Verfügbarkeit und Personenschutz im Zielkonflikt, Teil 4 EUP statt Technik für einen sicheren Rechenzentrumsbetrieb

Ein Gastbeitrag von Ulrich Föll* 1 min Lesedauer

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Nicht jede Schutzmaßnahme im Rechenzentrum muss technisch gelöst werden. Die Norm 'VDE 0100-410' erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Verzicht auf einen Fehlerstromschutzschalter (RCD), nämlich wenn sichergestellt ist, dass elektrotechnische Laien keinen Zugang zu den Steckdosen haben

„Vor die eignen Füße dicht, ja, da sah der Bursche nicht,...“ Personen, die nicht elektrotechnisch unterwiesen sind, haben im Whitespace nichts zu suchen; denn sie verhalten sich so unbedarft wie ein 'Hans Guck-in-die-Luft'(Bild:  gemeinfrei: Der Struwwelpeter: Die Geschichte vom Hanns Guck-in-die-Luft Tafel 1, 1858)
„Vor die eignen Füße dicht, ja, da sah der Bursche nicht,...“ Personen, die nicht elektrotechnisch unterwiesen sind, haben im Whitespace nichts zu suchen; denn sie verhalten sich so unbedarft wie ein 'Hans Guck-in-die-Luft'
(Bild: gemeinfrei: Der Struwwelpeter: Die Geschichte vom Hanns Guck-in-die-Luft Tafel 1, 1858)

Haben Laien keinen Zugang, ist auch kein RCM-System erforderlich, da die RCD-Pflicht vollständig entfällt. Stattdessen wird der Schutz der Personen durch eine organisatorische Lösung gewährleistet: die Beschränkung auf elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) im Whitespace.

So funktioniert das EUP-Konzept:

  • 1. Zugangsbeschränkung zum Whitespace
    Der Zutritt wird ausschließlich auf EUPs begrenzt. Türkennzeichnungen, Zutrittsregelungen und gegebenenfalls digitale Zugangskontrollen stellen sicher, dass keine elektrotechnischen Laien die Installation nutzen.
  • 2. Verpflichtende Unterweisung
    Alle berechtigten Personen müssen regelmäßig unterwiesen werden mit folgenden Inhalten: elektrische Gefährdungen, erlaubte Tätigkeiten und Verhaltensregeln. Die Unterweisungen werden dokumentiert und wiederholt.
  • 3. Zu klärende Zuständigkeiten
    Eine verantwortliche Elektrofachkraft legt fest, welche Aufgaben von der EUP übernommen werden dürfen und wie die Schulungsinhalte aussehen.
  • 4. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
    Die Entscheidung, auf RCD und RCM zu verzichten, wird nachvollziehbar in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben. Dort werden auch die getroffenen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Regelungen festgehalten.
  • 5. Regelmäßige Überprüfung
    Der EUP-Status der berechtigten Personen wird regelmäßig überprüft. Veränderungen im Personalbestand oder im Betrieb führen zur Aktualisierung der Zutrittsregelung und Unterweisung.

*Der Autor
Ulrich Föll ist Projektleiter Elektrotechnik bei der DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG. Er sagt: Die Beschränkung auf elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) im Whitespace ist eine zulässige, normkonforme Alternative zum Einsatz von RCD – und erfordert keine zusätzliche technische Lösung wie RCM. Entscheidend ist ein klar dokumentierter und gelebter organisatorischer Prozess, der Verantwortung, Schulung und Zutritt dauerhaft regelt.Er kündigt an: Der nächste Blog-Beitrag fasst die Empfehlung für Datacenter-Betreiber zusammen.

Bildquelle: DE-CE RZ-Beratung GmbH & Co. KG

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