird auf Flüssigkühlung zugeschnitten, die Fernwärme-kompatibles Wasser liefert, der Rest auf Legacy-Verfahren mit der Möglichkeit, später umzurüsten.
Keine hohen Zusatzkosten
Die Investitionssumme erhöht sich durch die Vorbereitungen auf die Abwärme-Abgabe um rund ein Prozent. Die Leitungen legt dataR bis zur Grundstücksgrenze.
Fazit:Abwärmenutzung von Rechenzentren funktioniert besonders gut, wenn sie noch vor der Bebauung in die Bebauungsstruktur eingeplant wird. Dazu müssen Amtsträger, Datacenter-Betreiber und Wärmeversorger zusammenkommen, die darin liegenden Chancen erkennen und bereit sein, neue Wege zu gehen.
Neubau als Chance für Abwärmenutzung?
Dass das nicht überall so ist, zeigt ein Fall aus München. Dort betreibt EMC Home of Data schon seit einigen Jahren ein Colocation-Rechenzentrum. Die 3.500 qm Whitespace sind unter anderem an ISPs und Industriekunden verpachtet.
Nun entstehen knapp 800 qm neuer Whitespace. „Vor fünf Jahren begann nur einige Hundert Meter entfernt die Neubeplanung des Areals der ehemaligen Bayernkaserne“, sagt CTO Gunter Hahn. „Wir dachten, da müsste unsere Fernwärme doch zu gebrauchen sein.“ Rund 1 MW habe man zur Einspeisung in ein Nahwärmenetz anbieten können.
Stadt beplant Areal - ohne bislang Abwärme einzubeziehen
Das Areal ist eine der wenigen für die Stadt zugänglichen Neubauareale innerhalb Münchens. Hier entsteht Wohnraum für mehrere Tausend Menschen, dazu kommen Schulen, ein Schwimmbad und so weiter. Hahn: „Doch bei der Stadt gab es noch nicht einmal einen Ansprechpartner.“
Unverbindliche Gespräche gab es mit einem auf kommunale Wärmeversorgungskonzepte spezialisierten Beratungsunternehmen. Es legte im Oktober 2022 einen Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeversorgung und Wärmeversorgungsplanung für München vor. In dieser Analyse tauchte der Begriff Rechenzentren gar nicht auf, auch zu den Abwärmepotentialen anderer industrieller Großverbraucher in der Stadt gibt es keine Angaben.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Kompetenz-Wirrwarr
Inzwischen wird an einer überarbeiteten Version gearbeitet, die im Herbst vorliegen soll. Dabei ist geplant, das Potential von industriellen Niedertemperatur-Abwärmequellen, zu denen auch Rechenzentren gehören, erstmalig einzubeziehen. Eine entsprechende Untersuchung läuft. Ob und wann das etwas für Anbieter wie EMC Home of Data ändert, ist bislang noch nicht zu erkennen.
Nur wenige Hundert Meter von EMC Home of Data entfernt: Das Neubaugebiet Bayernkaserne (im Hintergrund) konnte bisher die kostenlos angebotene Datacenter-Abwärme trotz der räumlichen Nähe nicht gebrauchen.
(Bild: Rüdiger)
Auf Anfrage teilten die Stadtwerke Münchens, ein Eigenbetrieb der Stadt und auch zuständig fürs Fernwärmenetz, per E-Mail mit: „In München gibt es bereits mehrere Anwendungen zur Abwärmenutzung von Rechenzentren. So wird deren Abwärme zur Freiflächenheizung (Eis- und Schneefreihaltung) eines Busbetriebshofs, zur Beckenwasser-Vorwärmung im 'Dantebad', sowie zum Wärmepumpenbetrieb in einem großen Werkswohngebäude der Stadtwerke München (SWM) verwendet.“
Zudem erfolge in einem Industrie-Areal ein Wärmeverschub von anfallender Abwärme und Kälte. Grundsätzlich werde an verschiedenen Standorten in München die Abwärme unter anderem von Rechenzentren über hocheffiziente Fernkältenetze abgeführt.
Datacenter-Abwärme ist zu kalt
Die niedrige Temperatur der Abwärme aus Rechenzentren sei neben der kleinteiligen Struktur der Münchner Rechenzentren der entscheidende Hemmschuh, heißt es weiter sinngemäß. Für deren Nutzung brauche man Niedertemperatur-Nahwärmenetze.
Hier seien daher von der großen Fernwärmeinfrastruktur separierte Quartiersnetze sinnvoll. Die gibt es jedoch in München bislang nur sehr eingeschränkt – der Fokus bei der Dekarbonisierung der Fernwärme der Zukunft liegt auf der recht teuren Tiefengeothermie.
EMC Home of Data behilft sich selbst
Vorläufig verwendet EMC Home of Data einen kleinen Teil seiner Abwärme weiterhin, um nach Temperaturerhöhung durch eine Wärmepumpe die eigenen Büros zu heizen. Ein anderer Teil wärmt die Notstromaggregate vor und das Treppenhaus, aber das Potential ist damit bei weitem nicht ausgeschöpft.
Der Datacenter-Betreiber EMC Home of Data tut viel für die Nachhaltigkeit seiner Anlagen, so beheizt die Abwärme Büros und wärmt den Notstromdiesel damit vor.
(Bild: Rüdiger)
Hat das neue Energie-Effizienzgesetz (EnEfG) in seiner aktuellen Fassung mit stark herabgesetzten Anforderungen bei der Abwärmenutzung eine Chance, die Abwärme von mehr Rechenzentren an den Endverbraucher zu bringen?
Prozentvorgaben unrealistisch?
Professor Peter Radgen, Leiter des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energienutzung (IER) an der Universität Stuttgart, ist da eher skeptisch: „Die Vorgaben sind in vielen Fällen noch immer nicht realistisch“, sagt er. Sie liefen darauf hinaus, dass Rechenzentren nur noch da gebaut würden, wo entsprechende Abnehmer für die Abwärme vorhanden wären, das heißt: in Ballungsräumen, und diese ein Rechenzentrum auch in der Nähe haben wollten.
Die Vorgaben (15 Prozent bei Datacenter-Neubauten ab 2027) seien schon deshalb schwer einzuhalten, weil der Energy Reuse Factor (ERF) sich auf zwölf Monate beziehe, Abwärme aber nur während der Wintermonate gebraucht würde. ERF halbiere sich dadurch gegenüber dem Wert, der sich ergäbe, wenn nur der Winter in die Berechnung einbezogen wäre. Zum Kühlen per Absorptionskältemaschine sei die Abwärme wiederum zu kühl.
Kooperationsgebot und klare Finanzierungsregeln würden helfen
Das liefe auf zu viele begrenzende Faktoren hinaus. Denn schließlich hänge der Rechenzentrumsbau auch von geeigneten Flächen, ausreichend verfügbarem Strom und der Anbindung an die Datennetze ab. „Weitere Beschränkungen durch zu hohe Anforderungen an die Abwärmenutzung sind meiner Meinung nach nicht sinnvoll“, sagt Radgen. Außerdem müssten auch andere Industrie-Unternehmen mit Sollwerten belegt werden, nicht nur Rechenzentren.
Besser als feste Vorgaben sei es, die Zusammenarbeit von Bauträgern, Gemeinden, Wärmeversorgern und Rechenzentren zu fordern und klare Finanzierungsregeln zu definieren. Dann sei es eher denkbar, unter den Gegebenheiten des Einzelfalls wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln, die allen Beteiligten etwas bringen.