Die Expertenkommission Forschung und Innovation empfiehlt EFI-Gutachten 2026 geht an den Bundeskanzler

Quelle: Pressemitteilung Expertenkommission Forschung und Innovation 4 min Lesedauer

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat heute ihr Jahresgutachten an Bundeskanzler Friedrich Merz übergeben. Darin widmet sich die EFI ausführlich der Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) und zeigt auf, welche Weichen jetzt gestellt werden müssen. Überraschungen sind nicht dabei.

(v.l.:) Professor Guido Bünstorf, Leiter des Fachgebiets Wirtschaftspolitik, Innovation und Entrepreneurship an der Universität Kassel, Professor Joachim Henkel, Inhaber des Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhls für Technologie- und Innovationsmanagement an der Technischen Universität München, Bundesforschungsministerin Dorothee Bär, Professor Irene Bertschek (EFI-Vorsitzende) Leiterin des Forschungsbereichs Digitale Ökonomie am ZEW Mannheim und Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Bundeskanzler Friederich Merz, Professor Carolin Häussler (stv. Vorsitzende) Inhaberin des Lehrstuhls für Organisation, Technologiemanagement und Entrepreneurship an der Universität Passau und Professor Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum sowie Professor Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und Professorin für Management von kleinen und mittleren Unternehmen und Entrepreneurship an der Universität Siegen  (Bild:  EFI)
(v.l.:) Professor Guido Bünstorf, Leiter des Fachgebiets Wirtschaftspolitik, Innovation und Entrepreneurship an der Universität Kassel, Professor Joachim Henkel, Inhaber des Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhls für Technologie- und Innovationsmanagement an der Technischen Universität München, Bundesforschungsministerin Dorothee Bär, Professor Irene Bertschek (EFI-Vorsitzende) Leiterin des Forschungsbereichs Digitale Ökonomie am ZEW Mannheim und Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Bundeskanzler Friederich Merz, Professor Carolin Häussler (stv. Vorsitzende) Inhaberin des Lehrstuhls für Organisation, Technologiemanagement und Entrepreneurship an der Universität Passau und Professor Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum sowie Professor Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und Professorin für Management von kleinen und mittleren Unternehmen und Entrepreneurship an der Universität Siegen
(Bild: EFI)

„Künstliche Intelligenz muss in die Anwendung kommen", heißt es in dem Gutachten. Die Analyse der EFI mache deutlich, dass Deutschland und die Europäische Union (EU) trotz einer starken Forschungsbasis bei der wirtschaftlichen Nutzung von KI bislang hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben.

Auch die nachfolgenden Grundsätze sollten jedem längst klar sein: Nationale Alleingänge griffen angesichts der hohen Investitionsbedarfe und globalen Skaleneffekte zu kurz. Eine wirksame KI-Politik müsse daher konsequent europäisch ausgerichtet sein und technologische Abhängigkeiten reduzieren, ohne Offenheit und Wettbewerb einzuschränken.

Professor Christoph Schmidt vom RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und EFI-Mitglied, drückt das so aus: „Künstliche Intelligenz entscheidet zunehmend über die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Deutschland kann diese Herausforderung nur im europäischen Verbund erfolgreich bewältigen." Das gilt unter eigentlich selbstverständlichen Bedingungen: „Erforderlich ist eine strategisch koordinierte KI-Politik, die Forschung, Infrastruktur und Anwendung zusammen denkt und private Investitionen gezielt mobilisiert“, so der Professor.

Aufbau von KI-Infrastruktur

Der Knackpunkt für die Entwicklung und Anwendung von KI jedoch sei der Mangel an leistungsfähiger Recheninfrastruktur in Europa. Während andere Wirtschaftsräume ihre Kapazitäten in hohem Tempo ausbauten, bleibe die EU deutlich zurück.

Um international Anschluss zu halten, sollte sich die EU dynamische Ausbauziele setzen und innerhalb der nächsten fünf Jahre zehn bis 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitstellen. Entscheidend ist dabei, dass die Privatwirtschaft in die Lage versetzt werde, den Ausbau von Rechenzentren zügig voranzutreiben. Der Bericht bleibt jedoch schuldig, wie hoch der Prozentsatz derzeit ist und in welchem Tempo sich die Schere wie weit entwickelt, angesichts von Hunderten Milliarden Dollar, die einzelne Tech-Konzerne investieren.

