Anbieter zum Thema
Virtualisierung macht noch kein Cloud Computing
Ein Übersichtsartikel im Cisco-Journal1 macht deutlich, dass eine Virtualisierung noch kein Cloud Computing ausmacht. Von Cloud Computing kann erst gesprochen werden, wenn eine Reihe von Bedingungen, die mit der Virtualisierung von Maschinen einhergehen, erfüllt sind. Dazu gehören sechs Charakteristika:
1. Elastizität und Skalierbarkeit: Es können – je nach Service-Anforderung – dynamisch Ressourcen hinzugefügt und wieder entfernt werden.
2. Nutzungsabhängige Zahlung: Es werden nur die tatsächlich genutzten Services und Ressourcen bezahlt.
3. Zeitliche Flexibilität: Es werden nur dann Ressourcen bereitgestellt, wenn eine Serviceanforderung vorliegt.
4. Widerstandfähigkeit: Mittels Cloud Computing können die typischen Fehler von Servern und Speichersystemen umgangen werden, da sich die Daten unabhängig von einem festen Speicherplatz oder von Serverkomponenten in der Cloud bewegen.
5. Multiversorgung: Es können ähnlich wie bei Stromlieferanten gleich mehrere Nutzer oder Nutzergruppen unabhängig voneinander bedient werden.
6. Lastenverteilung: Bei einer Lastenzunahme können die Daten und Speicherinhalte in ein Data Center mittels Cloud Computing dynamisch verlagert werden. Diese Verlagerung kann auch im Extremfall länderübergreifend vorgenommen werden.
Die Inhalte der Punkte 3, 5 und 6 finden sich auch in den Aussagen von Nicolas Carr wieder, der mit seinem Buch „The big Switch“ diese Entwicklung schon vor Jahren prognostiziert hat. Den Begriff der „Wolke“ gibt es also nicht erst seit gestern.
Doch wie sieht es bei einem solchen Verständnis von Cloud Computing mit der Informationssicherheit aus? Welche Normen und Standards werden sich in diesem Bereich etablieren oder müssen neu entwickelt werden?
1) „Cloud Computing – A Primer Part 1: Models and Technologies“, erschienen im The Internet Protocol Journal, Volume 12, Number 3, Sept. 2009
Seite 3: Lässt sich IT-Grundschutz auf Cloud Computing anwenden?
(ID:2043223)