Béla Waldhauser anlässlich des 'Data Center Expert Summit 2024' Berichtspflichten; ein Dschungel für Rechenzentren

Von Béla Waldhauser* 8 min Lesedauer

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Die Politik des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWK (BMWK) empfinden viele Datacenter-Betreiber als wenig hilfreich, wenn es darum geht, im dichter werdenden Regulierungsdschungel mit umfangreichen Berichtspflichten für Rechenzentren den Überblick zu behalten.

Offenbar gilt für den ein oder anderen Datacenter-Betreiber die Alarmstufe Rot; denn laut Béla Waldhauser drohen sie, mit inkonsistenten Gesetzen und Vorschriften überfordert zu werden. (Bild:  Eco - Verband der Internetwirtschaft)
Offenbar gilt für den ein oder anderen Datacenter-Betreiber die Alarmstufe Rot; denn laut Béla Waldhauser drohen sie, mit inkonsistenten Gesetzen und Vorschriften überfordert zu werden.
(Bild: Eco - Verband der Internetwirtschaft)

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich mit der Energy Efficiency Directive (EED) verpflichtet, maßgeblich zu den EU-Klimazielen für 2030 beizutragen. Die Bundesregierung hatte mit dem EnEfG bereits im November 2023 einen eigenen nationalen Rechtsrahmen geschaffen, der in vielen Punkt nicht recht zur EED passt.

Klimaschutz und Energiewende gelingen nur, wenn in allen EU-Ländern der Energieverbrauch dauerhaft sinkt. Die EED soll einen Beitrag dazu leisten, das von der Kommission vorgestellte Paket „Fit for 55“ umzusetzen. Das sieht eine klimaneutrale EU bis 2050 vor sowie das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Dafür soll im ersten Schritt Transparenz hinsichtlich der Verbräuche geschaffen werden. Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken. Die notwendigen Zahlen sollen unter anderem Rechenzentren liefern. Was das genau bedeutet, das hat die Kommission Anfang 2024 in einem 'Delegated Act' definiert.

Data Center Expert Summit 2024: Man trifft sich in Offenbach

Zum „Data Center Expert Summit“ treffen sich traditionell Entscheider:innen, Betreiber:innen, Planer:innen und Anweder:innen aus den Bereichen Rechenzentrums- und Serverraumbetrieb. (Bild:  Eco - Verband der Internetwirtschaft)
Zum „Data Center Expert Summit“ treffen sich traditionell Entscheider:innen, Betreiber:innen, Planer:innen und Anweder:innen aus den Bereichen Rechenzentrums- und Serverraumbetrieb.
(Bild: Eco - Verband der Internetwirtschaft)

Einen direkten Austausch zu drängenden aktuellen Fragen der RZ-Branche – auch mit Politik und Wissenschaft – ermöglicht der Data Center Expert Summit (DCES) 2024. Zu dem lädt der Eco Verband am 3. und 4. Juni nach Offenbach bei Frankfurt ein.

Zum Data Center Expert Summit treffen sich traditionell Entscheider:innen, Betreiber:innen, Planer:innen und Anweder:innen aus den Bereichen Rechenzentrums- und Serverraum-Betrieb.

Wo liegen die Herausforderungen beim Bau neuer Rechenzentren?

Wie erfüllen Betreiber die gestiegenen Anforderungen an resiliente Infrastrukturen und sparen CO2?

Diese und weitere Fragen gilt es in der Alten Schlosserei zu erörtern. Einen Impulsvortrag steuert die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Professor Kristina Sinemus bei. iegen die Themenschwerpunkte in diesem Jahr auf Greenfield & Brownfield, Resiliente Infrastrukturen, ESG- & CSR-Reporting und Energiespeicherung.

Aus dem Programm

  • Tipps für resiliente und redundante digitale Infrastrukturen gibt Sandra Warg von der Envia TEL GmbH.
    Andreas Herden von Green Mountain spricht über Synergien, die sich durch eine Kooperation von Rechenzentrumsbetreibern und Energieversorgungsunternehmen ergeben.
  • Die Chancen & Herausforderungen von Greenfield und Brownfield-Entwicklungen erläutert Björn Groß von NorthC Data Centers.
  • Wie kann KI dabei unterstützen, dass Rechenzentren nachhaltiger und grüner werden? Tipps dazu gibt unter anderem Dr. Ralph Hintemann vom Borderstep Institut.
  • Viele weitere Speaker:innen diskutieren aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen, die sich etwa durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ergeben.

Möglichkeiten zum Netzwerken bietet das Rahmenprogramm, das bereits am Vorabend mit einem sommerlichen Get-together beginnt und die Gelegenheit bietet, sich mit anderen Fachexpert:innen auszutauschen.

Anmeldung: Leserinnen und Leser von DataCenter-Insider erhalten 10 Prozent Rabatt auf den regulären Ticketpreis. Der Rabattcode lautet: DCES-DCINSIDER-10.

