Verfügbarkeit und Personenschutz im Zielkonflikt, Teil 1 Warum der FI-Schalter im Rechenzentrum ein No-Go ist

Ein Gastbeitrag von Ulrich Föll* 1 min Lesedauer

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Die Stromversorgung im Rechenzentrum muss ausfallsicher sein. Doch genau das wird durch eine Vorgabe der VDE 0100-410 infrage gestellt: Steckdosen bis 32 Ampere, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind, müssen mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD/FI) ausgestattet sein.

Das ist keine Option! FI-Schalter sind für den Rechenzentrumsbetrieb tabu. (Bild: ©  Lakkhana - stock.adobe.com / KI-Generiert)
Das ist keine Option! FI-Schalter sind für den Rechenzentrumsbetrieb tabu.
(Bild: © Lakkhana - stock.adobe.com / KI-Generiert)

Im IT-Bereich mit hochverfügbarer Infrastruktur ist der Einsatz eines RCD jedoch ein absolutes No-Go. Denn der RCD schaltet bei Überschreitung des maximalen Differenzstroms automatisch ab – auch dann, wenn keine akute Gefahrensituation vorliegt. In der Praxis würde dies zu Abschaltungen führen, die den IT-Betrieb empfindlich stören (einpfadige Versorgung) oder sogar unterbrechen.

Betreiber stehen damit in einem klaren Zielkonflikt: Personenschutz nach Norm versus maximale Verfügbarkeit im Betrieb.

Zudem können im IT-Betrieb durch vagabundierende Ableitströme, zum Beispiel über Netzfilter oder EMV-Maßnahmen, ungewollte Auslösungen provoziert werden. Diese Ströme entstehen nicht durch Fehler, sondern durch die Bauart und den Betrieb der eingesetzten Geräte. Sie fließen im normalen Betriebszustand über den Schutzleiter und summieren sich zu Differenzströmen, die einen RCD fälschlich ansprechen lassen.

Zwei zulässige Alternativen zum RCD

Die Norm erlaubt in begründeten Fällen Abweichungen – unter bestimmten Bedingungen:

  • RCM-Systeme (RCM = Residual Current Monitoring): Sie überwachen kontinuierlich den Differenzstrom, melden bei Grenzwertüberschreitungen, greifen aber nicht in die Stromversorgung ein. In Kombination mit Gefährdungsbeurteilung und Alarmierung kann so der Personenschutz ohne Abschaltung sichergestellt werden.
  • EUP-Konzept: Alternativ kann durch Zutrittsregelung sichergestellt werden, dass nur elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) Zugang zum Whitespace haben. Damit entfällt die RCD-Pflicht, da keine Nutzung durch elektrotechnische Laien erfolgt. Voraussetzung: eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung mit Schulung und organisatorischen Maßnahmen.

*Der Autor
Ulrich Föll ist Projektleiter Elektrotechnik bei der DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG. Er sagt:Welche Lösung im konkreten Fall geeignet ist, hängt vom Betreiberkonzept, der Risikobewertung und den betrieblichen Abläufen ab. Er kündigt an: Mehr dazu in den folgenden Beiträgen dieser Reihe.

Bildquelle: DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG

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