Recht auf Vergessenwerden gemäß DSGVO 'vergessen' Incogni erhebt Klage gegen die GfK Group

Von Ulrike Ostler 5 min Lesedauer

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Incogni, ein Unternehmen zum Schutz der Privatsphäre, hat bei der niederländischen Datenschutzbehörde (DPA) eine Beschwerde und einen Durchsetzungsantrag gegen die GfK-Gruppe, das größte Marktforschungsunternehmen in Deutschland, eingereicht. In der Beschwerde wird behauptet, dass GfK die Anträge von Incogni-Kunden auf Löschung von Daten konsequent ignoriert habe.

Zur DSGVO gehört das Recht auf Vergessenwerden - Mit der Einführung der Entfernung von Personensuch-Websites ist Incogni  einer der umfassendsten Dienste zur Entfernung persönlicher Informationen auf dem Markt, der rund 180 Datenbroker abdeckt.(Bild:  frei lizenziert: Gerd Altmann /  Pixabay)
Zur DSGVO gehört das Recht auf Vergessenwerden - Mit der Einführung der Entfernung von Personensuch-Websites ist Incogni einer der umfassendsten Dienste zur Entfernung persönlicher Informationen auf dem Markt, der rund 180 Datenbroker abdeckt.
(Bild: frei lizenziert: Gerd Altmann / Pixabay)

Unter den Anträgen sollen fast 500 von niederländischen Kunden sein, die ihr Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 der DSGVO wahrgenommen haben. Die Beschwerde von Incogni enthält auch einen Antrag auf Durchsetzung, der darauf abzielt, das DPDA förmlich aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften durch GfK sicherzustellen.

Darius Belejevas, Leiter von Incogni, sagt: „Unternehmen, die den Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte Steine in den Weg legen, sind ein weit verbreitetes Problem. Incogni ist der Ansicht, dass der Datenschutz ein grundlegender Aspekt des Schutzes der Persönlichkeitsrechte, der Förderung demokratischer Werte und der menschlichen Entwicklung im digitalen Zeitalter ist. Wir ergreifen rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass Löschanträge von Unternehmen, die personenbezogene Daten erwerben, aufbewahren oder handeln, ernst genommen werden.“

Umfrage von DLA Piper: Datenschutzverletzungen und GDPR-Geldbußen

Bei 2022 handelt es sich um ein weiteres Rekordjahr, was die Summe der verhängten Bußgelder für Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angeht: Die Summe ist auf fast drei Milliarden Euro angestiegen, ein Plus von 168 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Das Bild stammt aus „DLA Piper GDPR fines and data breach survey 2023“(Bild:  DLA Piper)
Das Bild stammt aus „DLA Piper GDPR fines and data breach survey 2023“
(Bild: DLA Piper)

Die Zahlen sind in dem Report zur „DLA Piper GDPR fines and data breach survey 2023“ zu finden, die im Januar bereits zum fünften Mal in Folge Bußgelder und Datenschutzverletzungen seit der Einführung der DSGVO in der EU untersucht hat. Hier die wichtigsten Aussagen des Berichts:

  • Seit Januar 2022 verhängten die europäischen Datenschutzbehörden Bußgelder in Höhe von 2,92 Milliarden Euro
  • Das höchste Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro verhängte die irische Datenschutzkommission (DPC) gegen den US-Konzern Meta.
  • Das höchste Einzelbußgeld wurde in Luxemburg verhängt , mit 746 Millionen Euro; Irland belegt auf der Länderliste die Plätze zwei bis sechs. Deutschland rangiert nach Frankreich auf Rang acht mit einem Einzelbußgeld von rund 35 Millionen Euro, verhängt durch die Datenschutzbehörde in Hamburg.
  • Im Durchschnitt ging die Zahl der gemeldeten Datensicherheitsvorfälle leicht von 328 auf 300 Meldungen pro Tag zurück.
  • Die Niederlande führen mit mittlerweile 117.434 Meldungen weiterhin die Liste der Länder mit dem meisten Meldungen von Datensicherheitsvorfällen seit Geltung der DSGVO im Mai 2018 an, gefolgt von Deutschland mit 76.967 Meldungen. Bezogen allein auf die Jahre 2021 und 2022 wurden allerdings in Deutschland mehr Vorfälle gemeldet als in den Niederlanden.

Die DSGVO gewährt Menschen in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) das Recht auf Vergessenwerden. Dies bedeutet, dass die Unternehmen verpflichtet sind, die personenbezogenen Daten der Einwohner zu löschen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Die Einwohner dieser Länder können dieses Recht ausüben, indem sie entsprechende Anfragen an jedes Unternehmen richten, das über ihre Daten verfügt, einschließlich Unternehmen wie die GfK Group. Die DSGVO verbietet es diesen Unternehmen auch, die Ausübung dieser Rechte zu behindern, und bestraft Verstöße oft mit erheblichen Geldstrafen.

