Das zu erwartende Risiko EU-Drohnenverordnung: Neue Regeln für Unternehmen und Privatpersonen

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Drohnen legen den Flugverkehr lahm oder spionieren Rechenzentren aus. Nun gelten seit dem 11. Juni 2019 EU-weit neue Regeln für den Einsatz von kommerziellen und privaten Flugdrohnen - für deren sicheren Betrieb und für die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten.Was das in der Praxis bedeutet, erläutert Christian Struwe, Head of Public Policy EMEA beim Drohnenbauer DJI.

Nach der Verabschiedung der EU-weiten Vorschriften zur Festlegung der technischen Anforderungen an Drohnen am 13. Mai sind die Vorschriften zum Betrieb von Drohnen seit dem 11. Juni 2019 offiziell in Kraft. Was bedeutet das für private und kommerzielle Nutzer?
Nach der Verabschiedung der EU-weiten Vorschriften zur Festlegung der technischen Anforderungen an Drohnen am 13. Mai sind die Vorschriften zum Betrieb von Drohnen seit dem 11. Juni 2019 offiziell in Kraft. Was bedeutet das für private und kommerzielle Nutzer?
(Bild: Thomas Ehrhardt / Pixabay)

Am 24. Mai hat die Europäische Kommission die EU-weiten Vorschriften zur Festlegung der technischen Anforderungen an Drohnen verabschiedet. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, einen noch stärkeren Markt für die Drohnenindustrie in Europa zu ermöglichen und zu fördern.

Piloten können nun ihre Drohnen mit ins Ausland nehmen, ohne sich um abweichende Regelungen Sorgen machen zu müssen und kommerziellen Betreibern werden neue Märkte geboten, in denen sie ihr Geschäft zu den gleichen Bedingungen wie in ihrem Heimatland ausbauen können. Kurz: Dieses Drohnen-Regelwerk öffnet die erste Tür zu mehr Flugsicherheit, mehr Compliance und Verständnis bei Drohnenbetreibern und hält den europäischen Himmel offen für Innovationen.

Durch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sind diese Vorschriften nun seit dem 11. Juni 2019 in Kraft. Unmittelbar wird es 2019 nur sehr begrenzt Auswirkungen geben, da die meisten Änderungen aufgrund von Übergangszeiten erst 2020 und in den darauffolgenden Jahren stattfinden werden. Die EU-Verordnung hat so weit wie möglich einen risikozentrierten Ansatz gewählt. Aber mehrere Staaten haben in den vergangenen Jahren ohnehin die gleichen Prinzipien angewandt, so dass es in der Tat vielleicht keine großen Veränderungen geben wird.

Einige Details müssen noch auf nationaler Ebene festgelegt werden

Die europäische Verordnung legt einen gemeinsamen Rahmen für Vorschriften in ganz Europa fest. Aber es gibt noch Details, die von den nationalen Behörden festgelegt werden müssen. Die nationalen Behörden sind befugt, die Einzelheiten festzulegen, wie den spezifischen Luftraum, in dem Drohnen nicht fliegen dürfen, oder welche Organisationen befugt sind, Drohnenpiloten auszubilden und zu zertifizieren, und was genau diese Ausbildung umfassen soll.

Das ist in etwa mit den heutigen Vorschriften für den Straßenverkehr vergleichbar: Ein Fahrzeughalter in der EU muss einen Führerschein haben. Diesen kann er auch in der gesamten EU verwenden. Aber es kann sehr unterschiedlich sein, wo und wie man einen solchen Führerschein in verschiedenen Ländern erhält.

Neu in einigen Rechtsordnungen ist, dass die Vorschriften sowohl Luftfahrt- (Luft-Luft- und Luft-Bodenrisiko) als auch Sicherheits-, Datenschutz- und Umweltaspekte abdecken. Risikobasiert bedeutet, dass die Art beziehungsweise der Zweck des Einsatzes nicht ausschlaggebend ist sondern lediglich das zu erwartende Risiko. Berufs- und Freizeitpiloten genießen die gleichen Rechte und Pflichten und können in den Kategorien Open, Specific und Certified operieren, wenn sie die Kriterien erfüllen.

