Rechenzentrumsbetreiber können mit ihren Notstromaggregaten mehr als nur ein Notfall-Backup bereitstellen – sie können damit richtig viel Geld verdienen. Dazu müssen sie die Netzersatzanlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen lassen.
Notstromaggregate, hier ein System von MTU Onsite Energy, einer Marke von Rolls-Royce Power Systems, in Rechenzentren können als Netzersatzanlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen; die RZ-Betreiber bekommen Geld für die Leistungsberitstellung und in Ausnahmefällen müssen sie Schwankungen tatsächlich abfedern.
(Bild: www.rrpowersystems.com)
Darüber hinaus können die Anlagen zur Spitzenlastkappung genutzt werden. Dann warten die Anlagen nicht mehr nur auf einen sehr seltenen Netzausfall, sondern erzielen am Regelenergiemarkt Erlöse und helfen die Netznutzungskosten zum Teil deutlich zu verringern.
Man möchte gar nicht glauben, wie viele Notstromaggregate es in Deutschland gibt. Sie finden sich in zahlreichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Hotels, Wasser-und Klärwerken, IT-Firmen, Kühlhäusern, Telekommunikationsunternehmen und nicht zuletzt Rechenzentren. Insgesamt, so schätzen Experten, gibt es in Deutschland zwischen 4.000 und 6.000 Notstromaggregate in „relevanter“ Größenordnung – also die kleinen Brummer aus dem Baumarkt nicht mitgerechnet. Wir sprechen hier insgesamt von einer Kapazitätsreserve von rund 4.000 Megawatt - das entspricht der Leistung von drei Kernkraftwerken!
Unterstützer der Energiewende
Diese enorme Power steht dem Strommarkt in der Regel aber nicht zur Verfügung – klar, die Aggregate „schlafen“ und warten auf den seltenen Fall des Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung.
Das weckt Begehrlichkeiten: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nennt in seinem Weißbuch zum Strommarkt 2.0 vom Juli 2015 explizit Notstromaggregate als potentielle Unterstützer der Energiewende. Künftig sollte die Vermarktung von Netzersatzanlagen noch weiter erleichtert werden, wofür regulatorische Hemmnisse „zur Teilnahme für Regelenergie und Spitzenlastdeckung“ abgebaut werden müssten. Viel hat sich in diese Richtung aber auch ein Jahr später noch nicht getan.
RWE Flex2Market erlaubt den Fernzugriff
Der Energieversorger RWE hat daher die Initiative ergriffen und bietet über die Tochtergesellschaft RWE Supply & Trading GmbH unter anderem den Betreibern von Rechenzentren schon heute die Möglichkeit, ihre Notstromaggregate mit einer Leistung von jeweils mindestens 500 Kilovoltampere (kVA) gewinnbringend zu vermarkten. Das hören viele Betreiber gerne, sind die Notstromaggregate mit Kapazitäten bis in den zweistelligen Megawatt-Bereich doch kostenintensiv angeschafft worden und dämmern nun in der Regel vor sich hin.
So sieht vereinfacht das RWE-Angebot zur Nutzung fremder Notstromaggregate aus.
(Bild: RWE)
Es laufen außerdem erhebliche Kosten für Wartung und Instandhaltung auf, zusätzlich verursachen die regelmäßigen Probeläufe Treibstoffkosten. Besonders wehtun die Kosten für die Netzersatzanlagen in Rechenzentren, sind diese doch in der Regel redundant ausgelegt.
Das Angebot der RWE Supply & Trading GmbH sieht vor, Rechenzentren mit einer „RWE Flex2Market“ genannten Box zu versehen, die aus einem Zähler, einem Fernwirkgerät zur Steuerung und einem Modem zur Übertragung des Einsatzsignals besteht. Die Kosten dafür übernimmt RWE.
Zunächst übernimmt RWE die Kosten
Die Box wird zwischen der Hausverteilung und dem Hausanschluss installiert. Sie erlaubt den Fernzugriff auf die Anlage – ein Umstand auf den so mancher Betreiber zunächst mit Skepsis reagieren dürfte.
„Die Skepsis ist zwar verständlich, aber nicht berechtigt“, betont Herr Willenbrink, Techniker von RWE. „Der primäre Einsatzzweck der Notstromversorgung bleibt uneingeschränkt gesichert und wir halten uns an sämtliche Vorgaben der Betreiber.“
Zudem ermöglicht erst der Fernzugriff eine Vermarktung am Regelenergiemarkt. Regelenergie wird von Übertragungsnetzbetreibern eingesetzt, um Differenzen zwischen Stromverbrauch und Stromproduktion auszugleichen. Ziel ist die Aufrechterhaltung einer konstanten Netzfrequenz von 50 Hertz.
50 Hertz - nicht mehr und nicht weniger
Auch die Kappung von Lastspitzen im Rechenzentrum beziehungsweise im vorgelagerten Verteilnetz wird so möglich. Auf der Flex2Market Box wird dafür ein auf die jeweiligen Bedürfnisse des Rechenzentrums zugeschnittener Algorithmus aktiviert.
