Elektrotechnik und die Quadratur des Kreises, Teil 3 Prüfung nach DGUV V3 bei Unterverteilern bis 125 A

Ein Gastbeitrag von Ulrich Föll* 1 min Lesedauer

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RCM statt Abschaltung heißt die Zauberformel; denn der Einsatz eines RCM-Systemes, also eines Residual Current Monitor, der Differenzströme in elektrischen Anlagen überwacht, ist als Ersatz für Isolationsmessungen möglich.

Wiederholungsprüfungen nach DGUV mit Abschalten lassen sich teilweise durch Differenzstromüberwachung ersetzen. (Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Wiederholungsprüfungen nach DGUV mit Abschalten lassen sich teilweise durch Differenzstromüberwachung ersetzen.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Im Rahmen der Wiederholungsprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 kann bei Unterverteilern mit einem Nennstrom bis 125 Ampere (A) auf die regelmäßige Isolationsmessung verzichtet werden. Das setzt voraus, das ein RCM-System, also ein Gerät zur Differenzstromüberwachung, das kontinuierlich Fehlerströme überprüft, eingesetzt wird. Die Bedingung dafür ist, dass sowohl eine ständige Überwachung des Differenzstroms sowie eine Verifizierung der Funktion des Überwachungssystems erfolgt.

Diese Vorgehensweise ist normativ in der IEC 60364-6:2016 beziehungsweise in der DIN VDE 0100-600:2017-06 verankert. Die Norm erlaubt die Anwendung von RCM-Systemen als gleichwertige Maßnahme zur Erkennung von Isolationsverschlechterungen und zur frühzeitigen Fehlererkennung, ohne dass dafür eine Außerbetriebnahme der Anlage zur Messung erforderlich ist.

Erweiterung auf bis zu 300 A möglich

Auch für Anlagen mit bis zu 300 A Nennstrom kann dieses Verfahren angewendet werden, sofern eine Risiko-Analyse durchgeführt und dokumentiert wird.

*Der Autor
Ulrich Föll ist Planungsingenieur Elektrotechnik bei der DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG.

Bildquelle: DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG

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