EU und Bundesregierung legen andere Kennzahlen zugrunde

Der gilt als Startschuss für die erste Phase der Einführung eines EU-weiten Systems zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren in der EU. („The first phase for establishing an EU-wide scheme to rate the sustainability of EU data centres.“) Angeben müssen die Rechenzentren ihre Zahlen laut EED bis zum 15. September 2024 für das letzte Jahr melden, danach jährlich bis Ende März. Laut EU sind nun alle Datacenter Betreiber mit einem Strombedarf für die IT von mindestens 500 Kilowatt (kW) dazu verpflichtet.

Der Bundesregierung reicht das offenbar nicht aus. Daher hat das BMWK mit dem Energie-Effizienzgesetz (EnEfG) im November 2023 im Alleingang einen eigenen, nur in Deutschland gültigen Rechtsrahmen geschaffen, der von mehr Rechenzentren einen größeren bürokratischen Aufwand fordert als die EU vorgibt. Das EnEfG hat zwar das gleiche Ziel, nämlich die Nachhaltigkeit von Rechenzentren bewertbar zu machen, setzt dafür jedoch andere Maßstäbe und Metriken an.

(Bild:  BMWK)
(Bild: BMWK)

So sind Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Netto-Anschlussleistung von 300 kW oder höher ab 2025 verpflichtet, bestimmte Energieverbrauchsdaten zu melden. Im Jahr 2024 gilt noch eine Ausnahmeregelung: Rechenzentren ab 500 kW nicht redundanter Netto-Anschlussleistung fallen dieses Jahr unter die Berichtspflicht und müssen ihre Zahlen bis zum 15. August 2024 melden.

Es ist wenig hilfreich, dass die Bundesregierung nicht nur andere Grenzwerte als die EU ansetzt, sondern die entsprechenden Kennzahlen auch überhaupt nicht vergleichbar sind – die nicht redundante Netto-Anschlussleistung und der gesamte Strombedarf für die IT setzen an anderen Messpunkten an. Das EnEfG gilt also bereits für sehr viel kleinere Rechenzentren mit einem deutlich geringeren Stromverbrauch als die EU fordert.

EED und EnEfG fordern unterschiedliche KPI

Um die Verwirrung noch zu steigern, fordern EU und Bundesregierung die Rechenzentren jeweils dazu auf KPI (Key Performance Indicators) zu berichten, die nicht deckungsgleich sind. Der EED Delegated Act und/oder das EnEfG fordern Zahlen zu Nachhaltigkeit und Energie, zu Kühlung, Stromverbrauch und Fläche für Server. Gemeldet werden müssen zudem Informationen zu Leistungsaufnahme und Energieverbrauch insgesamt, Temperatur-Soll- und Ist-Werten.

Aus den gemeldeten Werten berechnet die Kommission Kennzahlen wie PUE (Power Usage Effectiveness) und ERF (Energy Reuse Factor). Auch allgemeine Angaben sollen erfasst werden: Wie groß und wie alt ist das Rechenzentrum und wo steht es?

Dabei gehen die geforderten KPI des EED Delegated Act auch mal über das EnEfG hinaus: Getrackt werden muss auch der ein- und ausgehendem Datenverkehr sowie die verarbeiteten und gespeicherten Datenmengen. Für Co-Location-Betreiber ergibt sich daraus die Schwierigkeit, dass Zahlen zum Daten-Traffic und zur Menge der verarbeiteten Daten in vielen Fällen erst bei den Kunden abgefragt werden müssen. Was der Co-Location-Betreiber machen soll, wenn nicht alle seine Kunden die geforderten Daten liefern, diese Frage hat das BMWK noch nicht beantwortet.

EnEfG geht über die Anforderung der EED hinaus

An anderer Stelle gehen die geforderten KPI das EnEfG über die Forderungen des EED Delegated Act hinaus, was besonders Colocation-Anbieter betrifft: §15 EnEfG schreibt vor, dass Betreiber von Rechenzentren die Dienstleistungen für Dritte (Kunden) anbieten, ab dem 1. Januar 2024 die direkt den Kunden zuzuordnenden Energieverbräuche pro Jahr darzustellen haben.

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Seitens BMWK wurde klargestellt, dass Betreiber verpflichtet sind, die Energieverbräuche für alle Kunden auszuweisen, mit denen ein direktes Vertragsverhältnis besteht. Colo-Betreiber haben diese Daten jedoch häufig nicht vorliegen und müssen erst Maßnahmen ergreifen, um diese in Zusammenarbeit mit den Kunden regelmäßig zu erheben und zu melden.

Auch den Stromverbrauch virtueller Server in der Cloud zu messen ist schwieriger als bei dedizierten Servern. Daher bietet das BMWK die Option, den jeweiligen Verbrauch zu berechnen, ohne dass es einen dedizierten Messpunkt gibt. In Fällen, in denen mit Pauschalen gearbeitet wird, können Verbräuche auch geschätzt werden. Die konkrete Herleitung ist dem Betreiber überlassen, der Herleitungsweg muss jedoch angegeben werden.

