Anforderungen bei der Bereitstellung von IT-Services

Sicherheit für Cloud Computing: Verfügbarkeit der Ressourcen

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Anforderungen an die Verfügbarkeit

Trotz aller Vorteile von Cloud Services der Anwendungsschicht, ist die Verfügbarkeit auch auf dieser Ebene ein Problemfeld: Die Sicherheit der Nutzung eines SaaS muss nicht nur zwischen der Benutzerschicht und der Anwendungsschicht gewährleistet sein, sondern auch zu den Services der darunter liegenden Schichten.

Eine Möglichkeit, dieses Risiko zu minimieren, besteht darin, Anwendungen auf mehrere Cloud-Computing-Anbieter zu verteilen. Einige Applikationen – etwa Storage – könnten sich für einen solchen verteilten Ansatz gut eignen, während andere wiederum sich nur schwer verteilen lassen (wie etwa die Nutzung von SaaS-Spam- und Virus-Filtering).

Die Verfügbarkeit einer Anwendung kann auch unter der übermäßigen Beanspruchung der Ressourcen durch einen anderen Service leiden. Um das Risiko des „Verhungerns“ einer Anwendung zu vermeiden, sollten Anwender Ressourcenservices mit einer konstant hohen Performance wählen. Dies lässt sich beispielsweise durch Abfrage von Überwachungsdiensten und Analyse der Leistungshistorie nachweisen. Dafür ist es von kritischer Bedeutung, entsprechende Service Level Agreements (SLA) aufzusetzen, in denen auch die Konsequenzen der Überschreitung von Ausfallzeiten festgelegt sind.

Anbieter von Cloud Computing, vor allem die IaaS-Hersteller, übernehmen typischerweise nur eine sehr begrenzte Garantie, sodass Kunden kaum eine legale Handhabe für Schäden infolge von Ausfällen besitzen, es sei denn der Hersteller hat fahrlässig gehandelt.

Schließlich müssen sich Anwender bei ihren Wunsch-Anbietern darüber informieren, wie die Datenreplizierung durchgeführt wird und welche Wiederherstellungsstrategien bei Ausfällen vorhanden sind. Auch wenn ein Provider die Auskunft über den exakten Speicherort der Daten verweigert, so muss er zumindest erklären können, was passiert und wie lange die Wiederherstellung dauert, wenn es zu einem Ausfall kommt.

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