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Urheberrecht auf links gedreht Was ist eine Copyleft-Lizenz?

Von Manuel Masiero 2 min Lesedauer

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Unter einer Copyleft-Lizenz verfügbare Software lässt sich günstig einsetzen und praktisch beliebig anpassen. Datacenter-Betreiber und -Zulieferer müssen aber beachten, dass es bei der Nutzung nicht zu Überschneidungen und Inkompatibilitäten mit anderen Lizenzmodellen kommt.

Software mit Copyleft-Lizenz kann verändert und weiterverteilt werden. Dabei müssen in den abgeleiteten Werken aber die gleichen Rechte wie beim Originalwerk erhalten bleiben(Bild:  frei lizenziert: Gerd Altmann /  Pixabay)
Software mit Copyleft-Lizenz kann verändert und weiterverteilt werden. Dabei müssen in den abgeleiteten Werken aber die gleichen Rechte wie beim Originalwerk erhalten bleiben
(Bild: frei lizenziert: Gerd Altmann / Pixabay)

Das Urheberrecht und das Copyright zielen darauf ab, die Rechte des jeweiligen Urhebers zu schützen und die Verbreitung des Werks zu kontrollieren. Das Copyleft ist nicht nur ein Wortspiel mit dem Copyright, sondern es geht auch einen anderen Weg, denn hier steht die freie Nutzung im Vordergrund . Verändern ist ausdrücklich erlaubt.

Das Copyleft gewährleistet eine freie Nutzung, Modifikation und Verbreitung des Werks. Eine wichtige Einschränkung gibt es allerdings: Die gleichen Nutzungsrechte, mit denen das Originalwerk ausgestattet ist, müssen auch bei den daraus abgeleiteten Werken erhalten bleiben. Das Copyleft verhindert damit, dass eine veränderte Fassung des Originals nur mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben wird und so beispielsweise in die proprietäre beziehungsweise Closed-Source-Domäne übergeht. Bekannte Copyleft-Lizenzen sind die GNU General Public License (GPL) und die Creative Commons Attribution-ShareAlike-Lizenz CC BY-SA.

Die Vor- und Nachteile

Durch die freie Zirkulation fördert Copyleft die Softwarequalität, weil mit jeder Weitergabe üblicherweise auch Verbesserungen und Aktualisierungen durch die Entwicklergemeinschaft einhergehen. Die Lizensierung gestaltet sich sehr einfach, da es im Normalfall keine Lizenzbedingungen zu bestätigen gibt und Entwickler nach dem Erhalt des Werks daher auch sofort mit der Bearbeitung loslegen können. Copyleft-Lizenzen können Unternehmen zudem genauso wie Open-Source-Lizenzen dabei helfen, sich aus einem Vendor Lock-in zu befreien.

Beim Copyleft unterscheidet man zwischen einem starken und einem schwachen Copyleft. Während es erstes den Normallfall darstellt und es nicht erlaubt, die lizensierte Software mit proprietärem Code zu verbinden, lässt ein schwaches Copyleft, wie es zum Beispiel in der GNU Lesser General Public License (LGPL) oder der Mozilla Public License (MPL) zugrundegelegt ist, genau das zu.

Mitunter können bei der Nutzung Inkompatibilitäten entstehen, etwa durch Programmbibliotheken, die mit starkem Copyleft lizensiert sind und damit nur in Programme eingebunden werden dürfen, die den gleichen Lizenztyp verwenden. Daher kann Copyleft-Software bei der Verwendung von lizensiertem Code einen höheren Compliance- und Dokumentationsaufwand erfordern.

Die Abgrenzung zu Open Source

Copyleft-Lizenzen sind Varianten von Open-Source-Lizenzen. Umgekehrt gilt das aber nicht immer.

Open-Source-Lizenzen lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: Copyleft-Lizenzen und permissive Lizenzen. Während erstere immer unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden müssen, kann das bei permissiven Lizenzen auch unter einer anderen Lizenz geschehen. Beispiele dafür sind die MIT-Lizenz (auch: X11-Lizenz genannt) und die BSD-Lizenz.

Nicht ganz dasselbe: Urheberrecht und Copyright

Zum Schutz geistiger Schöpfungen haben sich weltweit zwei Rechtstraditionen etabliert, das aus dem angloamerikanischen Raum kommende Copyright und das im europäischen Raum beheimatete Urheberrecht. Bei letzterem ist der Urheber untrennbar mit seinem Werk verbunden, kann seine Rechte daran also nicht aufgeben, anderen aber Nutzungsrechte daran einräumen.

Im englischen Sprachraum steht der Begriff Copyright für jegliches Urheberrecht. Auch beim Copyright kann ein Lizenznehmer Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte für das Werk erhalten, also das „Recht zur Kopie“. Allerdings kann ein Copyright im Unterschied zum Urheberrecht auch vollständig auf andere Personen übertragen werden.

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