Zuerst im deutschen Recht, bald auf EU-Ebene Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft - aller Voraussicht nach. Der Beitrag aus dem Hause SAP mit den Rahmenbedingungen und geht darauf ein, was das neue Gesetz für in Deutschland ansässige Unternehmen bedeutet und welche Vorteile Unternehmen daraus ziehen können.

Viele Produkte, die wir in Deutschland kaufen, werden in Asien (Kleidung), Afrika (Schokolade) oder Südamerika (Kaffee) hergestellt. Allein bei der Herstellung eines Baumwoll-T-Shirts sind oftmals mehrere Unternehmen über mehrere Kontinente hinweg involviert: vom Rohstofflieferanten in den USA, über die Garnproduktion in der Türkei, der weiteren Verarbeitung zu Stoff in Taiwan, zur Färbung und das Nähen des T-Shirts selbst in Bangladesch bis hin zum Verkauf in Deutschland.
Auf dieser Reise hat das T-Shirt allein fünf Zulieferbetriebe auf drei Kontinenten durchlaufen. Viele dieser Firmen haben oftmals wiederum ihre eigenen Zulieferbetriebe, was zu einer komplexen und unübersichtlichen Lieferkette führt.
Was soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schützen?
Um die Rechte der Menschen entlang dieser globalen und komplexen Lieferkette zu schützen, hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz beschlossen und auf dem Weg gebracht: das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Zum 1. Januar 2023 tritt das LkSG in Deutschland in Kraft, das für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen bindend ist.
Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, die Umwelt sowie die Menschenrechte entlang der Lieferkette durch die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards sowie Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu verbessern und zu schützen.
Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, sowie Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 gilt das LkSG dann auch für alle Unternehmen in Deutschland ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Was bedeutet das neue LkSG genau für Unternehmen?
Mit dem neuen LkSG müssen die Unternehmen die Verantwortung für die Handlungen all ihrer Partner in der Lieferkette übernehmen – von den Zulieferern von Komponenten bis hin zu den Unternehmen, die die hergestellten Produkte weiterverarbeiten oder verkaufen. Hierbei sind die Anforderungen an die Unternehmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten sowie Einflussvermögen in drei Stufen unterteilt:
- dem eigenen Geschäftsbereich (inkl. verbundener Unternehmen)
- die unmittelbaren Zulieferer
- die mittelbaren Zulieferer
Werden Verstöße festgestellt, müssen die Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren, das Bußgelder verhängen kann, wenn Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen.
Was ist zu tun?
Entsprechend dem LkSG ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, zunächst eine Risikoanalyse und -bewertung entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette durchzuführen. So lassen sich frühzeitig mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte sowie der Umwelt identifizieren und verhindern. Des Weiteren wird die Einrichtung eines Beschwerde-Managements sowie die Dokumentation und die Abgabe einer Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte durch die Unternehmensleitung verlangt.
Nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile
Neben vielen Pflichten, die das LkSG den Unternehmen abverlangt, kann das LkSG den Unternehmen aber auch helfen, die Informationsansprüche der Kunden zu erfüllen. Viele Konsumenten hinterfragen ihre Einkäufe deutlich stärker und setzen transparente, verantwortungsbewusste und nachhaltige Lieferketten voraus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kommen die Unternehmen nicht umher, ihre Lieferkette hinsichtlich der Transparenz, Effizienz und des Risikomanagements deutlich zu verbessern und umzusetzen.
Kundenbindung durch Transparenz: Die Themen Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen gewinnen immer mehr an Bedeutung sowohl im B2C als auch im B2B Bereich. Um die Regelungen des neuen LkSG nachzukommen, müssen die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle überdenken und ihre Lieferkette transparenter gestalten, um die Informationsansprüche der Verbraucher langfristig zu bedienen. Produktinformationen wie Herkunftsland oder Transportroute über digitale QR Codes entlang der Lieferkette zu teilen, schafft Vertrauen und langfristige Kundenbindung.
Reputation: Die Reputation eines Unternehmens ist wichtiger denn je, und ein Reputationsverlust aufgrund von Verstößen gegen das LkSG kann unter Umständen kostspieliger sein als das zu zahlende Bußgeld, da ein Reputationsverlust sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und so zu Umsatzverlust führt. Daher ist es umso wichtiger für Unternehmen, alle Komponenten der Lieferkette transparent nachzuweisen, um das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen zu stärken und somit auch den wirtschaftlichen Erfolg zu steigern.
Rechtssicherheit für alle: Wenn für alle die gleichen Regeln gelten, kann dies zu mehr Rechtssicherheit führen. Durch das neue LkSG sind die Unternehmen dazu gezwungen, die Regeln einzuhalten und auch darauf zu achten, dass die eigenen Zulieferbetriebe ethisch handeln, keine Ausbeutung betreiben und die Umwelt schützen.
Vorbereitung auf das kommende EU-Lieferkettengesetz
Neben Deutschland haben auch andere europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich oder die Niederlande ähnliche Gesetze auf den Weg gebracht. Eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene wird der nächste Schritt sein, um von den Unternehmen ein sorgfältiges Management der sozialen und ökologischen Auswirkungen in der gesamten Lieferkette, einschließlich ihrer eigenen Betriebe, zu verlangen.
Das EU-Lieferkettengesetz wird voraussichtlich deutlich über das deutsche LkSG hinausgehen, das 2023 in Kraft treten wird. Um die geforderten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, sollten Unternehmen mehr Sichtbarkeit und Transparenz innerhalb ihrer Lieferkette bringen.
Hierbei können technische Lösungen wie das „SAP Ariba Supplier Management“, das „SAP Ariba Supplier Risk Management“ und das „SAP Business Network“ helfen, mehr Transparenz hinsichtlich der Risiken bei der Auswahl der Lieferanten im Beschaffungsprozess zu schaffen und dabei gleichzeitig bestimmte Kriterien wie die Identifikation von Hotspots in der Lieferkette, individuelle Lieferantenansprache zur Daten- und Informationslieferung oder auch übergreifende Workflows zu berücksichtigen.
Durch die Nutzung interner wie auch externer Datenquellen kann für die gesamte Lieferkette das Risikoprofil ausgewertet sowie analysiert werden und aus einem Lieferanten-Management ein Lieferketten-Management entstehen. Dies ist jedoch nur durch eine Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich. Letztendlich sollte für Unternehmen das Nachverfolgen der Herstellungsbedingungen genauso selbstverständlich sein wie das Nachverfolgen von Qualität und Lieferzeiten.
* Sin To ist Senior Director Marketing Communications bei SAP.
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