Zweite Hand, erste Wahl Wahrheiten über gebrauchte Softwarelizenzen

Ein Gastbeitrag von Thomas Huth* 4 min Lesedauer

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Steigende Zinsen und die Inflation machen es gerade allen schwer. Eine Möglichkeit, insbesondere die Fixkosten zu kontrollieren, bietet der Kauf und Verkauf von gebrauchten Software-Lizenzen. Allerdings herrschen hier die vielen Vor- und Fehlurteile vor.

Das Unternehmen, das gebrauchte Softwarelizenzen nutzen möchte, etwa um Kosten zu sparen, muss sich nur vermeintlich mit schwierigen juristischen Problemen auseinandersetzen. (Bild:  Create A Smile - stock.adobe.com / KI-generiert)
Das Unternehmen, das gebrauchte Softwarelizenzen nutzen möchte, etwa um Kosten zu sparen, muss sich nur vermeintlich mit schwierigen juristischen Problemen auseinandersetzen.
(Bild: Create A Smile - stock.adobe.com / KI-generiert)

Das liegt auch daran, dass es, obwohl die Handel mit Gebrauchtlizenzen in der EU bereits seit über zehn Jahren legal ist, nach wie vor viele rechtliche Unsicherheiten und ungeklärte Fragen gibt. Wer haftet im Falle einer illegalen Lizenzierung? Wie gestaltet sich der Kaufprozess im Detail?.

Bevor es um die rechtlichen Aspekten gebrauchter Software geht, stellt sich eine viel grundlegendendere Frage: Warum überhaupt gebrauchte Software?

Unternehmen erwerben nur die Lizenzen, die sie auch tatsächlich benötigen. Somit vermeiden sie unnötige Lizenzkosten und können ungenutztes Kapital freisetzen. Da es sich bei Softwarelizenzen um immaterielle Nutzungsrechte handelt, die sich nicht abnutzen können, haben diese keinen Qualitäts- oder Funktionsunterschied zu neuen Lizenzen. Dennoch haben sie einen großen Vorteil: Sie sind kostengünstiger.

Legal durch das Labyrinth der Gebrauchtsoftware-Lizenzen

Der wohl am meisten verbreitete Irrglaube hält sich hartnäckig: Der Kauf von gebrauchten Software-Lizenzen ist illegal. Die Realität sieht hingegen ganz anders aus. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2012, das erstmals den Handel mit gebrauchten Lizenzen legalisierte, begann die Geschichte von relizensierter Software. In dem Urteil wurde festgestellt, dass der Weiterverkauf von Softwarelizenzen grundsätzlich erlaubt ist.

Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen definiert, die für einen rechtskonformen Weiterverkauf erfüllt werden müssen. Dazu gehört unter anderem, dass im Falle eines Weiterverkaufes der ursprüngliche Käufer die Kopie auf seinem Computer unbrauchbar machen muss, um das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht zu verletzen. Denn das Recht zur Vervielfältigung der Lizenz bleibt selbstverständlich weiterhin ausgeschlossen.

Aber auch wenn die Rechtmäßigkeit gebrauchter Software gegeben ist, so haben viele noch Bedenken, dass gebrauchte Softwarelizenzen unzuverlässig und unsicher sind. Doch mit der richtigen Herangehensweise sind diese Lizenzen absolut sicher. Es gilt: Der Urheber, also der Softwarehersteller, kann den Weiterverkauf der Lizenzen nicht verhindern, wenn einwandfrei die Lizenzkette bis zurück zu eben diesem dokumentiert wird.

Haftungsfalle Softwarelizenz

Aus Haftungsgründen sollten Unternehmen bei Softwarehändler*innen eine fundierte Wahl treffen. Bei dem Kauf von Software-Lizenzen tragen nämlich Käufer*innen und nicht Händler*innen die rechtliche Verantwortung.

Das ist damit zu begründen, dass es bei Urheberrechten keinen sogenannten gutgläubigen Erwerb gibt. Hierbei besteht die Gefahr, dass Verantwortliche, die illegal lizenzierte oder nicht lizenzierte Software einkaufen und einsetzen, persönlich haftbar gemacht werden können. Es ist deshalb essentiell, dass Unternehmen mit seriösen Händler*innen zusammenarbeiten, die alle rechtlichen Vorgaben einhalten und volle Transparenz bieten.