Spezielle Risikofälle nun geregelt

Beispiele für die in der neuen Verordnung geregelten Risiken sind:

  • Flug über oder in der Nähe von Personen
  • Flüge in der Nähe von Flughäfen
  • Gewicht der Drohne
  • Lärmbelastung
  • Recht auf Privatsphäre

Operationen mit geringem Risiko werden in der Kategorie „Open“ zusammengefasst. Für diese sind keine vorherigen Genehmigungen erforderlich und die Benutzer können nach den Regeln und Verpflichtungen der Kategorie „Open“ vorgehen.

Die Kategorie „Specific“gilt für Einsätze, bei denen ein mittleres Risiko angenommen wird und die vor dem Einsatz von einer zuständigen Behörde genehmigt werden müssen - entweder durch die Befolgung eines Standardszenarios oder durch eine individuelle Risikobewertung nach der SORA-Methode, in der dargelegt wird, wie die Mission sicher durchgeführt werden kann.

Die Kategorie „Certified“ umfasst Einsätze mit hohem Risiko: Das bedeutet, dass Sie eine zertifizierte Drohne, einen lizenzierten Piloten und ein von einer zuständigen Behörde zugelassenes Unternehmen benötigen.

Drohnenklassen für die Kategorie „Open“

Die leichteste Klasse, die für kommerzielle Nutzer relevant ist, ist C1. Das bedeutet, dass für Drohnen unter 900 Gramm Flüge in der Nähe von Personen erlaubt sind, nicht aber direkt über Menschenansammlungen oder erwarteten unbeteiligten Personen.

Die Klasse C2 bis zu einem Startgewicht von 4 Kilogramm wird für viele kommerzielle Einsätze anwendbar sein. Das ermöglicht, in sicherer Entfernung von Menschen zu fliegen. Dabei muss die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf 3km/h reduzieren zu können. Ein Anwendungsbeispiel wäre die Kartierung einer Baustelle außerhalb von Stadtgebieten mit einer P4RTK.

Klasse C3 ist die schwerste Kategorie von serienmäßigen Produkten für professionelle Nutzer: Um in die Kategorie „Open“ zu gelangen, muss der Pilot in sicherer Entfernung von städtischen Gebieten operieren. Die Inspektion von Windkraftanlagen in abgelegenen Gebieten mit einer M210 RTK ist ein typisches Beispiel. Dieser Mix öffnet die Türen für viele autorisierungsfreie Inspektions- und Vermessungsaufgaben, und das ist eine Verbesserung für Piloten und Unternehmen.

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Standardszenarien für die „Specific“-Kategorie

Christian Struwe, Head of Public Policy EMEA bei DJI, beantwortet 12 Fragen über die Bedeutung der neuen europäischen Drohnenverordnung, die dadurch bedingten Veränderungen und zeitlichen Vorgaben sowie die Auswirkungen auf kommerzielle Drohnennutzer in Europa.
Christian Struwe, Head of Public Policy EMEA bei DJI, beantwortet 12 Fragen über die Bedeutung der neuen europäischen Drohnenverordnung, die dadurch bedingten Veränderungen und zeitlichen Vorgaben sowie die Auswirkungen auf kommerzielle Drohnennutzer in Europa.
(Bild: DJI)

Viele kommerzielle Aktivitäten werden dennoch in die Kategorie „Specific“fallen. Es werden so genannte Standardszenarien (STS) erstellt, die die meisten Einsätze abdecken sollten. Der Betreiber muss erklären oder nachweisen, dass der Anwendungsfall in ein STS fällt. Wenn nicht, ist eine vollständige SORA-Bewertung erforderlich.

STS beschreibt die Maßnahmen zur Risikominderung und die technischen Anforderungen. Derzeit befinden sich die STS noch in der Entwicklung, und wir erwarten zwei Gruppen von STS bis Ende 2019. Wir betrachten die Entwicklung der STS als eine große Herausforderung, die durch die europäische Verordnung gelöst werden muss, um nach Ablauf der Übergangsfristen Rechtssicherheit zu schaffen.

