Anbieter zum Thema
4. Die richtige USV-Technologie
Die bisher genannten Kriterien betreffen die Umgebungsbedingungen eines neuen USV-Geräts. Für die Auswahl des passenden Systems braucht man zusätzlich die USV-spezifischen Parameter. Sie werden zum größten Teil von den angeschlossenen Verbrauchern bestimmt.
Es gibt laut BSI-Normierung drei Klassen von USV-Anlagen: Offline-, Line-interaktive und Doppelwandler-USV-Anlagen. Weitere Details hierzu liefert ein Grundlagen-Artikel zu USV-Systemen auf Security-Insider.de.
Welche USV-Technologie notwendig ist, richtet sich nach der Sensibilität und Bedeutung der Verbraucher: Für wenig kritische Verbraucher kleinerer Leistung können Offline-USVs ausreichend sein, Line-interaktive Geräte im Bereich von 500VA bis 6kVA sind für Anwendungen mit mittlerem Schutzniveau ausgelegt. Bei unternehmenskritischen Systemen werden Doppelwandler-USV-Anlagen notwendig.
5. Dimensionierung
Um zu bestimmten, wie „groß“ eine USV-Anlage sein muss – man spricht von Dimensionierung – müssen zunächst alle Verbraucher bestimmt werden, die gegen Störungen in der Netzversorgung abgesichert werden sollen. Dann summiert man die Wirkleistungen (in W) beziehungsweise die Scheinleistungen (Produkt von Strom und Spannung, in VA) dieser Verbraucher, das Ergebnis ergibt die sogenannte Mindestleistung der USV-Anlage (ergänzende Informationen im Kastentext des Security-Insider.de-Artikels zur Energieeffizienz von USV-Anlagen).
Die zu planende USV-Anlage muss hinsichtlich ihrer technischen Spezifikation jeweils die Summe aller Wirkleistungen bzw. die aller Scheinleistungen abdecken können. Anschließend addiert man noch zwischen circa 20 und 30 Prozent dieser Mindestleistung als Leistungsreserve. So kann die Anlage auch Leistungsspitzen abfangen, die in den berechneten Durchschnittswerten nicht enthalten sind – dies ist die sogenannte Überdimensionierung.
Inhalt
- Seite 1: Umgebungsbedingungen
- Seite 2: Verbraucher-spezifische Parameter
- Seite 3: Alles einkalkulieren
- Seite 4: Zusätzliche Funktionen
(ID:2048253)