Transparenz, Info- und Update-Pflichten Was tut sich 2022 bei den Verbraucherrechten in der digitalen Welt?
Neues Jahr, neue Verbraucherrechte. Der Gesetzgeber hat an einigen Stellschrauben von A wie Autonomes Fahren bis V wie Vertragskündigungen gedreht, um die digitale Welt nutzerfreundlicher zu machen. Welche Änderungen gibt es 2022?
Anbieter zum Thema

2022 gibt es einige gesetzliche Neuerungen, die den Verbrauchern in der digitalen Welt mehr Rechte zugestehen, digitale Verwaltungsleistungen sowie den Straßenverkehr betreffen. Eine alphabetische Auflistung.
Autonomes Fahren
Direkt zum Jahresanfang ist die Verabschiedung der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) geplant. Diese regelt die technischen Details, damit Fahrzeuge, bei denen die fahrende Person die Fahrzeugführung komplett abgeben kann, tatsächlich auf deutschen Straßen fahren dürfen. Bislang wurde dies nur stellenweise erprobt. Das Gesetz, das den Einsatz autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich ermöglicht, wurde bereits im Juli 2021 beschlossen.
E-Rechnung wird in weiteren Bundesländern zur Pflicht
Der Bund und Bremen verwenden bereits seit November 2020 die E-Rechnung. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Unternehmen der Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Saarland, die mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten. Übersteigt der Rechnungsbetrag 1.000 Euro, reicht eine Papierrechnung oder eine PDF als E-Mail-Anhang nicht mehr aus.
Impfpass kommt in die ePA
Der Impfausweis, der Mutterpass, das Kinderuntersuchungsheft sowie das Zahnbonusheft können 2022 von den Krankenversicherungen in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden. Zudem gibt es jetzt die Möglichkeit, für jedes gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann.
Infopflicht für Online-Marktplätze
Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ab dem 28. Mai 2022 darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Zudem müssen Hinweise über die personalisierte Berechnung von Preisen sowie zu Bewertungen erfolgen.
IT-Sicherheitskennzeichen
Für ausgewählte Produktgruppen können Hersteller und Anbieter das IT-Sicherheitskennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Sobald das BSI den Antrag genehmigt und die gekennzeichneten Produkte auf den Markt kommen, können sich Verbraucher per QR-Code über die Sicherheitseigenschaften des IT-Geräts und Online-Dienstes informieren. Die Kennzeichnung startet mit Breitband-Routern und E-Mail-Diensten.
Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen
Im Laufe des Jahres sollen weitere Dokumente und Leistungen online beantragt werden können, zum Beispiel das Kindergeld, der Reisepass und der Bauantrag. Geplant sind bis Jahresende insgesamt 575 digitale Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Reklamation bei Produkten mit Digitalbezug
Ab sofort können Verbraucher Mängel an Produkten wie physischen Datenträgern, Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Cloud-Anwendungen oder sozialen Netzwerken reklamieren, die Mängel beseitigen lassen oder einen Ersatz anfordern. Teilweise gilt dies auch, wenn für die Leistung nicht Geld, sondern Daten gegeben wurden. Mögliche Mängel, die reklamiert werden können sind wiederholt abstürzende Apps, hakelige Streams oder nicht ansprechbare Cloud-Speicher.
Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten
Zum Jahresanfang trat die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Dadurch können Verbraucher ab 1. Juli 2022 ihre Altgeräte auch bei großen Discountern und Supermärkten mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern kostenlos abgeben. Bedingung für die Rückgabe: Die Kantenlänge des Geräts muss kleiner als 25 cm sein oder es wird gleichzeitig ein vergleichbares neues Produkt gekauft.
Update-Pflicht
Um dem Thema Nachhaltigkeit gerecht zu werden, muss auch die Nutzungsdauer von smarten Produkten verlängert werden. Für Hersteller solcher Geräte und Anbieter digitaler Dienste wie Software gilt deshalb vom 1. Januar 2022 eine Aktualisierungs- und Updatepflicht für mindestens zwei Jahre. Der Bitkom kritisiert, dass die neuen Verbrauchergesetze nicht genau vorgeben, wie lange digitale Produkte künftig aktualisiert werden müssen.
Vertragskündigungen: geänderte Bedingungen
Bislang wurden Telefon- und Internet-Verträge meist um zwei Jahre verlängert, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wurden. Ab März 2022 können solche Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Außerdem muss der Anbieter rechtzeitig über die Vertragsverlängerung informieren.
Für viele im Internet abgeschlossene Verträge soll es ab Juli 2022 einen deutlich gekennzeichneten Kündigungs-Button oder -Link geben, um dem Verbraucher die Kündigung zu erleichtern.
(ID:47912336)