Das Rechenzentrumsregister (RZReg) soll Berichtspflichten vereinfachen

Um es der Datacenter-Branche einfach zu machen, ihren umfangreichen Berichtspflichten nachzukommen, die sich aus nationalem und EU-Recht ergeben, entwickelt das BMWK zurzeit ein Rechenzentrumsregister (RZReg). Hier sollen die Betreiber ihre Kennzahlen einfach eintragen können.

Dieses Serviceportal soll bis Ende April 2024 online sein. Eine Schnittstelle, um eine automatisierte Datenübertragung zu ermöglichen, ist angedacht. Dieses Register soll dann nicht nur die Berichtspflichten der EED (inkl. Delegated Act) abdecken, sondern auch des EnEfG.

Es wird die für die EU-Kommission relevanten Daten filtern und entsprechend an die Datenbank der Kommission übermitteln. Es soll einen Leitfaden/ eine Checkliste der Bundesstelle für Energie-Effizienz (BfEE) geben, in der die diversen Berichtpflichten nach dem EnEfG und EED gelistet werden.

Abwärme-Reporting für deutsche Unternehmen

Nicht in das RZReg integrieren lassen sich die Daten zur Abwärmeverfügbarkeit. Denn laut EnEfG sind alle Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr verpflichtet, entsprechende Daten zu melden. Daher müssen die Daten zusätzlich und unabhängig von den oben genannten Berichtspflichten in eine Plattform für Abwärme eingetragen werden.

Diese Plattform soll unabhängig vom RZReg geschaffen werden, steht jedoch noch nicht zur Verfügung. Rechenzentren, die über 2,5 Gigawattstunden im Jahr verbrauchen, sollen nach aktuellem Stand entsprechende Daten jedoch bis zum 30. Juni dort melden.

Da die Berichtspflichten zur Abwärme alle Unternehmen in Deutschland betreffen ist es nachvollziehbar, dass hier eine separate Plattform geschaffen werden muss. Wünschenswert wäre es jedoch aus der Sicht der Datacenter-Branche, Schnittstellen zu schaffen die es ermöglichen, dass alle Daten an einem zentralen Punkt eingetragen werden können.

CSRD fordert weitere Berichtspflichten

Weitere Pflichten werden sich voraussichtlich aus der 'EU Corporate Sustainability Reporting Directive' (CSRD) aus dem Jahr 2022 ergeben. Da die deutsche Regierung die CSRD noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat, steht das voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 an: Bis zum Sommer dieses Jahres muss der Gesetzgeber handeln.

Der eco Verband und die unter dessen Dach gegründete Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen unterstützen die Einführung gemeinsamer europäischer Standards für den Energie-effizienten und klimaneutralen Betrieb von Datacenter.

Allerdings muss festgehalten werden, dass die Bundesregierung den deutschen Rechenzentren kein Gefallen damit getan hat, das EnEfg bereits vor dem EED Delegated Act zu verabschieden. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass die Ampel-Koalition strengere Maßstäbe für die deutsche Industrie und die deutschen Rechenzentren ansetzen möchte als die EU. Doch warum weicht man bei den zugrundeliegenden Kennzahlen und Definitionen von den EU-Vorgaben ab?

Jetzt haben wir die Situation, dass nicht nur die Aufgreifschwellen in Deutschland und in anderen Ländern der EU unterschiedlich sind, sondern auch die zu meldenden KPI und die Fristen für die Datenübertragung sind uneinheitlich und gestaffelt gestaltet. All das widerspricht doch dem Gedanken eines einheitlichen Binnenmarkts.

Auf eine einheitliche Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten sollte bei den nächsten Schritten daher stärker geachtet werden, um das Ziel eines EU-weiten Systems zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren auch wirklich zu erreichen. Bei der weiteren Ausarbeitung dieses Bewertungssystems sollten zudem die Stakeholder stärker eingebunden und von nationalen Alleingängen abgesehen werden.

Der Autor
Dr. Béla Waldhauser ist Sprecher der unter dem Dach des Eco Verbands gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen.und Geschäftsführer von Telehouse Deutschland.
Sein Fazit lautet: Jetzt haben wir die Situation, dass nicht nur die Aufgreifschwellen in Deutschland und in anderen Ländern der EU unterschiedlich sind, sondern auch die zu meldenden KPI und die Fristen für die Datenübertragung sind uneinheitlich und gestaffelt gestaltet. All das widerspricht doch dem Gedanken eines einheitlichen Binnenmarkts.
Auf eine einheitliche Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten sollte bei den nächsten Schritten daher stärker geachtet werden, um das Ziel eines EU-weiten Systems zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren auch wirklich zu erreichen. Bei der weiteren Ausarbeitung dieses Bewertungssystems sollten zudem die Stakeholder stärker eingebunden und von nationalen Alleingängen abgesehen werden.

Bildquelle: KDDI/Telehouse Deutschland

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