Standardszenarios könnten etwa die Luftbildkartierung über einem besiedelten Gebiet oder die Inspektion der linearen Infrastruktur in der Nähe von städtischen Gebieten ebenso wie die Nutzung von Drohnen durch Rettungsdienste sein.

Was passiert mit den bisher erhaltenen Ausnahmen und Verordnungen?

Bis Juli 2020 können Piloten noch nach den geltenden nationalen Vorschriften arbeiten. Sie können weiterhin eine Genehmigung oder Freistellung auf der Grundlage dieser Vorschriften beantragen. Ab Juli 2020 können Sie bereits erhaltene Genehmigungen und Ausnahmen noch bis Juli 2022 nutzen. Nach Juli 2022 gelten nur noch die EU-Vorschriften.

Bisher erhielten staatliche Einsätze (zum Beispiel Militär, Zoll, Polizei und Feuerwehr) eine allgemeine Befreiung. Diese Anforderung an Einsätze für die öffentliche Sicherheit ist bereits in der Opinion der Europäischen Agentur für Flugsicherheit enthalten. DJI geht davon aus, dass staatliche Stellen berechtigt sein werden, unabhängig von der Drohnenklasse und -kategorie zu operieren.

Technische Anforderungen

Für kommerzielle Nutzer wird es trotz neuer Regelungen vorerst weiter möglich sein, ein Drohnenprogramm mit derzeit verfügbaren Modellen zu entwerfen. Obwohl es neue CE-Anforderungen geben wird, wird die Übergangsfrist bis 2022 dauern. Die genauen technischen Anforderungen werden derzeit noch ausgehandelt.

Abhängig von der Drohnenklasse wird es unterschiedliche Anforderungen geben. So werden Drohnen der Klassen C1-C3 spezifische Seriennummern und eine elektronische Identifikation vorweisen müssen. Das sind Eigenschaften, die in einigen europäischen Ländern bereits heute verbindlich sind. Auch sind zum Beispiel der Schutz der Datenverbindung (Verschlüsselung) und die Beleuchtung (Kollisionsschutzsignal) Anforderungen, die bestimmte DJI-Modelle bereits heute erfüllen, wie „Mavic 2 Enterprise“ und „Matrice Series V2“.

Die einheitliche maximale Flughöhe von 12 Metern wird das Design und den Einsatz von Drohnen europaweit erleichtern. Die Höhe ist sogar etwas höher als das, was einige Länder derzeit erlauben. Automatisierte und autonome Flüge werden leichter möglich sein, und da das Hauptrisiko mit Blick auf Menschen und nicht auf Gebäude definiert wird, werden Einsätze in städtischen Gebieten einfacher möglich sein.

Der größte Nutzen für die kommerzielle Drohnengemeinschaft

Die größte Herausforderung auf dem weg bis zur vollen Umsetzung 2022 besteht darin, dafür zu sorgen, dass die europäischen Staaten die Verordnung in gleicher Weise umsetzen und im dem Sinne anwenden, in dem sie geschrieben wurde. Bisher gab es nur eine sehr geringe Koordinierung der Drohnenvorschriften, und einige Staaten haben das sogar genutzt, um eine nationale Industrie aufzubauen. Um einen funktionierenden Markt zu erreichen, müssen diese Entwicklungen überwunden werden.

Wenn die Industrie das bewältigt, dann besteht nach Ansicht von DJI eine gute Aussicht auf eine echte kommerzielle Verbreitung von Drohnen: Die Nutzer haben den Unternehmergeist und den Wunsch, über das hinauszugehen, wo wir jetzt sind; die Industrie kann die Plattformen dafür bereitstellen, und endlich haben wir die Vorschriften, die dies erlauben.

Hinweis:Den Beitrag haben wir vom Schwesterportal „Elektronik Praxis“ übernommen.

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