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Regelung der Europäischen Chemikalienagentur Was ist Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – REACH?

Von Manuel Masiero 2 min Lesedauer

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Die EU will nachhaltige Produkte europaweit zur Norm machen. Damit das gelingt, stehen auch die Datacenter-Zulieferer in der Verantwortung. Ihre Erzeugnisse müssen die Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals - REACH erfüllen.

Auf Nummer sicher: REACH sorgt dafür, dass keine für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe in Umlauf kommen.(Bild:  frei lizenziert: Goumbik /  Pixabay)
Auf Nummer sicher: REACH sorgt dafür, dass keine für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe in Umlauf kommen.
(Bild: frei lizenziert: Goumbik / Pixabay)

Mit dem von der EU initiierten European Green Deal sollen die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Begleitet wird dieser Prozess das von zahlreichen staatlichen und überstaatlichen Vorgaben wie etwa dem Ende 2023 in Deutschland in Kraft getretenen Gesetz zur Steigerung der Energie-Effizienz (Energie-Effizienzgesetz, EnEfG).

Das EnEfG nimmt Energie-intensive Betriebe wie Rechenzentren in die Pflicht, ihren CO₂-Fußabdruck auf ein Minimum zu reduzieren. So sind deren Betreiber laut Gesetz beispielsweise dazu verpflichtet, einen Grenzwert in Sachen Power Usage Effectiveness (PUE) nicht zu überschreiten, wenn das Datacenter mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt arbeitet. Zudem sollen gemäß EnEfG neue Rechenzentren bereits ab 2027 klimaneutral betrieben werden.

Nachhaltigkeit im Pflichtenheft für Zulieferer

Um ihren Beitrag zur klimafreundlichen Transformation zu leisten, setzt die Datacenter-Branche mit Steuerungsinstrumenten wie ESG (Environmental Social Governance) auch ihrerseits auf entsprechende Nachhaltigkeitskonzepte. Studien zeigen, dass Datacenter-Betreiber mit ausgearbeiteter ESG-Strategie besser gegen Krisen gewappnet sind als Unternehmen, denen ein solcher umfassender Nachhaltigkeitsansatz fehlt.

Auch die Zulieferer für die Rechenzentrumsausstattung müssen mitziehen und dafür Sorge tragen, dem Wirtschaftskreislauf möglichst umweltfreundliche und ressourcenschonende Produkte zuzuführen. Wichtig für Hersteller, Händler und Importeure ist in diesem Zusammenhang etwa der Umgang mit Konfliktmineralien, den die EU-Verordnung 2017/821 regelt. Ebenso müssen Zulieferer gegenüber ihren Kunden nachweisen können, dass sie die REACH- und RoHS-Verordnungen einhalten.

Nur registrierte Chemikalien sind erlaubt

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals beziehungsweise Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) ist ein EU-weit vereinheitlichtes Chemikalienrecht, das im Juni 2007 mit der EU-Verordnung 1907/2006 in Kraft getreten ist. REACH schreibt vor, dass chemische Stoffe nur dann in der Europäischen Union hergestellt oder importiert werden dürfen, wenn sie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert worden sind. Fehlen diese Angaben, gilt der einfache Grundsatz „keine Daten - kein Markt“. Entsprechende Chemikalien dürfen dann nicht in den Verkehr gebracht werden.

Kommt es zu einer Weiterverarbeitung der chemischen Stoffe zu Produkten, müssen innerhalb der Lieferkette auch Informationen zu den SVHCs weitergegeben werden. Gemeint sind damit die so so genannten besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern) mit kritischen Eigenschaften für Mensch und Umwelt. Darunter fallen zum Beispiel zinnorganische Verbindungen, polyfluorierte Chemikalien und Phthalate.

RoHS agiert im Tandem mit REACH

In engem Zusammenhang mit REACH steht das in der EU-Richtlinie 2002/95/EG definierte RoHS (Restriction of Hazardous Substances). REACH und RoHS sind sich insoweit ähnlich, da sie die Verwendung schädlicher Stoffe einschränken und damit darauf abzielen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Dabei setzen sie jedoch an unterschiedlichen Punkten an.

Während REACH Hersteller von Produkten branchenübergreifend in die Pflicht nimmt, fokussiert sich RoHS auf einen kleineren Bereich des EU-Binnenmarktes. Mit dieser Verordnung wird sichergestellt, dass Elektro- und Elektronikgeräte keine als gefährlich gelisteten Inhaltsstoffe oberhalb eines bestimmten Grenzwertes enthalten dürfen.

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