Ein solcher "Diesel"-Motor ist für den Einsatz als Notstrom-Aggregat in Rechenzentren geeignet.
(Bild: www.rrpowersystems.com)
RWE Supply & Trading stellt für die Bereitstellung einer Anlage eine Vergütung in Aussicht, die sich an den erwirtschafteten Erlösen orientiert. Die Notstromaggregate werden in der Regel zur Bereitstellung von sogenannter positiver Sekundärreserve herangezogen. Hier wurden im Jahr 2015 im Mittel knapp 50.000 Euro pro Megawatt und Jahr ausgeschüttet.
Die vermiedenen Netzentgelte aus der Spitzenlastkappung können sich ,abhängig vom jeweiligen Lastprofil, der Vorhersagbarkeit von Lastspitzen und der Netzanschlusssituation (Verteilnetz, Netzebene) – auf zwischen 30.000 und 120.000 Euro pro Megawatt und Jahr belaufen. Die konkrete Vergütung wird im Einzelnen in der zwischen dem Rechenzentrumsbetreiber und RWE zu treffenden Vereinbarung geregelt.
Stand: 08.12.2025
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Notwenidige Einschränkungen
Aber natürlich will sich kein Rechenzentrumsbetreiber seine Anlage unverantwortlich zweckentfremden lassen. RWE verspricht daher, dass der Einsatz der „Flex2Market Box“ ganz gezielt auf die jeweiligen Restriktionen zugeschnitten wird.
Vorgaben wie Betriebszeiten oder die Einsatzdauer pro Tag werden als strikte Limitierung im Optimierungsalgorithmus berücksichtigt. Auch die Vorrangschaltung für den Notstromeinsatz bleibe unverändert erhalten, zudem werde der Einsatz auf den genehmigungsrechtlich zulässigen Umfang für den Notstromdiesel begrenzt.
Nicht nur RWE Supply & Trading hat das Potential der schlafenden Notstromaggregate erkannt. Unter dem Überbegriff „virtuelles Kraftwerk“ sammeln viele meist regional tätige Organisationen überschüssige Energien ein.
Virtuelle Kraftwerke
Bereits seit mehreren Jahren offeriert etwa Next Kraftwerke die Teilnahme am Next Pool an, der aktuell aus knapp 3.000 kleinen und größeren Stromerzeugern und -verbrauchern besteht. Auch hier wird ein Notstromaggregat über eine intelligente Fernwirktechnik mit einem zentralen Leitsystem vernetzt.
Beispiel aus der Produktbroschüre von der RWE Supply & Trading GmbH zum Prinzip der Lastkappung mit Notstromaggregaten.
(Bild: RWE)
Um nur einige weitere Beispiele unter vielen zu nennen: Der regionale Energieversorger Mainova nahm bereits vor einigen Jahren ein vergleichbares Projekt in Angriff. Auch die Stadtwerke München offerieren vergleichbare Angebote, genauso wie Mark-E, eine Tochtergesellschaft der Enerwie - Südwestfalen Energie und Wasser AG.
Im Juli 2015 stieg zudem das Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementtechnologie IISB mit Sitz in Erlangen in den Ring und wirkte an einem dezentralen Kraftwerk der N-Ergie Aktiengesellschaft, Nürnberg, mit. Der Gedanke dahinter ist immer derselbe: Notstromaggregate und andere Energiequellen sollen die Regelenergie stabilisieren.
Das Konzept von RWE scheint insoweit hervorzustechen, als dass neben der Regelenergie zusätzlich Erlöse aus der Spitzenlastkappung erzielt werden können und der Energieversorger die notwendigen Implementierungskosten (Installation der „Flex2Market Box“) für den Kunden übernimmt.
Wer ist qualifiziert?
Damit virtuelle Kraftwerke am Regelenergiemarkt teilnehmen können, müssen die Betreiber allerdings ein umfangreiches Präqualifikationsverfahren unter anderem nach dem „Transmission Code 2007“ durchführen. Neben dem IT-Sicherheitskonzept kommt es dabei besonders auf ein schlüssiges Besicherungskonzept für unvorhergesehene Ausfälle an. Daneben sind die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur zu beachten.
Neben dem Regelenergiemarkt übernehmen virtuelle Kraftwerke auch die Direktvermarktung des von ihren Teilnehmern erzeugten Stroms. Für die geförderte Direktvermarktung nach dem EEG sind dabei die Anforderungen der §§ 34 ff. EEG 2014 zu beachten. Tief in die Materie ist der Rechtsanwalt Dr. Max Peiffer eingestiegen, der bei juristischen Fragen zu einer Einspeisung ungenutzter Notstromkapazitäten kontaktiert werden könnte.
Diskutieren Sie mit!
Netzersatzanlagen sind in Rechenzentren zentraler Baustein der Sicherheitsarchitektur und daher häufig redundant aufgebaut. Diese „schlafende Riesen“ bringen ihre Potentiale für den Strommarkt 2.0 aber kaum beziehungsweise gar nicht ein. Energieversorger wollen dies ändern und Notstromaggregate zu Erlösquellen statt Kostenfaktoren machen.