In jedem Fall geht der Bericht davon aus, dass staatliche Investitionen den Prozess hierzulande flankieren können. Sie müssten jedoch mit einem klaren Begleit-Monitoring verbunden werden. Was auch immer das bedeuten soll, bleibt letztlich offen.

Professor Joachim Henkel von der Technischen Universität München und Mitglied der EFI, spricht in diesem Zusammenhang die Digitale Souveränität an: „Ohne einen schnellen und koordinierten Ausbau der KI-Infrastruktur droht Europa dauerhaft in eine technologische Abhängigkeit zu geraten.“ Rechenkapazitäten seien heute eine strategische Ressource. Ihre Bereitstellung dürfe allerdings nicht allein dem Staat überlassen werden, sondern erfordert investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für private Anbieter.“

Rechtsunsicherheit beim Datenzugang bremst Entwicklung europäischer KI-Modelle

Ein zentrales Hemmnis für das Trainieren leistungsfähiger KI-Modelle in Europa stelle der rechtssichere Zugang zu hochwertigen Daten dar. Professor Schmid sagt. „Europa wird sein KI-Potenzial nur ausschöpfen können, wenn Daten rechtssicher, praktikabel und im nötigen Umfang genutzt werden können. Datenschutz muss innovationsfreundlicher gestaltet werden, um die Entwicklung leistungsfähiger europäischer KI-Modelle zu erleichtern.“

Nach Einschätzung der EFI bedarf es hier einer Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Insbesondere sollten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung so angepasst werden, dass das Training von KI-Modellen erleichtert wird, etwa durch eine Abwendung vom Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Modelle zur gemeinsamen Datennutzung, etwa über Datentreuhänder (ein solches Prinzip scheiterte immer wieder, weil unklar war, wer dieser Treuhänderschaft würdig wäre), sowie der „rechtssichere Einsatz technologischer Lösungen“ zum Teilen von (Industrie-)Daten seien ebenfalls wichtige Ansatzpunkte.

Digitale Souveränität durch eigene KI-Wertschöpfung stärken

Eine Stärkung der digitalen Souveränität der EU sei dringend erforderlich. Dazu empfiehlt die EFI, zentrale Elemente der KI-Wertschöpfung in Europa zu verankern und sicherheitsrelevante Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern zu reduzieren.

Ein wichtiger Baustein könne dabei eine europäische, privatwirtschaftlich getragene Kooperation zur Entwicklung eines öffentlich geförderten Open-Source-Grundlagenmodells sein, das dauerhaft durch die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützt wird. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern die Fähigkeit, technologische Schlüsselkompetenzen selbstbestimmt weiterzuentwickeln“, unterstreicht Henkel.

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Er setzt hinzu: „Europa muss KI stärker in die Anwendung bringen, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen und zugleich dafür sorgen, dass zentrale Technologien und Daten nicht dauerhaft außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen."

Das 28. Regime

Derweil ist die Europäische Kommission schon weiter. Sie hat die Anregungen des Letta-Report und des Draghi-Berichts in ihrem „Competitiveness Compass“ sowie ihrer Start-up- und Scale-up-Strategie aufgegriffen und kündigt darin ein „28. Regime“ an. Dieses Vorhaben soll den Flickenteppich nationaler Vorschriften überwinden helfen.

Genauer: Der Begriff 28. Regime bezeichnet in diesem Kontext eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen der 27 Mitgliedstaaten geschaffen wird. Allerdings: Für seine Ausgestaltung liegen verschiedene Konzepte vor.

Das Gutachten empfiehlt schon einmal vorsorglich: „Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU keine Mehrheit finden oder sich eine Umsetzung per Verordnung nicht durchsetzen lassen“, sollte die Umsetzung „innerhalb einer Koalition der Willigen oder im Rahmen einer gemeinsamen deutsch-französischen Harmonisierungsinitiative“ stattfinden.

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