Dürfen die das? Datacenter-Betreiber Global Switch gegen die Stadt Frankfurt am Main

Von Ulrike Ostler 4 min Lesedauer

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Global Switch will bauen, die Stadt Frankfurt am Main meint: Hier aber nicht. Global Switch ist Rechenzentrumsbetreiber, hat sich bereits in der Main-Metropole angesiedelt und möchte nun mit einem Neubau erweitern, auf einem Grundstück, das er bereits besitzt und angrenzt. Doch die Stadt hat dieses Gelände nicht für Datacenter vorgesehen.

Bisher besteht der Global Switch Campus Frankfurt aus zwei Rechenzentren – „Frankfurt Nord“ und „Frankfurt Süd“. (Bild:  Global Switch)
Bisher besteht der Global Switch Campus Frankfurt aus zwei Rechenzentren – „Frankfurt Nord“ und „Frankfurt Süd“.
(Bild: Global Switch)

Die Stadt Frankfurt möchte bestimmen, wo sich im Stadtgebiet weitere Rechenzentren ansiedeln dürfen und wo nicht. Dazu veröffentlichte die Zeitung „Frankfurter Rundschau“ am 7. Dezember des vergangenen Jahres: „Das Frankfurter Stadtparlament wird wohl kommende Woche den Magistrat mit großer Mehrheit mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für ein Quartier östlich der Eschborner Landstraße in Rödelheim beauftragen. Ziel ist es unter anderem, die Ansiedlung von Rechenzentren zu beschränken, um andere Gewerbebetriebe vor Verdrängung zu schützen. “

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Steuerung von Rechenzentren(Bild:  © Stadtplaungsamt Stadt Frankfurt am Main)
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Steuerung von Rechenzentren
(Bild: © Stadtplaungsamt Stadt Frankfurt am Main)

Und so ist es wohl gekommen: Nach Anfrage bei der Stadt bekam DataCenter-Insider folgende knappe Antwort: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat in Ihrer Sitzung am 09.06.2022 mit dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, einem städtebaulichen Stadtentwicklungskonzept nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), städtebauliche Ziele für die langfristige gesamtstädtische Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk beschlossen.“

Hierzu gehöre unter anderem die Beachtung von konkurrierenden Raumansprüchen unterschiedlicher Gewerbe und der daraus bedingten Steuerung von Gewerbenutzungen wie dem Einzelhandel, dem Beherbergungsgewerbe oder auch Rechenzentren. „Diese Ziele der gesamtstädtischen Steuerung sollen durch Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen in verbindliches Baurecht umgesetzt werden. Zu diesen Bebauungsplänen gehört der Bebauungsplan „Nr. 946 – Östlich A5 / Eschborner Landstraße –Teilbereich 1“, dessen Aufstellung die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main in Ihrer Sitzung am 12.12.2024 beschlossen hat.“

Soweit so gut, könnte man meinen, alle Interessen sind abgewogen, so dass auch Flächen für weitere Rechenzentren im Plan vorkommen (siehe: Abbildung) . Das Gelände, das Global Switch gehört, liegt aber an der Eschborner Landstraße und kommt in dem Plan nicht als Areal für Rechenzentren vor.

BLick in einen der Serverräume des Global Switch-Campus in Frankfirt am Main. (Bild:  Global Switch)
BLick in einen der Serverräume des Global Switch-Campus in Frankfirt am Main.
(Bild: Global Switch)

Laut Christoph Manus von der Frankfurter Rundschau habe Jens Leuchters, seit 2023 Geschäftsführer von Global Switch in Frankfurt, kritisiert, dass das Unternehmen nun nur noch „auf einem Teil seines Grundstücks entsprechend gebaut werden dürfe. Er forderte vom Planungsausschuss „die Stadt müsse wirtschaftliche Belange stärker berücksichtigen.“ Und nicht nur das. Leuchters habe mit einer Normenkontrollklage gedroht.

