Mit dem „Cloud Privacy Check“ (CPC) steht die zurzeit größte europäische Informationsplattform zur Verfügung, die kostenlos und auf einfache Art und Weise Datenschutzgesetze erklärt und 32 Ländergesetze direkt vergleichbar macht. Diese wurde von Anwälten aus über 30 Ländern entwickelt.
Die komplexen derzeitigen europäischen Datenschutzgesetze zu verstehen, ist für den IT-Ingenieur, -Einkäufer oder geschäftlichen Nutzer schon schwierig genug. In Kombination mit den oft kleinen, aber dennoch bedeutsamen Unterschieden zwischen den EU-Mitgliedsstaaten können jedoch ohne geeignete juristische Begleitung von Beginn an fast unüberwindbare Herausforderungen entstehen.
Nicht nur die verschiedenen Sprachen innerhalb Europas setzen Grenzen: „Cloud-Dienstleister und -Nutzer gleichermaßen sehen sich mit schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Hürden konfrontiert, die zu massiven und inakzeptablen Wettbewerbsnachteilen zum Beispiel im Vergleich zu den USA führen“, sagt Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht und Vorstandsmitglied von Eurocloud Deutschland Eco e. V.
Rechtlicher Werkzeugkasten
Die Infografik veranschaulicht, wie die gesamte Datenschutzthematik der Nutzung von Cloud-Services mit vier Fragestellungen adressiert und beantwortet werden kann.
(Bild: EuroCloud Austria)
Gemeinsam mit Tobias Höllwarth (Eurocloud Austria) und Anwälten aus ganz Europa präsentiert Eckhardt mit dem Cloud Privacy Check (CPC) einen stark vereinfachten Ansatz. Unter cloudprivacycheck.eu finden Interessenten eine übersichtliche Infografik, die in 26 Sprachen die Prinzipien des Datenschutzgesetzes leicht verständlich machen soll. Der Rechtssuchende erkennt rasch, worauf es ankommt. Zweck des CPC ist es, bestimmte Entscheidungen und Prozesse für die meisten Betroffenen zu vereinfachen. Zusätzlich bietet die Data Protection ComplianceDatenbank relevante rechtliche Informationen für 32 Länder, die leicht miteinander verglichen werden können.
Laut Eckhardt demonstriere der CPC demonstriert eindrücklich, dass die gesamte Datenschutzthematik bei der Nutzung der Cloud-Services mit vier Fragestellungen adressiert und beantwortet werden könne.
Der Datenschutz verliere damit den Mythos eines Nutzungshindernisses und könne zielgerichtet umgesetzt werden. Dr. Eckhardt betont aber, dass es nicht um das Aushebeln des Datenschutzes gehe, „sondern darum durch eine einfache Erläuterung von Anforderungen und Lösungen die Offenheit gegenüber den Datenschutzanforderungen zu fördern!“
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Stand vom 30.10.2020
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