Ein guter Indikator für einen solchen seriösen Händler kann sein, dass die Rechtekette der Software bis zum Ankauf des Ersterwerbers vom Hersteller aufgearbeitet und dokumentiert wurde. Seriöse Anbieter gewährleisten Transparenz und Einhaltung von Vorschriften auch durch die Einbindung renommierter Wirtschaftsprüfer.

Garantie & Gewährleistung

Softwarehersteller wie Microsoft, Adobe oder Oracle sehen den Wiederverkauf ihrer Software nicht gerne. Sie befürchten Umsatzeinbußen und Kontrollverlust über den Verkauf und die Verbreitung ihrer Produkte.

Um dem entgegenzuwirken, drohen die Technikgiganten häufig mit dem Erlöschen der Garantie im Falle einer Relizenzierung. Doch auch das sieht in der Praxis anders aus – Microsoft bietet nämlich tatsächlich auch weiterhin Unterstützung für relizenzierte Software während ihres gesamten Produktlebenszyklus an.

Aus alt mach neu

Dass „gebraucht“ nicht gleichbedeutend mit „minderwertig“ ist, zeigt sich bei gebrauchter Software. Anders als häufig angenommen, ist diese nämlich weder technisch veraltet, noch obsolet.

Wenn Unternehmen gebrauchte Lizenzen erwerben, handelt es sich häufig um aktuelle Versionen, die weiterhin volle Funktionalität und regelmäßige Updates bieten. Die Integration in bestehende IT-Infrastrukturen ist daher, anders als oft befürchtet, kein Problem. Auch hier zeigt sich die Bedeutung seriöser Anbieter, denn zertifizierte Händler können sicherstellen, dass genau dieser Integrationsprozess reibungslos verläuft.

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Keine Schwarz-Weiß Entscheidung

Ein Thema, das derzeit viele Unternehmen beim Software-Kauf intensiv beschäftigt: Die Entscheidung zwischen Cloud oder On-Premises. Obwohl der Cloud-Boom nicht abzustreiten ist, spricht viel dafür, auch weiterhin auf On-Premises Software-Lizenzen zu setzen.

Dennoch handelt es sich hier wie so häufig nicht um eine “Schwarz-Weiß Entscheidung”, sondern vielmehr um die Möglichkeit, auch auf hybride Lösungen zu setzen. Denn bei genauem Hinsehen zeigt sich oft, dass klassische Lizenzen den Bedarf der Nutzer vollständig abdecken und es nur einen kleinen Anteil von Nutzern gibt, die von den zusätzlichen Eigenschaften einer Cloud-Lizenz profitieren.

So lassen sich problemlos leistungsstarke Hybridmodelle entwickeln. Viele Unternehmen bevorzugen inzwischen diesen Ansatz, da er eine optimale Kombination der Vorteile beider Modelle bieten.

Zweite Hand – erste Wahl

Egal ob Cloud, On-Premises oder Hybrid – jedes Unternehmen findet ganz individuell für sich seine passende Lizenzierungslösung. Ob man sich nun für “first-hand” oder “second-hand” Software-Lizenzen entscheidet, bleibt natürlich auch jedem selbst überlassen. Die Zusammenarbeit mit seriösen Gebrauchtsoftware-Händlern bietet unbestreitbare Vorteile: Erhebliche Kosteneinsparungen bei gleichbleibender Qualität und ganz nebenbei noch eine Reduktion des CO2-Ausstoßes.

*Der Autor
Thomas Huth ist Gründer und Geschäftsführer von Blauer Link Capefoxx, einem rechtssicheren Anbieter für gebrauchte Softwarelösungen und Lizenz-Management. Mit über 20 Jahren Erfahrung in dieser Branche verfügt er über eine umfassende Expertise. Huth hatte eine maßgebliche Rolle in wegweisenden Gerichtsverfahren gegen Unternehmen wie Adobe und Oracle eingenommen, welche zu einem rechtsweisenden Urteil des EuGH führte und den Handel mit gebrauchten Lizenzen ermöglichte.

Bildquelle: Chemours

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