Verloren im Labyrinth der IT-Begriffe? Hier finden Sie Definitionen und Basiswissen zu Rechenzentrums-IT und -Infrastruktur.

Keine gefährlichen Inhaltsstoffe, zumindest unter dem Grenzwert Was ist Restriction of Hazardous Substances – RoHS?

Von Manuel Masiero 2 min Lesedauer

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Beim Thema Nachhaltigkeit im Rechenzentrum geht es um mehr als nur Energie-Effizienz- und Abwärme-Anforderungen. Für einen möglichst kleinen CO₂-Fußabdruck sind auch die Datacenter-Zulieferer gefragt; denn ihre Produkte müssen die RoHS-Richtlinien erfüllen.

Green IT: Damit Rechenzentren nachhaltig und im Idealfall auch klimaneutral betrieben werden können, müssen alle Beteiligten inklusive der Zulieferer mitziehen.(Bild:  frei lizenziert: PublicDomainPictures /  Pixabay)
Green IT: Damit Rechenzentren nachhaltig und im Idealfall auch klimaneutral betrieben werden können, müssen alle Beteiligten inklusive der Zulieferer mitziehen.
(Bild: frei lizenziert: PublicDomainPictures / Pixabay)

Die klimafreundliche Transformation der Wirtschaft stellt die Betreiber von Rechenzentren vor große Herausforderungen. Schließlich gilt es zahlreiche staatliche und überstaatliche Vorgaben zu erfüllen wie etwa im Oktober 2023 in Kraft getretene Energie-Effizienzgesetz (EnEfG).

Nach dem EnEfG sind alle Betreiber von Rechenzentren in Deutschland mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt (kW) dazu verpflichtet, eine festgelegte Power Usage Effectiveness (PUE) nicht zu überschreiten. Bereits bis 2030 soll die EU-Rechenzentrumslandschaft durch Maßnahmen wie Abwärmenutzung und -vermeidung sowie durch Strombezug aus erneuerbaren Energien sogar komplett klimaneutral sein, wie der Green Deal der Europäischen Union fordert.

Steuerungsinstrumente wie ESG (Environmental Social Governance) gewinnen für Rechenzentrumsbetreiber deshalb immer mehr an Bedeutung. Zudem stehen sie untereinander in regem Wissensaustausch und entwickeln gemeinsam Nachhaltigkeitsstrategien, so zum Beispiel im CNDP (Climate Neutral Data Centre Pact), der unter anderem Metriken zur Wassereinsparung erarbeitet.

Nachhaltigkeit auch in der Lieferkette

Um das Ziel eines möglichst klimaschonenden Rechenzentrumsbetriebs zu erreichen, müssen auch die Produkte der Zulieferer weniger Ressourcen verbrauchen. Dazu stehen Hersteller, Händler und Importeure in der Verantwortung, die EU-Richtlinie 2011/65 einzuhalten und gegenüber ihren Kunden nachweisen zu können. Geläufig ist sie unter der Bezeichnung RoHS (Restriction of Hazardous Substances) und beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Das 2013 in Kraft getretene RoHS löst die EU-Richtlinie 2002/95/EG ab und wird deshalb auch als RoHS II bezeichnet. Mit der EU-Richtlinie 2015/863/EU (RoHS III) wurde 2015 der Anhang II von RoHS II aktualisiert, in dem die Liste der gefährlichen Stoffe steht. In Deutschland setzt die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) die RoHS-Richtlinien in nationales Recht um.

REACH arbeitet im gleichen Team

In engem Zusammenhang mit RoHS steht das in der EU-Richtlinie 1907/2006 definierte REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). RoHS und REACH sind sich insoweit ähnlich, da sie die Verwendung schädlicher Stoffe einschränken und damit darauf abzielen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Dabei setzen sie jedoch an unterschiedlichen Punkten an.

RoHS stellt sicher, dass Elektro- und Elektronikgeräte keine als gefährlich gelisteten Inhaltsstoffe oberhalb eines bestimmten Grenzwertes enthalten. REACH bezieht sich dagegen auf alle Produkte und nimmt Hersteller damit branchenübergreifend die Pflicht, dass sie zusammen mit ihren Erzeugnissen nur noch chemische Stoffe in Umlauf bringen dürfen, die zuvor registriert worden sind.

RoHS im Detail

Unter die von RoHS definierten Elektro- und Elektronikgeräte fallen unter anderem:

  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Beleuchtungskörper sowie
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge

RoHS definiert die folgenden Stoffe als gefährlich. Die in Klammern angegebenen Prozentwerte entsprechen dabei den zulässigen Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent.

RoHS II:

  • Blei (0,1 Prozent)
  • Quecksilber (0,1 Prozent)
  • Cadmium (0,01 Prozent)
  • Sechswertiges Chrom (0,1 Prozent)
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 Prozent)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 Prozent)

RoHS III (weitere als gefährlich eingestufte Weichmacher):

  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 Prozent)
  • Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 Prozent)
  • Dibutylphthalat (DBP) (0,1 Prozent)
  • Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 Prozent)

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