Robert Giebenrath übernimmt mit seinem Unternehmen RG Finance GmbH als externer CFO das Controlling für Kunden. „Microsoft Excel“ kommt für ihn dabei nicht als Tool infrage. Warum das Programm für die finanzielle Organisation großer Unternehmen ungeeignet ist, ab wann Unternehmen auf eine professionelle Lösung umsteigen sollten und wie diese aussehen kann, hält er in diesem Beitrag fest.
Wer mit Tabellenkalkulationsprogrammen im Controlling hantiert, muss Fehler einkalkulieren.
(Bild: frei lizenziert: Steve Buissinne / Pixabay)
Viele Unternehmer organisieren ihr Business zu Beginn mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel. Je größer das Unternehmen wird, desto mehr stößt das Programm jedoch an seine Grenzen - und kann sogar richtig teuer werden.
Microsoft Excel gehört zu den Standard-Softwareprogrammen: Häufig wird es zusammen mit anderen Office-Tools erworben oder befindet sich bereits auf dem Computer. Es ist daher naheliegend, das Tabellenkalkulationsprogramm zu nutzen, um die Buchhaltung des Unternehmens zu erledigen. Dazu tragen auch die intuitive Bedienbarkeit, das relativ große Leistungsspektrum sowie die umfangreichen Hilfefunktionen bei.
Dennoch ist Microsoft Excel kein professionelles Controlling-Tool. Je umfangreicher die Prozesse in der Buchhaltung werden, desto weniger gut ist ein Tabellenkalkulationsprogramm geeignet, diese Prozesse abzubilden. Vielen Unternehmern gelingt es jedoch nicht, den richtigen Zeitpunkt für einen Umstieg auf eine andere Software abzupassen.
Zeitpunkt für den Umstieg verpasst
Neben den vielen Funktionen, die Excel bietet, gibt es einen weiteren Grund, warum so viele Unternehmer an diesem Programm festhalten: Sie arbeiten schon so lange damit, dass sie sich im Schlaf zurechtfinden würden. Beim Umstieg auf ein anderes Tool fürchten sie dementsprechend einen hohen Einarbeitungsaufwand.
Fakt ist aber, dass an diesem Schritt kein Weg vorbeiführt. Professionelle Controlling-Software beinhaltet Funktionen, die mit Excel nicht zu erzielen sind. Langfristig läuft das Controlling mit einem speziell darauf ausgerichteten Tool um so viel effizienter ab, dass damit sogar umfangreiche Einsparungen einhergehen.
Grund 1: Gravierende Auswirkungen von Formelfehlern
Microsoft Excel arbeitet mit relativ einfachen Formeln. Durch entsprechende Verschachtelungen kann das Programm dennoch auch komplexere Sachverhalte abbilden.
Problematisch ist allerdings, dass die Formeln in solchen Fällen unübersichtlich werden und nicht mehr mit einem Blick auf Fehler überprüft werden können. Da die Daten, die in den Tabellen berechnet werden, die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen darstellen, sind unbemerkte Formelfehler entsprechend fatal. Erst kürzlich musste ein E-Commerce-Unternehmen, dessen Controlling auf „Google Sheets“, dem Tabellenkalkulationsprogramm von Google, beruhte. eine Unterdeckung von 70.000 Euro ausgleichen, die durch einen Formelfehler in der Warenkalkulation entstanden war.
Grund 2: Hohe Fehleranfälligkeit aufgrund des manuellen Datenimports
In jedem Unternehmen müssen zahlreiche Daten verwaltet werden. Damit der Betrieb reibungslos funktioniert, ist es wichtig, dass alle Informationen zu jedem Zeitpunkt vollständig und korrekt sind.
Bei Microsoft Excel sind Funktionen, mit denen Datensätze automatisiert verwaltet werden können, allerdings begrenzt. Das bedeutet, jede Information muss manuell eingetragen werden - und das nicht nur in einer Tabelle, denn häufig wird dieselbe Information in verschiedenen Kontexten benötigt. Je größer das Unternehmen wird, desto mehr Datensätze werden relevant - und desto fehleranfälliger wird ein Tabellenkalkulationsprogramm wie Microsoft Excel im Controlling.
Grund 3: Abhängigkeit von einzelnen Mitarbeitern
Sollte es einem Unternehmen dennoch gelingen, die komplette Buchhaltung mithilfe von Microsoft Excel zu verwalten, stecken in der Regel hochkomplexe Formeln und Befehle hinter den einzelnen Zellen. Diese wurden meist von einer Einzelperson erstellt, die sich intensiv mit dem Tabellenkalkulationsprogramm und seinen Möglichkeiten auseinandergesetzt hat.
Meist ist diese Person gleichzeitig der einzige Mitarbeiter, der sämtliche Tabellen ad hoc lesen, interpretieren und bei Bedarf verändern kann. Diese Konstellation ist für ein Unternehmen gefährlich, denn der einzelne Mitarbeiter wird aufgrund seines hohen Spezialisierungsgrades nahezu unersetzlich. Verkündet dieser überraschend die Kündigung oder fällt krankheitsbedingt länger aus, wird die Buchhaltung schnell zum Problem.
Ab 100.000 Euro
Microsoft Excel oder andere Tabellenkalkulationsprogramme sind also ab einer bestimmten Größe des Unternehmens nicht mehr für effizientes Controlling geeignet. Ein Monatsumsatz von 100.000 Euro kann als Anhaltspunkt dienen, ab dem Firmen in professionelle Controlling-Software investieren sollten. Welche davon am besten zum jeweiligen Unternehmen passt, ermitteln wir mit dem Team der RG Finance GmbH für jeden Kunden individuell und unterstützen zudem bei der Loslösung von Microsoft Excel.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
*Der Autor Robert Giebenrath, Geschäftsführer der 25-Mitarbeiter-Firma RG Finance GmbH übernimmt für zahlreiche Unternehmen die Position als externer CFO das Finanzwesen der Kunden. Dabei optimiert er die zugrundeliegenden Prozesse, kümmert sich um das Forderungs-Management und bereitet relevante Daten übersichtlich auf. Die Geschäftsführer der Kundenunternehmen wissen so jederzeit, wie ihr Unternehmen finanziell aufgestellt ist, ohne sich mit administrativen Aufgaben beschäftigen zu müssen. Obwohl Giebenrath 'Microsoft Excel' grundsätzlich als gutes Programm betrachtet, ist es für ihn bei seiner Arbeit im Controlling keine Option.