Das Positionspapier von BUND Hessen und Agenda 21 Offenbach Gegenwind im Datacenter-Happyland frischt auf

Autor Ulrike Ostler

Noch vor Kurzem waren Rechenzentren an geheimen Orten versteckt, im vergangenen Koalitionspapier kamen sie nicht vor und überhaupt glaubten viele, Cloud sei ein nebulöses Gebilde am Firmament. Jetzt dämmert es: Cloud, Digitalisierung, Kommunikation ist in Datacenter verortet und die brauchen nun einmal Strom, sind für CO2 verantwortlich. Noch ist einigen nicht klar, dass 'kein Datacenter' keine Option ist. Was wollen dann die hessischen Naturschützer?

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Noch kann man eher von einer leichten Brise reden, wenn es um das Eindämmen von Ressourcenverbrauch geht, den die Datacenter für sich beanspruchen. BUND Hessen und Lokale Initiative 21 Offenbach haben jedenfalls einmal ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, das aufzeigen soll, wie das funktionieren kann - Samenkörner.
Noch kann man eher von einer leichten Brise reden, wenn es um das Eindämmen von Ressourcenverbrauch geht, den die Datacenter für sich beanspruchen. BUND Hessen und Lokale Initiative 21 Offenbach haben jedenfalls einmal ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, das aufzeigen soll, wie das funktionieren kann - Samenkörner.
(Bild: Michael Schwarzenberger auf Pixabay)

Insbesondere in Hessen, um genau zu sein im Rhein-Main-Gebiet, sind in den vergangenen Jahren eine große Zahl von Rechenzentren entstanden; Harald Summa, Gründer und Hauptgeschäftsführer vom Eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., weiß von 92. Zahlreiche weitere sind in Planung. Viele davon sind bestrebt, Grünstrom zu beziehen, um ihre Umweltbilanz aufzubessern. Dass es davon zu wenig gibt, dafür können sie höchstens indirekt etwas.

BUND Hessen und Agenda 21 Offenbach haben nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie fordern, Rechenzentren umweltfreundlicher zu gestalten, durch

  • effizienter Stromeinsatz
  • Nutzung der Abwärme
  • und Stoppen von Schadstoffemissionen

- jeweils mit einem Ausrufezeichen versehen.

1. Die Effizienz

Nach Angaben in dem Papier beträgt der jährliche Strombedarf liegt bei mehr als 5 Terawattstunden, was etwa 1 Prozent des Gesamtstrombedarfs in Deutschland entspräche oder anders ausgedrückt: Der Strombedarf der Region verdoppelt sich dadurch.

Um die Bedingungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ RAL UZ 161 zu erfüllen, fordert das Umweltbundesamt PUE-Werte unter 1,3. Das Papier verlangt: „Neue Rechenzentren müssen die Kriterien des RAL UZ 161 und einen PUE Wert von unter 1,2 nachweisen." Bestehende Rechenzentren sollten bis zum Jahr 2025 auf „den aktuellen Bestwert“ umgerüstet werden. Sicherstellen sollen das „städtebauliche Verträgen der Kommunen mit den Betreibern“. Zudem soll die Landesregierung im Rahmen der Förderprogrammen des Landes Hessen oder des Bundes (BMU, BMFT) Projekte von Rechenzentren mit Abwärmenutzung fördern.

Abwärmenutzung

Die Abwärme aller Rechenzentren, plus der Serverräume in Bürogebäuden, beläuft sich, wie das Papier mitteilt, auf rund 5 Terawattstunden. Das entspricht in der Größenordnung dem gesamten Heizwärmebedarf aller Wohngebäude Frankfurts und Offenbachs. Doch bisher gibt es nur das Projekt von Cloud- und Heat Technologies im Eurotheum, in dem die Serverabwärme in größerem Stil genutzt wird; einzelne Anlagen, die angerenzende Büros versorgen, bleiben in dem Papier unerwähnt ebenso wie das geförderte Projekt von Telehousee; hier soll ein angerenzender neuer Wohnblock mit Fernwärme, unter anderem aus dem Co-Location-Rechenzentrum versorgt werden.

Das Positionspapier hält durchaus zurecht fest, dass die Wärmelieferanten und die Wärmekunden bisher nicht zusammenarbeiten und dass diese tatsache der Abwärmenutzung entgegen steht. Sie lässt nicht unerwähnt, dass Fernwärmenetze eine höhere Temperatur als die der Abwärme luftgekühlter Rechenzentren benötigen, die in etwa zwischen 33 und 35 Grad liegt, bei der direkten Serverkühlung mit Wasser wie bei Cloud and Heat liegt das Temperaturniveau fast doppelt so hoch.

Die Verfasser des Positionspapiers fordern: „Rechenzentren und Wärmelieferanten sollten zusammen arbeiten“ und „Die Rechenzentren sollten gesetzlich zur Abwärmenutzung verpflichtet werden.“ Gemeint dürfte sein: Die Nutzung der überschüssigen Wärme aus den Rechenzentren muss verpflichtend sein.

