Verfügbarkeit und Personenschutz im Zielkonflikt, Teil 2 RCM statt RCD – Fehlerstromüberwachung ohne Abschaltung

Ein Gastbeitrag von Ulrich Föll* 1 min Lesedauer

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Wenn der klassische FI-Schalter (RCD) im Rechenzentrum ein No-Go ist, braucht es technische Alternativen, die den Personenschutz ohne automatische Abschaltung ermöglichen. Genau das leistet das Residual Current Monitoring (RCM).

Bei Überwachung des Differenzstroms in einem Stromkreis werden Schwellenwerte eingerichtet, bei deren Überschreitung optische und akustische Warnungen folgen.(Bild: ©  miss irine - stock.adobe.com / KI-generiert)
Bei Überwachung des Differenzstroms in einem Stromkreis werden Schwellenwerte eingerichtet, bei deren Überschreitung optische und akustische Warnungen folgen.
(Bild: © miss irine - stock.adobe.com / KI-generiert)

RCM-Geräte basieren auf derselben physikalischen Messmethode wie ein RCD: Sie erfassen Fehlerströme zwischen aktiven Leitern - Außenleitern und Neutralleiter - und Schutzleiter beziehungsweise Gehäuse.

Der entscheidende Unterschied: RCM schaltet nicht selbstständig ab, sondern meldet den Fehler aktiv. Damit bleibt die Stromversorgung auch im Ereignisfall erhalten – ein entscheidender Vorteil für hochverfügbare IT-Umgebungen.

Warnen statt abschalten

Ein RCM-System überwacht dauerhaft den Differenzstrom in einem Stromkreis. Überschreitet dieser einen konfigurierbaren Schwellenwert, erfolgt eine optische und akustische Warnung, zum Beispiel durch Blitzleuchte und Hupenkombination im Serverraum. Parallel wird der Alarm auf das IT-Monitoring-System, Gebäude-Automationssystem oder an eine ständig besetzte Stelle übermittelt.

Oft wird zusätzlich eine Warnschwelle unterhalb des eigentlichen Alarms definiert, etwa bei 25 Milliampere (mA). So können schleichende Isolationsverschlechterungen frühzeitig erkannt und planvoll behoben werden, ganz ohne Betriebsunterbrechung.

Bei Umsetzung mit Prozessen: normativ möglich

RCM ersetzt den RCD nicht direkt, sondern ist eine anerkannte alternative Schutzmaßnahme. Ihre Anwendung ist zulässig, wenn sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV dokumentiert und organisatorisch abgesichert wird. Dazu gehören:

  • die Einhaltung technischer Grenzwerte
  • klare Reaktionspläne bei Alarm
  • Einweisung der Personen im Whitespace sowie
  • regelmäßige Überprüfung des Systems

*Der Autor
Ulrich Föll ist Projektleiter Elektrotechnik bei der DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG. Er sagt: So entsteht ein normkonformer Schutz für elektrotechnische Laien ohne die Risiken ungeplanter Abschaltungen.Er kündigt an: Im nächsten Beitrag zeigen wir Schritt für Schritt, wie eine Gefährdungsbeurteilung aufgebaut ist und welche Rolle sie bei der Umsetzung der RCM-Lösung spielt.

Bildquelle: DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG

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