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Wenn Stollen stören
Im Ruhrgebiet oder im Erzgebirge kann man sich ein Bild machen, was die permanenten Erschütterungen allerdings an Gebäuden anrichten. Abgesehen davon tun Vibrationen dem IT-Gerät ohnehin nicht gut.
Überhaupt sollte sich der RZ-Planer die Umgebung genau anschauen. In einem als Mischgebiet ausgewiesenen Areal erwarten ihn Einschränkungen. Denn Kühlaggregate und Notstromgeneratoren verursachen Lärm und Emissionsbelastungen.
Im Industriegebiet sollten keine PVC verarbeitenden Betriebe, keine Gasfüllstationen und keine Umspannwerke in der Nachbarschaft sein. Die sind besonders brandgefährlich.
Das Rechenzentrum als Störsender

Ein weiterer Aspekt, den es bei Projektstart zu klären gilt, ist die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Das RZ wird zum Störsender, wenn es Lücken in der Abschirmung gibt. Die entstehen leicht, wenn Blitzableiter, Stromleitungen oder externe Teile von Klimaanlagen „vergessen“ werden.
Dies darf auf keinen Fall geschehen, in und an den Flugschneisen von Airports wäre es höchst gefährlich. Umgekehrt gibt es an solchen Orten diverse Sender für den Flugbetrieb, da ist mehr als Radar, möglicherweise eine Störungsquelle, auf die man vorbereitet sein sollte.

„Aus meiner Erfahrung heraus sollten RZ-Neubauprojekte nach den Gesichtspunkten der Lärm- und Emissionsbelastung, EMV-Lasten, Energieversorgung, risikobelastete Nachbarbetriebe, nichtsichtbare Gefahrenpotenziale wie Stollen, Bunkeranlagen und so weiter bewertet werden“, resümiert TÜV-Fachmann Heumann. Und er warnt: „Ein gern unterschätztes weiteres Kriterium der Standortbewertung ist der Arten- und Naturschutz.“ Heumanns Abteilung beim TÜV Rheinland bietet die Erstellung der entsprechenden Gutachten an.
Der Autor:
Ludger Schmitz ist freiberuflicher Journalist in Kelheim.
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