Die Verstöße der GfK Group

GfK Group ist das größte Marktforschungsunternehmen in Deutschland, das Daten und Informationen für die Konsumgüterindustrie bereitstellt. Die Gruppe hat es den Kunden von Incogni unnötig schwer gemacht, ihre persönlichen Daten löschen zu lassen.

Die Maßnahmen von Incogni gehen über die aktuelle Beschwerde gegenüber der GfK hinaus, da das Unternehmen den effektiven Umgang mit Anträgen auf Datenlöschung als ersten Schritt in einer umfassenderen Mission zur Schaffung einer gerechteren und datenschutzorientierten digitalen Landschaft betrachtet.

Die potenziellen Auswirkungen der von der DPA geforderten Maßnahme sind weitreichend, da Unternehmen, die große Mengen an Nutzerdaten verwalten, insbesondere Datenmakler, Einzelpersonen, die ihre persönlichen Daten löschen wollen, oft ungerechtfertigte und illegale Hindernisse in den Weg legen. Diese Hindernisse können in vielerlei Form auftreten, beispielsweise bei Unternehmen, die für die Bearbeitung von Löschungsanträgen hochsensible personenbezogene Daten verlangen. Der Ausgang dieser Verfahren dürfte von Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der EU tätig sind, genau beobachtet werden.

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GfK: Nichts passiert

Die GfK nimmt folgendermaßen Stellung: „GfK verfügt über etablierte und ausgereifte Prozesse für den Umgang mit Datenschutzanfragen. Es versteht sich von selbst, dass alle Prozesse bei GfK alle geltenden Gesetze, einschließlich der DSGVO, einhalten. Dazu gehört auch, dass personenbezogene Daten auf Anfrage gelöscht werden, außer wir sind aus sonstigen Gründen zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet. Datensicherheit und ordnungsgemäße Verarbeitung sind unser wertvollstes Gut und Kerngeschäft, daher legen wir darauf naturgemäß den höchsten Wert. GfK ist ein Marktforschungsunternehmen und kein Datenbroker, wie von Incogni behauptet.

Das Geschäftsmodell von Incogni lässt ernsthafte Zweifel daran aufkommen, ob die Verbraucher, die Incogni zu vertreten vorgibt, sich der Verwendung und Weitergabe ihrer persönlichen Daten, einschließlich ihrer Wohnadressen, an mehr als 180 Unternehmen, darunter auch GfK, durch Incogni bewusst sind. Darüber hinaus ist es für Unternehmen unmöglich, die Echtheit der Anfragen zu überprüfen und zu bestätigen, dass die genannten Personen Incogni tatsächlich gebeten haben, in ihrem Namen zu handeln. GfK hat Incogni mehrfach um Erklärungen gebeten, die jedoch nie geliefert wurden.

GfK hat sich nicht nur schriftlich an Incogni gewandt, sondern auch telefonische Gespräche mit Incogni geführt, um ihre datenschutzrechtlichen Bedenken vorzubringen. Incogni hat diese Gespräche jedoch abgebrochen und, enttäuschender Weise, anscheinend Presseerklärungen mit irreführenden Schlussfolgerungen veröffentlicht.

GfK hat keine Beschwerde von einer Datenschutzbehörde bezüglich Incogni erhalten. Im Juli 2022 hat GfK ihre eigenen Bedenken bezüglich Incogni gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht geäußert. Diese Maßnahme unterstreicht das ernsthafte Engagement von GfK, dieses Thema zu behandeln.“

Eine Frage der Auslegung?

Nicht alle Experten sind mit einer strengen Auslegung der EU-weit geltenden DSGVO (GDPR) einverstanden. So sagt etwa Verena Grentzenberg, Partnerin der Praxisgruppe Intellectual Property & Technology (IPT) von DLA Piper in Deutschland für Datenschutz: „Ein verhältnismäßiger, risikobasierter Ansatz bei der Auslegung der DSGVO-Beschränkungen für die internationale Übermittlung personenbezogener Daten ist nicht nur zulässig, sondern unserer Ansicht nach gesetzlich vorgesehen. Ein absolutistischer Ansatz bei den Übermittlungsbeschränkungen und ein effektives Verbot jeglicher Übermittlung personenbezogener Daten, wie gering (oder nicht existent) das Schadensrisiko auch sein mag, birgt die Gefahr, dass den Verbrauchern ein echter dauerhafter Schaden entsteht.“

Un ihr Kollege Jan Pohle, ebenfalls IPT-Partner mit Spezialisierung im Bereich Datenschutz, ergänzt: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat viele Vorteile für Verbraucher und Gesellschaft, da sie beispielsweise die rasche Entwicklung und Einführung von Impfstoffen gewährleisten und Online-Dienste ermöglichen kann, die von Milliarden von Menschen weltweit genutzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden ihren Vollzugsansatz manifestiert in den jüngsten Durchsetzungsentscheidungen kritisch hinterfragen.“

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