Die EU hat sich ehrgeizige Ziele für den Energieverbrauch in den kommenden Jahren gesetzt. Bis 2030 will sie ihn um rund 11,7 Prozent senken. Eine große Rolle spielt dabei die aktuelle Energie-Effizienz-Richtlinie (EED), die sich explizit auch auf Datacenter bezieht, da diese besonders viel Energie benötigen.
Die Maßgaben der „Energy Efficiency Directive“ (EED) gelten für alle Mitgliedsländer in der EU.
Die Europäische Union (EU) hat in den vergangenen Jahren mehrere Energie-Effizienz-Richtlinien erlassen, um den Energieverbrauch in Zukunft zu senken. Für diese Richtlinien wird häufig auch die englische Bezeichnung „Energy Efficiency Directive“ oder die Abkürzung „EED“ verwendet. Die Maßgaben gelten für alle Mitgliedsländer in der EU.
Im Juli 2021 hatte die EU-Kommission im Rahmen des 'Green Deal' einen Vorschlag für eine Neufassung der letzten EED vorgelegt, die noch von 2012 stammte. 2022 wurden die Pläne als Teil des so genannten REPowerEU-Plans noch einmal verschärft, um die Abhängigkeit der EU vor allem von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern.
Im Sommer 2023 hat der Rat der Europäischen Union dann die aktuelle Energieeffizienz-Richtlinie angenommen. Sie trägt das Kürzel EU/2023/1791. Im September 2023 wurde die neue Version im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 10. Oktober 2023 trat sie in Kraft.
Die aktuellen Energie-Effizienz-Ziele der EU
Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie 2012/27/EU hat die EU damit ihre Energie-Effizienz-Ziele weiter angehoben. So soll nun der gemeinsame Energieverbrauch zwischen 2020 und 2030 um rund 11,7 Prozent sinken. Als konkrete Ziele hat sich die EU einen Energieverbrauch bis 2030 vorgenommen, der insgesamt 992,5 Millionen Tonnen Öläquivalent (RÖE) für Primärenergie und 763 Millionen Tonnen RÖE für Endenergie nicht mehr überschreiten darf.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Thema Energie-Effizienz von allen EU-Ländern in ihren Investitionsentscheidungen sowohl im Energie- als auch im Nichtenergiesektor berücksichtigt werden muss. Die erforderlichen Maßnahmen sollen aber „anhand einer Kombination objektiver Kriterien“ auch nationale Gegebenheiten wie Energieintensität, Pro-Kopf-Brutto-Inlands-Produkt (BIP), Energieeinsparpotenzial sowie bereits früher erfolgte Bemühungen der EU-Länder um Energieeffizienz mit einbeziehen.
Erweiterte Einsparziele
Darüber hinaus hat die EU aber auch die jährlich vorgeschriebenen Einsparziele verdoppelt. 2024 bis 2025 liegen sie bei jährlich mindestens 1,3 Prozent, 2026 bis 2027 bei jährlich mindestens 1,5 Prozent und 2028 bis 2030 dann bei jährlich mindestens 1,9 Prozent. Damit sollen Energie-Einsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr gefördert und das Kernziel einer höheren Energie-Effizienz erreicht werden.
Um die möglichen Energie-Einsparungen zu optimieren, gilt die Energie-Effizienz-Richtlinie jetzt auch für Unternehmen jeglicher Größe, die Energie über einer bestimmten Größenordnung verbrauchen. Das bedeutet, dass künftig unter Umständen auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einen Energie-Audit durchführen müssen, wenn es dort ein erhebliches Energie-Einsparpotenzial gibt. Große Betriebe müssen zudem ein Energie-Management-System einführen, um ihre Energie-Effizienz zu überwachen und zu optimieren.
Besonderes Augenmerk legt die Richtlinie auf die Bereiche Heizen, Kühlen sowie explizit Datacenter. Das liegt daran, dass Rechenzentren nach Ansicht der EU den derzeit am schnellsten wachsenden Energieverbrauch und CO2-Fußabdruck des gesamten IT-Sektors aufweisen. Zu den Gründen gehören der Boom beim Cloud Computing sowie bei der Nutzung von Internet-basierten Diensten.
Hoher Energieverbrauch in Rechenzentren
In der EU ist der Energieverbrauch von Rechenzentren zwischen den Jahren 2010 und 2018 um rund 42 Prozent gestiegen. Bis 2030 wird er voraussichtlich um weitere 28,2 Prozent steigen. Datacenter benötigen dann alleine 3,2 Prozent des gesamten Strombedarfs der EU.
Die Senkung des Energiebedarfs im gesamten IT-Sektor und insbesondere in Rechenzentren ist daher eines der erklärten Ziele der Europäischen Union. In Artikel 12 der EED schreibt die Union vor, dass Rechenzentrumsbetreiber künftig Informationen über die Energieleistung ihrer Datacenter öffentlich verfügbar machen müssen.
Bis 2050 soll zudem die Fernwärme- und Fernkälteversorgung vollständig CO2-neutral sein. Dafür will die EU ihre Definition einer effizienten Versorgung überarbeiten. Die Mindestanforderungen sollen künftig schrittweise angepasst werden. Eine Förderung neuer Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden, ist nur noch bis 2030 möglich. Die Verwendung anderer fossiler Brennstoffe will die EU ganz verbieten.
Für die Betreiber von Rechenzentren dürfte an der aktuellen EED am wichtigsten sein, dass sie eine Verpflichtung zur Überwachung ihrer Gesamtenergieeffizienz einführt. Eine neue Datenbank, die auf EU-Ebene eingerichtet wird, soll Daten zur Leistung und dem Wasserverbrauch in den Rechenzentren sammeln und veröffentlichen. Darüber hinaus hat die Kommission eine Studie über die Energieleistung und Nachhaltigkeit von Rechenzentren in Auftrag gegeben.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.