Verfügbarkeit und Personenschutz im Zielkonflikt, Teil 3 Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für normkonforme Lösungen

Ein Gastbeitrag von Ulrich Föll* 1 min Lesedauer

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Wer in Rechenzentren auf klassische FI-Schalter verzichtet, muss nicht auf Sicherheit verzichten, aber er muss diesen Verzicht richtig begründen. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

In manchen DataCenter-Bereichen darf einfach jemand ohne Schulung keinen Zutritt haben. (Bild: ©  Elke Hötzel - stock.adobe.com)
In manchen DataCenter-Bereichen darf einfach jemand ohne Schulung keinen Zutritt haben.
(Bild: © Elke Hötzel - stock.adobe.com)

Ziel ist es, Risiken methodisch zu bewerten und alternative Schutzmaßnahmen zu dokumentieren und abzusichern. Ein praxiserprobtes Vorgehen umfasst folgende sechs Schritte:

Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten:

  • 1. Welche Personen arbeiten im Whitespace?
    Was tun sie konkret? Beispielsweise: Installation von IT-Komponenten, Patchen, Austausch von Hot-Plug-Bauteilen.
  • 2. Ermitteln möglicher Gefährdungen
    Alle einzelnen Gefährdungsfaktoren anhand einer Checkliste abzuarbeiten, gewährt eine vollumfängliche Betrachtung. Muster der BG nutzen.
  • 3. Bewerten der Gefährdungen
    Abgleich mit geltenden Normen und Schutzkonzepten, zum Beispiel: Stromführende Teile bleiben durch Gerätebauart unzugänglich, Arbeiten erfolgen ausschließlich mit fertig konfektionierten Komponenten.
  • 4. Festlegen von Schutzmaßnahmen
    Etwa der Einsatz von RCM-Systemen mit definierter Alarmierung, Zutrittsregelungen, Schulung des Personals, Reaktionspläne bei Warnung oder Alarm.
  • 5. Umsetzen der Maßnahmen
    Technische Integration, beispielsweise Differenzstromüberwachung mit Anbindung ans Monitoring, Visualisierung, Einweisung aller Mitarbeitenden, sowie Dokumentation und Nachweisführung.
  • 6. Überprüfung der Wirksamkeit
    regelmäßige Kontrolle der Systeme, Aktualisierung der Beurteilung bei Änderungen oder Zwischenfällen, jährliche Prüfung durch eine Elektrofachkraft.

*Der Autor
Ulrich Föll ist Projektleiter Elektrotechnik bei der DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG. Er sagt: Die Gefährdungsbeurteilung ersetzt keinen Schutz, aber sie schafft Transparenz und Verantwortung. Sie erlaubt die Abweichung von Standardlösungen, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen – und ist damit das zentrale Instrument für rechtssichere Entscheidungen im Spannungsfeld von Norm und Verfügbarkeit.
Er kündigt an: Beitrag 4 fasst zusammen, welche Lehren Betreiber aus solchen Projekten ziehen können – und welche Strukturen dafür nötig sind.

Bildquelle: DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG

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