Außerdem lauten die Forderungen:

  • Zur Verteilung der Wärme sollten Wärmenetze erstellt und bestehende erweitert werden.
  • Beim Einsatz von Wärmepumpen ist darauf zu achten,.dass der Einsatz einer Kilowattstunden Strom soll zu mindestens 3 kWh nutzbarer Wärme unter Verwendung der Abwärme aus den Rechenzentren führen.
  • Hierbei sollten nicht brennbare Kältemittel mit geringem Treibhauspotential GWP und geringem Ozonschädigungspotential eingesetzt werden.
  • Neue Rechenzentren sollten nur genehmigt werden, wenn die Abwärme genutzt wird.“
  • Das beideutet auch, dass die Stadtplanung gefordert ist, Rechenzentren als Wärmequelle zu planen. Dazu gehört es auch zu berücksichtigen, dass Rechenzentren auch im Sommer Abwärme abgeben. Das hat Auswirkungen auf das lokale Kleinklima.

Der Diesel

Die Rechner in einem Datacenter müssen stets verfügbar sein, was unter anderm durch Notstrom-Anlagen sichergestellt wird. Die Aggregate werden fast ausschließlich mit Diesel 'befeuert'. Da die Anlagen getestet werden müssen, das Papier geht von einmal pro Monat aus, träten „hohe spezifische Schadstoffemissionen“ auf.

„Während Dieselmotoren im Dauereinsatz in Großfeuerungsanlagen nur 10 Milligramm (mg) Gesamtstaub und 150 bis 200 mg Stickoxide pro Kubikmeter Abgas emittieren dürfen, liegen diese Werte (44. BImschV) bei 80 mg Gesamtstaub und 1.000 mg Stickoxide/cbm. Anlagen, die der Notstromversorgung dienen und weniger als 300 h im Jahr betrieben werden, müssen die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide nicht einhalten“, führt das Diskussionspapier auf.

In Genehmigungsverfahren des Regrierungspräsidiums Darmstadt lägen die Werte zwischen 1500 und 2600 mg NOx/cbm Abgas. Bei einem Testbetrieb von 1 Stunde pro Monat für die Motoren und ein jährlicher Test über 24 Stunden kommen also in Summe für Frankfurt/Offenbach bei 1.500 MW Feuerungsleistung (500 MWel) und 12 Stunden im Jahr Testbetrieb und 1 cbm/h Abgas pro kW bei 2000 mg NOx/cbm jährliche Schadstoffemissionen von rund 100 Tonnen NOx zusammen. Zum Vergleich: Die NOx-Emissionen des EVO-Kraftwerks lagen 2019 bei ca. 80 t NOx. Ähnlich hoch ist der Beitrag durch Emissionen von Feinstaub.“

Es ergeben sich folgende Forderungen:

  • Die beste, verfügbare Technik der Abgasreinigung für alle Notstromdiesel, auch für die bestehenden Anlagen.
  • Möglichst schnelle Umrüstung auf moderne Generatoren auf der Basis von Brennstoffzellen, mit Verweis auf ein Pilotprojekt von N2intelligence und dem Co-Location-Betreiber Equinix. Dabei sollte grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen.
  • eine Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. 44. BImschV)
  • Beteiligung der anerkannten Umweltschutzverbände (Umweltrechtsbehelfsgesetz) und der Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren

Diese Forderungen dürften aufgrund fehlender Technik und Ineffizienzen, N2intelligence/Equinix, Grüner Wasserstoff ....) kaum zu erfüllen sein. Doch unmöglich ist die Forderung „Rechenzentren nur mit Strom aus zusätzlicher erneuerbarer Energie betreiben!“; denn es gibt schlichtweg zu wenig davon.

Das Problem ist auch im Positionspapier eins: „Meist jedoch ist [...] 'Ökostrom' ein Strombezug aus bestehenden Wasserkraftanlagen und dies oft noch nicht einmal physikalisch sondern nur mittels der Verrechnung mit Zertifikaten. [...] Ein Nettonutzen für den Klimaschutz ist hierdurch nicht gegeben.“

  • Das Papier fordert nicht nur grünen Strom zum Betrieb von Rechenzentren, das sei nur die Mindestanforderung, vielmehr „Strombezug [...] aus zusätzlichen Anlagen der erneuerbaren Energien entsprechend dem zusätzlichen Strombedarf der Rechenzentren“.
  • Direktstrombezugsverträge an mit Nachweis der Stromherkunft.
  • Dächer und Fassaden der Datacenter sollten mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden und auf Landesebene eine Solarbaupflicht für Neubauten.

Der sechste Foderungsblock dürfte den Rechenzentrumsbetreibern gar nicht gefallen: „Rechenzentren nicht bei den Netzentgelten entlasten“, heißt es. Die für Rechenzentren erforderlichen Netzausbaukosten dürften nicht durch Rabatte für die Rechenzentren bei den Netzentgelten auf die Allgemeinheit umgelegt werden.

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