Martin Hunscher von der Amtsleitung des Stadtplanungsamts des Magistrats der Stadt bestätigt: „Es ist richtig, dass eine Grundstückseigentümerin innerhalb des Umgriffs eines im Verfahren befindlichen verbindlichen Bauleitplanverfahrens öffentlich geäußert hat, nach Abschluss und Rechtskraft des in Rede stehenden Bebauungsplans diesen im Wege eines Antrags nach § 47 VwGO anfechten zu wollen.“

Will heißen: Wenn der Bebauungsplan, eine kommunale Satzung, beschlossen und in Kraft getreten ist, besteht gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Möglichkeit, im Rahmen einer Normenkontrollklage (Normenkontrollantrag) dagegen vorzugehen.

Hunscher macht darauf ebenfalls aufmerksam, dass die Stadt Frankfurt die Steuerung der Zulässigkeit von Rechenzentren über ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 (6) Nr. 11 BauGB hier: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm steuert. „Es ist Grundlage für diverse Bebauungsplanverfahren der Stadt Frankfurt am Main, die diese Entwicklungsziele in verbindliche Festsetzungen überführen sollen.“

Das will heißen: Noch existiert kein Baurecht.

Der Campus Frankfurt erstreckt sich auf ein 17.686 Quadratmeter großes Rechenzentrum „Frankfurt Süd“ und „Frankfurt Nord“ mit einer Bruttofläche von 11.862 Quadratmetern.  Der nördliche ist der jüngere Bau und punktet mit einem PUE-Wert von 1,1 unter Volllast. (Bild:  Global Switch)
Der Campus Frankfurt erstreckt sich auf ein 17.686 Quadratmeter großes Rechenzentrum „Frankfurt Süd“ und „Frankfurt Nord“ mit einer Bruttofläche von 11.862 Quadratmetern. Der nördliche ist der jüngere Bau und punktet mit einem PUE-Wert von 1,1 unter Volllast.
(Bild: Global Switch)

Insofern kann Hunscher feststellen: „Ein Konflikt zwischen der Grundstückseigentümerin und der Stadt Frankfurt am Main besteht insofern derzeit nicht.“ Er setzt hinzu: „Der Grundstückseigentümerin steht vielmehr die Möglichkeit der Abgabe einer qualifizierten Stellungnahme im Zeitfenster der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 (2) BauGB offen.“

Aus der Frankfurter Rundschau war zu entnehmen, dass der Global-Switch-Geschäftsführer bereits auf eine Resolution von Hochschulen und Wirtschaftskammern hingewiesen habe, die für einen liberaleren Kurs der Stadt bei Rechenzentren plädiere. Zudem befürchtet er offenbar, er könne Kunden verlieren. Aktuell war er zu keinem Statement bereit.

Zumindest waren sich die Dezernenten damals nicht einig, wie Manus berichtete: „Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte, der Stadt gehe es um diversifizierte Wirtschaftsstrukturen. Nach ihrem Rechenzentrenkonzept seien 75 Hektar Fläche für Data Center möglich. Frank Nagel (CDU) und Mathias Pfeiffer (BFF) rieten, zu überdenken, ob nicht Rechenzentren auf dem gesamten Grundstück in Rödelheim zulässig sein könnten.“

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Und nun?

Stellt sich die Frage, ob Global Switch gegen die Stadt Frankfurt am Main ein Einzelfall oder ob das Problem ein strukturelles wäre, weil die Stadt so vorgeht, wie sie vorgeht? Nach Einschätzung von Béla Waldhauser handelt es sich hier um einen absoluten Einzelfall. Er ist nicht selbst Geschäftsführer von großen Rechenzentren der Telehouse Deutschland, sondern auch Sprecher der unter dem Dach vom Eco – Verband der Internet-Wirtschaft e.V. gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen und Mitglied im Vorstand des Pakts für klimaneutrale Rechenzentren. Er hat stets im Blick, was die Mitbewerber treiben und die Konditionen politischer sowie wirtschaftlicher Art für die Datacenter-Branche.

Und wie wird es ausgehen?

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